Viele Stadtwerke bieten einen Mix aus nachhaltigen Vertriebsformen an - vom Ökostrom bis zum E-Bike-Sharing. (Symbolbild)

Viele Stadtwerke bieten einen Mix aus nachhaltigen Vertriebsformen an - vom Ökostrom bis zum E-Bike-Sharing. (Symbolbild)

Bild: © Tierney/AdobeStock

Die Regierungskoalition hat nach dem bahnbrechenden Urteil der Bundesverfassungsrichter schnell gehandelt und die Klimaziele bis 2050 deutlich verschärft. Allerdings fehlen bisher noch konkrete Maßnahmen, wie die THG-Minderungsziele erreicht werden soll. Der Bundesrat legt den Fokus nun auf zwei Punkte.

Das Plenum hat am Freitag über die Änderungen am Klimaschutzgesetz beraten. Neben der Bekämpfung des Klimawandels geht es den Ländern vor allem darum, die negativen Folgen der klimatischen Veränderungen für die Menschen und ihre Grundrechte abzumildern. Dies spiegele sich in den geplanten Regelungen bis jetzt nicht entsprechend wider, heißt es aus dem Bundesrat.

Länder und Kommunen brauchen Unterstützung vom Bund

Dabei ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eindeutig. Der Schutz der Grundrechte jetziger und künftiger Generationen soll durch zwei Arten erfolgen: Klimaschutz und Anpassung an die bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels.

Darüber hinaus geht es dem Bundesrat um eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Ohne finanzielle Unterstützung des Bundes bei Investitionen in den ÖPNV und in den Gebäudebestand sowie attraktive Förderprogramme wird es nicht gehen.

Mitte Juni befasst sich die Bundesregierung erneut mit dem Gesetz

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt – dort steht das Gesetz voraussichtlich am 10. Juni 2021 in erster Lesung auf der Tagesordnung. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit. Die Bundesregierung hat bis Ende 2022 Zeit, das Klimaschutzgesetz anzupassen, so will es das Bundesverfassungsgericht. (lm)

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