Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Bild: © NRWSPD

In der Koalition gibt es Streit über die Pläne von Bundesumweltministerin Svenja Schulze für ein Klimaschutzgesetz. Die SPD-Politikerin will für Bereiche wie Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft Vorgaben zur Reduktion des Treibhausgas-Ausstoßes verbindlich festschreiben. Dagegen gibt es Widerstand in der Union: "Wir brauchen keinen ‘Volksklimaplan’, der die Marktwirtschaft ersetzen soll, keinen demokratisch nicht legitimierten Klimarat, der die Regierung kontrolliert, keine Umweltverbände, die Minister verklagen", sagte Fraktionsvize Georg Nüßlein am Freitag. Das will die SPD-Fraktion nicht gelten lassen.

Einen Entwurf für die Rahmenregelungen des Klimaschutzgesetzes gibt es noch nicht, aber eine Präsentation des Umweltministeriums dazu. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet. Demnach soll jeder Sektor jährliche Budgets zur Minderung der Emissionen bekommen. "Werden die Ziele im Ressort nicht erreicht, hat das Konsequenzen für den Haushalt", heißt es weiter. Als "externer Check" soll ein unabhängiger Klimarat Fortschritte und Maßnahmen wissenschaftlich bewerten. Zu diesem "Kern"-Gesetz könnten laut Präsentation dann Fachgesetze für die einzelnen Sektoren kommen.

Diskussionsbedarf in den eigenen Reihen

Aus Sicht der Unionsfraktion widerspricht das der Vereinbarung in den Koalitionsverhandlungen: Auf ein übergeordnetes Klimaschutzgesetz habe man sich nie geeinigt. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sieht deswegen "Diskussionsbedarf" innerhalb der Union. "Während Kanzlerin Merkel mehrfach das Klimaschutzgesetz angekündigt hat, stellen Teile der CDU/CSU das Projekt offensichtlich in Frage", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der Koalitionsvertrag sei eindeutig. Dort kündigen Union und SPD an, ein Gesetz zu verabschieden, "das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet" und 2019 eine "rechtlich verbindliche Umsetzung" zu verabschieden. (dpa/hol)

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