Welche Maßnahmen plant das Bayernwerk zur Modernisierung seiner Netze? Auskunft gibt das Unternehmen in seinem Netzentwicklungsplan.

Welche Maßnahmen plant das Bayernwerk zur Modernisierung seiner Netze? Auskunft gibt das Unternehmen in seinem Netzentwicklungsplan.

Bild: © Rainer Sturm/Pixelio

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni die Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Die Verordnung sieht ab dem 1. Januar 2019 eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte vor. Zuerst soll für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt umgesetzt werden. Die Vereinheitlichung soll in fünf Schritten bis zum 1. Januar 2023 erfolgen. Die ostdeutschen Länder hatten sich im vergangenen Jahr im Bundesrat dafür eingesetzt, dass diese bundesweite Gleichbehandlung ins Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) aufgenommen wird.

Schon seit Jahren zahlen ostdeutsche Stromkunden in der Regelzone von 50Hertz etwa vier Cent je kWh mehr als in den drei anderen Regelzonen, machte das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr deutlich. Für eine Durchschnittsfamilie (3500 KWh Jahresverbrauch) bedeute dies Mehrkosten in Höhe von 140 Euro im Jahr.

Netzentgelte: Bis zu einem Drittel des Strompreises

Die Netzentgelte sind Teil des Strompreises, den private Verbraucher und Wirtschaft bezahlen müssen. Bundesweit machten die Netzentgelte im vergangenen Jahr etwa ein Viertel der Stromkosten aus, im Osten und Norden dagegen bis zu einem Drittel.

Dass die Netzentgelte insbesondere in Ostdeutschland so hoch sind, liege zum einen an den höheren Netzausbaumaßnahmen nach der Wende und dem Ausbau der Netze durch die vielen Windkraftanlagen. Durch die fluktuierende Einspeisung müssen Netzbetreiber zudem häufiger eingreifen (Einspeisemanagement und Redispatch-Maßnahmen) und dies führt zu weiteren Kosten.

Verbraucherzentrale: Versorger sollten Einsparungen weitergeben

Ob die Kosten für Stromkunden künftig nun tatsächlich sinken, hängt aber vor allem von den regionalen Stromversorgern ab. «Wir erwarten von den Netzbetreibern, dass die Einsparungen durch verminderte Netzentgelte zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern an die privaten Haushalte weitergegeben werden», forderte Thomas Engelke vom Bundesverband der Verbraucherzentrale.

Der Energieminister für Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel (SPD), zeigte sich erfreut, und bezeichnete das bisherige System als hochgradig ungerecht. «Wir haben deshalb seit Langem und intensiv für die bundesweit einheitliche Kostentragung gekämpft», sagte er.

"Ein guter Tag für die Stromkunden"

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig heute vor der Länderkammer in Berlin: „Es freut mich, dass so viele Länder die Vorlage unterstützt haben. Sie ist ein positives Beispiel dafür, dass wir die Herausforderungen der Energiewende gemeinsam angehen und die dabei entstehenden Kosten gerecht verteilen werden.“

Thüringens Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Anja Siegesmund: „Das ist ein guter Tag für die Stromkunden in Thüringen. Wir wollen eine gerechte Verteilung der Kosten, dafür sind wir eine starke Stimme. Ich bin sehr froh, dass wir diese Angleichung erreicht haben – auch wenn eine Angleichung mit einem Mal besser gewesen wäre als in zwei Schritten. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen.“ (dpa/al)

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