Herr Engelke, das Bundeskartellamt ermittelt nun gegen mehrere Energieversorger wegen deren Preisgestaltung. Ein überfälliger Schritt?
Der Bundestag hatte Ende 2022 im Rahmen der Preisbremsengesetze für Strom, Erdgas und Wärme dem Bundeskartellamt eine neue Zuständigkeit übertragen. Es soll das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung dieser Preisbremsen durch Unternehmen überwachen. Unternehmen, die von den aus Steuermitteln finanzierten Preisbremsen profitieren, dürfen keine zusätzlichen Gewinne erzielen, um die Steuerzahler nicht doppelt zu belasten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) erwartet vom Bundeskartellamt, die Unternehmen jetzt in einem breiten Ansatz auf Missbrauch hin zu überprüfen, seine Prüfergebnisse zeitnah zu veröffentlichen und Verstöße entsprechend zu verfolgen. Nicht zuletzt für die Unternehmen ist wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Energiemärkten vertrauen können.
Sollte die staatliche Regulierung noch weiter verschärft werden, um einen Missbrauch des Preisdeckels bei Strom- und Gas durch Energieanbieter auszuschließen?
Zunächst sollten die Untersuchungsergebnisse des Bundeskartellamtes zu den Strom-, Gas- und Fernwärmeunternehmen abgewartet werden.
Was wäre zusätzlich erforderlich?
Der Fernwärmesektor stellt ein ausgeprägtes natürliches Monopol dar, weil Verbraucherinnen und Verbraucher auch nach einer Preiserhöhung in der Regel ihren Anbieter nicht wechseln können. Im Strom- und Gasmarkt ist dies möglich. Wettbewerb findet im Fernwärmemarkt nach wie vor praktisch nicht statt. Daher sollte endlich eine bundeseinheitliche Preisaufsicht für Fernwärme eingeführt werden, um Missbrauch von Anbietern entgegenzuwirken. Diese Preisaufsicht könnte beispielsweise bei der Bundesnetzagentur angesiedelt werden.
Wie fällt Ihr Zwischenfazit zur Wirkung der Preisbremsen aus?
Eine erste Auswertung eines aktuellen Verbraucheraufrufs der Marktbeobachtung des vzbv zur Umsetzung der „Soforthilfe Gas und Wärme“ sowie zu den Preisbremsen ergab eine hohe Zahl von Verbraucherrückmeldungen. Insbesondere berichteten Verbraucherinnen und Verbraucher von Problemen bei der Anpassung von Abschlägen. Zum Beispiel wurden Korrekturen falsch berechneter Abschläge von Anbietern abgelehnt. Auch wurde von Abschlägen berichtet, die zu erheblich gestiegenen finanziellen Belastungen führten und sich in der Spitze um Faktor zehn erhöht hätten. Der Vzbv fordert die betroffenen Energieversorger daher auf, fehlerhaft berechnete Abschlagspläne kurzfristig zu korrigieren und auf den Einzug erhöhter Abschlagszahlungen zu verzichten.
Wie könnte die Preislücke beim Strom zu Lasten der Verbraucher in Ostdeutschland geschlossen werden? Brauchen wir einheitliche Netzentgelte?
Der Verbraucherzentrale hatte sich vor einigen Jahren zusammen mit anderen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Übertragungsnetzentgelte bundesweit angepasst und damit die Unterschiede bei den Verbraucherstrompreisen vermindert werden. Die Struktur der Verteilnetze ist aufgrund der hohen Anzahl der Netzbetreiber komplexer. Der Vzbv ist aber auch hier an fairen Verteilnetzentgelten für alle privaten Haushalte in Deutschland interessiert. Die Meinungsbildung zu diesem Thema ist aber noch nicht abgeschlossen.
Begrüßen Sie die von der Bundesregierung geplante Heizungswende ab kommendem Jahr? Was ist nötig, um hier möglichst viele Verbraucher mitzunehmen?
Der Vzbv begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, Öl- und Gasheizungen bis 2045 gegen klimafreundliche Heizungen auszutauschen und ab 2024 damit zu beginnen. Gleichzeitig muss die Energieeffizienz im Gebäudebestand deutlich verbessert werden, damit teure Energie eingespart werden kann.
Die aufgeheizte Debatte sollte aber versachlicht werden. Viele Experten halten Wärmepumpen und Wärmenetze für die mit Abstand wahrscheinlichsten Optionen für den Ersatz alter oder defekter Öl- und Gasheizungen, um zunächst einen Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei den neuen Heizungen zu erreichen. Stromdirektheizungen, Biomasseheizungen oder Heizungen auf der Basis von grünem oder blauem Wasserstoff könnten eher im Einzelfall von Bedeutung sein. Verbraucher:innen lassen sich zudem von der Energieberatung vermehrt zu Wärmepumpen beraten.
Bei der Wahl einer neuen Heizung sind Transparenz und Freiwilligkeit von zentraler Bedeutung, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die neuen, für sie oft ungewohnten Technologien, annehmen können. Dazu gehört, dass der tatsächliche Anteil der erneuerbaren Energien, mit dem das Gerät betrieben wird, klar und deutlich kommuniziert und gekennzeichnet wird. Eine „H2-ready-Heizung“, die nicht mit 65 Prozent grünem Wasserstoff betrieben werden kann, weil weder genügend grüner Wasserstoff vorhanden noch das Gerät selbst dazu technisch in der Lage ist, wird dieser Forderung nicht gerecht. Auch ein Anschluss- und Benutzerzwang bei einem Ausbau der Fernwärme ist für eine Akzeptanz eher hinderlich. Ein gutes Heizsystem muss durch hohe Nachhaltigkeit und geringe Kosten statt durch zweifelhafte Angaben und Zwang überzeugen.
Die Fragen stellten Klaus Hinkel und Hans-Christoph Neidlein



