Für 35 Prozent der Menschen in Deutschland ist laut der Umfrage «Smart Meter» ein Fremdwort.

Für 35 Prozent der Menschen in Deutschland ist laut der Umfrage «Smart Meter» ein Fremdwort.

Bild: © Markus Scholz/dpa

Von Stephanie Gust, Jürgen Walk und Klaus Hinkel

SPD, Grüne und CDU/CSU haben sich doch noch auf mehrere Energiegesetze geeinigt. Die Einigung bei der sogenannten kleinen Energierechts-Novelle stelle auch für die Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts hin zu einem „Steuerungsrollout“ einen wichtigen Schritt für die sichere Netzintegration von erneuerbaren Energien dar, kommentierte der BDEW am Montag.
 

„Steuern lohnt sich jetzt“

Bei der jetzt vorliegenden EnWG-Novelle ändert sich bei den Bestimmungen zum Messstellenbetrieb im Vergleich zur vorherigen Fassung praktisch nichts. Hier kommen nur redaktionelle Änderungen und Präzisierungen zum Tragen. Die Einbaufälle, der Leistungsumfang samt Einbau auf Kundenwunsch und die Preisobergrenzen bleiben wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen.

„Das sollte Vertrauen in der Branche und einen Push für den Rollout bringen. Steuern lohnt sich jetzt nicht nur systemisch für Markt und Netzbetrieb, sondern auch kommerziell für den Messstellenbetreiber“, so die erste Einschätzung von Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender der Power Plus Communications gegenüber der ZfK.
 
Die in der Branche kontrovers diskutierte Ausstattung mit schwarzfallrobusten Systemen bleibt ihm zufolge als optionale Sonderleistung, aber eine Entscheidung zur etwaigen Verbindlichkeit werde nicht mehr von wie im letzten Entwurf von der Bundesnetzagentur getroffen, sondern obliegt als Verordnungsermächtigung nunmehr dem Bundeswirtschaftsministerium.

BSI-Bedenken: Keine zusätzlichen Regelungen für 2. WAN

Die in der vergangenen Woche vorgebrachten Sicherheitsbedenken des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Cybersicherheit von Wechselrichtern hatten zudem Zweifel an der geplanten verkürzten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu Stromspitzen und die damit verbundenen Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) aufkommen lassen. „Das muss geklärt werden", hatte Unionspolitiker Andreas Jung auf dem Handelsblatt-Energiegipfel gesagt.

Doch nun wurden zusätzliche Regelungen, die auf die Bedenken des BSI bezüglich chinesischer Wechselrichter im Zusammenhang mit der "2.WAN"-Thematik eingehen, nicht eingeführt. Auch die in der ersten Langfassung des EnWG enthaltene Ermächtigung für die Bundesnetzagentur/Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zum Erlass möglicher Maßnahmen (§47(3)) wurde nicht berücksichtigt.
 
„Letztlich wird die NIS2-Richtlinie sowie die Umsetzung des Cyber Resilience Act in kritischen Infrastrukturen hier wirken müssen. Die Nutzung der "2.WAN"-Anbindung und die damit verbundenen Cyberrisiken werden weiterhin ein umstrittenes Thema bleiben. Es wäre möglich gewesen, die Ermächtigung für die BNetzA/BSI aus der ursprünglichen Fassung zu übernehmen, jedoch war dies für die aktuelle Einigung offenbar zu umstritten“, vermutet Schönberg.

Octopus Energy ärgert sich über Cloud-Verbot

Octopus Energy hingegen kritisierte, dass die Bonner Sicherheitsbehörde weiterhin keine Cloud-Lösungen zur Anbindung von PV-Anlagen, Wärmepumpen, Elektroautos und Speichern zulasse. “Die Vorgaben des BSI zur Steuerung von Wärmepumpen und Wallboxen über Smart-Meter-Gateways und Steuerboxen gehen völlig an der Marktentwicklung vorbei. Statt auf zukunftsfähige, sichere Cloud-Lösungen zu setzen, wird auf eine unnötig komplexe und teure Infrastruktur bestanden, die den Fortschritt hemmt“, so Bastian Gierull, CEO von Octopus Energy.
 
Gierull fordert eine grundlegende Reform der Vorgaben: Die Steuerung von Anlagen wie Wärmepumpen und Wallboxen über Cloud – also eine zweite WAN-Verbindung – sollte als gleichwertige Alternative zur Steuerung über die Steuerbox ermöglicht werden. Der Einbau von Steuerboxen sollte nicht länger verpflichtend sein. Die Sicherheitsvorgaben müssen vereinfacht, Kosten gesenkt und der Einsatz digitaler Technologien beschleunigt werden. Diese Forderung dürfte es angesichts der jüngst geäußerten Sicherheitsbedenken des BSI schwer haben.

Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grüne und Union einigten sich auch darauf, die „Schonfrist“ für kleinere Netzbetreiber beim Unbundling im Ladesäulen-Geschäft noch einmal zu strecken. Laut Energiewirtschaftsgesetz dürfen Netzbetreiber keine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bauen oder betreiben. Eine Übergangsregelung gab es aber für Unternehmen mit bis zu 100.000 Kunden (De-minimis-Regel). Diese Ausnahme sollte ursprünglich 2023 auslaufen, wurde dann bis Ende 2024 verlängert – und soll nun noch einmal für zwei weitere Jahre bis Ende 2026 gelten.

De-minimis-Stadtwerke profitieren

Lob dafür kommt von den Verbänden der Energiewirtschaft. Beim VKU heißt es: "Wir begrüßen die erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung. Viele unserer Mitgliedsunternehmen haben die Umsetzung der Vorhaben bereits angestoßen, jedoch benötigen die notwendigen Abstimmungen mit den kommunalen Aufsichtsgremien zu den gesellschaftsrechtlichen Änderungen und der strategischen Ausrichtung der Unternehmen in manchen Fällen mehr Zeit, um ein gutes Ergebnis zu bekommen. Insofern kommt den De-minimis-Stadtwerken die Einigung der Fraktionen sehr entgegen."
 
Prinzipiell sieht der VKU im Ladesäulen-Unbundling für kleinere Netzbetreiber aber eine unnötige Erschwernis. Die Anwendung des Verbots des Ladepunktbetriebs auf De-minimis-Unternehmen sei auch nicht mit dem Wettbewerbsgedanken zu rechtfertigen. Aufgrund der hohen Bedeutung der Elektromobilität für das Gelingen der Energiewende ist dieses Verbot aus VKU-Sicht kontraproduktiv.
 
Der BDEW bezeichnet die Einigung als "ein Erfolg für kleinere Stadtwerke: Die Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen bis Ende 2026 sorgt für Planungssicherheit und stärkt die Elektromobilität", betont BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Wichtig sein, dass künftig stabile Anschlussbedingungen geschaffen werden.

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