Bild: © Windpark Druiberg

Die Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land bleiben bis zum 1. Juni 2020 ausgesetzt. Der Bundesrat billigte am 8. Juni 2018 eine entsprechende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die der Bundestag nur einen Tag zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück, der sich um Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie sorgte (3/18).

Hintergrund: Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie konnten sich zum Beispiel ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSchG) an Ausschreibungen beteiligen und erhielten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies führte im Jahr 2017 dazu, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde damit zur Regel.

Verwerfungen am Markt

In der Praxis kamen dabei allerdings einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führte zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windkraft-Projektierern. Die Sonderregeln waren deshalb für die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 ausgesetzt worden. 

Die Änderung soll bereits für den nächsten Gebotstermin am 1. August 2018 Wirkung entfalten.

Einige "Projektierer" im Vorteil

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Regelung. Viele Bürgerenergiegesellschaften hätten darauf spekuliert, leistungsfähigere Windenergieanlagen als aktuell auf dem Markt vorhanden, einsetzen zu können oder Prognosen zu sinkenden Herstellerpreisen in ihrer Kalkulation zugrunde gelegt. Das habe es ihnen ermöglicht, niedrigere Angebote abzugeben, sodass ein struktureller Wettbewerbsvorteil entstanden sei. Davon profitierten vor allem einige „Projektierer“, die das Konstrukt der Bürgerenergiegesellschaften in der Vergangenheit geschickt genutzt haben. Für „echte“ Bürgerenergieprojekte sei ein solches Vorgehen risikoreich gewesen, weil die Gebote rechtlich bindend sind.

Der VKU setzt sich dafür ein, diese Ausnahmeregelung endgültig abzuschaffen. Ziel sollte eine neue Regelung sein, die den Gedanken der Bürgerbeteiligung für eine bessere Akzeptanz des Windenergieausbaus in der Praxis besser unterstützt.

Keine Lücke im Ausbau

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass jeder Teilnehmer bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in den nächsten zwei Jahren eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen, erklärte Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung. Damit sei für die kommenden Ausschreibungsrunden gesichert, dass die bezuschlagten Projekte auch wirklich umgesetzt werden und keine Lücke beim Ausbau entsteht. Ziel müsse sein, dass auch dauerhaft für alle Bieter dieselben Voraussetzungen für das Bieterverfahren gelten, nicht nur für die beschlossenen 24 Monate. (al)

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