Der Bundestag hat ein Gesetzespaket beschlossen, das die Installation von Steckersolargeräten weiter vereinfacht. Durch Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) müssen Vermieter und Eigentümergemeinschaften künftig ihre Zustimmung zu neuen Balkonkraftwerken erteilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann diese verweigert werden, etwa wegen Denkmalschutzes.
Es ist die zweite große Reform für Balkonkraftwerke im laufenden Jahr. Mit dem im April verabschiedeten Solarpaket I hatte der Bundestag die Nutzung und Anmeldung von Steckersolaranlagen bereits deutlich erleichtert. Seitdem müssen neue Anlagen nur noch in einer Datenbank der Bundesnetzagentur eintragen werden. Die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber ist hingegen entfallen.
69 Prozent Steigerung
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Gesetzesänderungen als einen "erfreulichen Booster für die Solarisierung von Balkonen". In der Folge rechnen die Branchenvertreter mit einem weiteren Nachfrageschub bei Steckersolargeräten.
Mittlerweile wurden mehr als 550.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert, davon 273.000 im Jahr 2023. Von Januar bis Mai 2024 wurden Steckersolaranlagen mit einer Leistung von rund 150 MWp neu installiert. Das entspricht einer Steigerung von 69 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Übergangsregelung für Zähler
Die Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2000 Watt und einer Wechselstrom-Anschlussleistung von maximal 800 Watt.
Zudem dürfen Steckersolargeräte bereits genutzt werden, bevor alte Stromzähler gegen neue elektronische ausgetauscht wurden. Übergangsweise darf sich der Zähler also rückwärts drehen, wenn überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist wird.
Kritik an Ausnahmen
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hatte den Entwurf am Mittwoch bereits verabschiedet. Vollständig lautet er "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen". Zustimmung erhielt der Entwurf von der Ampel-Fraktion sowie auch von der Union und der Linken.
Kritik gab es an den Ausnahmen, bei denen eine Zustimmung zu Balkonkraftwerken verweigert werden kann. Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gehen diese Ausnahmefälle zu weit. So könnten zu deren Verhinderung weiterhin "absurde Gründe, wie die Ästhetik" herhalten, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz. (jk)



