Photovoltaik und Windkraft: viele Milliarden gespart?

Photovoltaik und Windkraft: viele Milliarden gespart?

Bild: © RainerSturm/Pixelio.de

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sieht Innovationsausschreibungen (InnoA) vor, um neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren zu erproben. Ziel ist es, einen höheren Wettbewerb und einen netz- und systemdienlicheren Betrieb neuer Erzeugungsanlagen anzureizen. Vorgesehen sind laut § 28 Absatz 6 EEG für die Jahre 2019 bis 2021 drei Ausschreibungen im Gesamtumfang von 1,15 Gigawatt (GW), jeweils zum 1. September.

Derzeit arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) an einer entsprechenden Verordnung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dränge hierbei auf die Einführung einer fixen Marktprämie, so Jochen Hauff, Leiter Strategie, Energiepolitik und Nachhaltigkeit bei BayWa r.e. gegenüber der ZfK.

Im Rahmen einer fixen Marktprämie erhalten Investoren zusätzlich zum Strompreiserlös eine vor Projektbeginn festgelegte fixe Zahlung pro Megawattstunde erzeugten Stroms. Das bedeutet, dass sich der Zuschlag – anders als bei der derzeitigen gleitenden Marktprämie – nicht entsprechend den Erlösen aus dem Strommarkt anpasst.

Fixe Marktprämie als Anreiz, im Förderregime zu verbleiben

Während die gleitende Marktprämie bei steigendem Strompreisniveau abnimmt und schließlich auf null sinkt, würde bei der fixen Marktprämie auch dann noch eine Zusatzvergütung gezahlt, wenn der Strompreis längst ein Niveau erreicht hat, das eine Refinanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen über den Markt ermöglicht. "Eine fixe Marktprämie setzt für einen Anlagenbetreiber somit den Anreiz, dauerhaft im Förderregime zu verbleiben", kritisiert Hauff. Zudem würden auf diese Weise weder innovative Technologien noch systemdienliches Verhalten von Erzeugungsanlagen angereizt.

Stattdessen spricht sich BayWa r.e. dafür aus, die Innovationsausschreibungen auf die Förderung innovativer Technologien wie Hybrid-Kraftwerke (Wind und Photovoltaik, ggf. kombiniert mit Speichern), Power-to-X-Anlagen und flächenschonenden Anwendungen (z.B. Agrar-PV bzw. schwimmende PV) zu fokussieren, welche sich positiv auf das Gesamtsystem und die Akzeptanz auswirken. Konkret schlägt das Unternehmen drei Ausschreibungsfelder vor: "Netzdienlichkeit durch Hybridisierung", "Reduktion Flächennutzungskonflikte" und "Sektorenkopplung".

Symmetrische Marktprämie als Anreiz für Marktintegration

Als Vergütungsinnovation empfiehlt BayWa r.e. eine symmetrische Marktprämie mit Marktoption, das heißt eine Risikoabsicherung mittels symmetrischer Marktprämie, verbunden mit einer einmaligen Wechselmöglichkeit in den Energiemarkt. Wie bei der aktuellen gleitenden Marktprämie erhalten Betreiber in der symmetrischen Marktprämie eine Aufstockung ihrer Erlöse, sofern der technologiespezifische Monatsmarktwert (MM) ihrer Stromproduktion unter ihrem in einer Auktion zugeschlagenen anzulegenden Wert (AW) liegt.

Liegt der MM jedoch über dem AW des Anlagenbetreibers, so muss dieser unter der symmetrischen Marktprämie, anders als heute, die entsprechende Differenz in das EEG-Konto einzahlen. "So kommt es, im Austausch für die Absicherung des Risikos niedriger Marktpreise, in Zeiten hoher Preise zu einer Rückzahlung an das Fördersystem", erläutert Hauff.

Fortentwicklung der heutigen Systematik

Für kosteneffiziente Erzeugungsanlagen stärke die symmetrische Marktprämie den Anreiz, auf eine Absicherung durch die Marktprämie zu verzichten und bei entsprechendem Preisniveau die Vermarktung am Energiemarkt, z.B. über Power-Purchase-Agreements (PPA), anzustreben.

"Bei Nutzung dieser einmaligen Marktoption, entscheidet sich der Betreiber also für eine dauerhafte Vermarktung am Markt und gibt seine Förderansprüche unwiderruflich auf. Dies ist eine erhebliche Fortentwicklung der heutigen Systematik, welche ein Hin- und Herwechseln in den Markt und zurück in die Förderung ermöglicht", so Hauff.

Brücke für einen wachsenden PPA-Markt

Zudem würde dieser Mechanismus mittelfristig das Entstehen eines Marktes für mehrjährige Stromabnahmeverträge (PPA) in Deutschland begünstigen, argumentiert Hauff: EE-Anlagenbetreiber, die sich nach einigen Jahren der Risikoabsicherung für den Markt entscheiden, benötigten keine 15-jährige Absatzsicherung mehr, sondern können ggf. auch mit fünf bis achtjährigen PPA den Sprung in den Markt wagen. "Die Marktoption baut also eine Brücke in den freien Markt und ermöglicht das Entstehen eines PPA-Marktes mit mittleren Laufzeiten", sagt Hauff. (hcn)

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