Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bild: © Bernd Weißbrod/dpa

Die Energiepreisbremsen haben dem deutschen Staat bis Ende Juli knapp 23 Milliarden Euro gekostet. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Demnach wurden 4,7 Milliarden Euro für die Dezember-Soforthilfe ausgegeben. Weitere 18 Milliarden Euro kamen für den Zeitraum danach zusammen.

Die Bundesregierung veröffentlichte am Mittwoch zudem einen Bericht zur Wirkung der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen. Darin bilanzierten die Autoren, dass die Entlastung im Strombereich deutlich kleiner ausfalle als im Gassektor. Zudem werteten die Autoren eine Umfrage unter Haushalten aus, den der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen zwischen dem 28. April und dem 24. Mai durchführte.

Abschläge sehr unterschiedlich

Demnach haben sich für Gaskunden mit niedrigem Einkommen die Abschlagszahlungen im Mittel weniger stark verändert als für Haushalte mit höherem Einkommen. Gemessen wurden absolute Werte.

Heißt: Zwischen März 2022 und April beziehungsweise Mai 2023 war für Gaskunden mit niedrigem Einkommen die Mehrbelastung durch steigende Energiekosten im Mittel kleiner.

Zusätzliche Analyseergebnisse

Eine zusätzliche Analyse zeigte, dass dennoch diejenigen mit niedrigen Einkommen in der Regel einen höheren Anteil für Energie aufwenden müssten als andere, auch wenn die Energiepreisbremsen für Haushalte mit niedrigen Einkommen eine große Entlastung bedeuteten.

Eine zusätzliche Steuerung der Entlastung, etwa anhand der Zahl von Haushaltsmitgliedern oder deren Einkommensverhältnisse, sei mangels der dafür notwendigen Daten aber nicht möglich.

Fazit der Bundesregierung

Insgesamt kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Energiepreisbremsen auch diejenigen Haushalte effektiv entlastet, die sehr hohe Heizausgaben haben. Dies gelte nicht nur für Haushalte mit hohen Einkommen und großen Wohnungen, sondern auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen und Wohnungen mit schlechten Sanierungszustand, heißt es im Report. Die Bundesregierung sieht deshalb "keine Anzeichen für überdimensionierte Entlastungen einzelner Haushaltsgruppen".

Die Koalition verweist zudem darauf, dass Leistungen des Bürgergelds und des Wohngelds zu einer "zielgerichteten" Entlastung von Haushalten mit niedrigen Einkommen führten. Im Rahmen des Bürgergelds werden steigende Heizkosten durch die Kosten der Unterkunft getragen, sofern sie nach Auffassung der Behörden angemessen ist. Beim Wohngeld werden seit diesem Jahr Heizkosten pauschal berücksichtigt.

Erneute Evaluation nach 2023

Allgemein halten die Autoren fest, dass der Bericht nur einen ersten Einblick in die Wirkung der Energiepreisbremsen geben könne. Denn wichtige Aspekte könnten wegen der erst kurzen Laufzeit noch nicht betrachtet werden.

Hierzu zähle insbesondere das Energiesparverhalten der Haushalte entlang der Einkommensverteilung. Dies habe maßgeblichen Einfluss auf die tatsächliche Mehrbelastung von Haushalten. Abschließende Schlussfolgerungen zur Wirkung der Energiepreisbremsen will die Bundresregierung nach Jahresende 2023 vornehmen, wenn eine erneute Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bundesregierung macht Versprechen

Die Bundesregierung bedankt sich des Weiteren bei Energielieferanten, die die Preisbremsen in der kurzen Frist umgesetzt und den Bürgern einen wirksamen Schutz vor einer Überlastung durch steigende Energiepreise ermöglicht hätten. Zugleich versicherte sie, an einem "einfachen und unbüokratischen Weg" für Direktzahlungen an Bürger zu arbeiten, um künftig "schneller, zielgerichteter und differenzierter" unterstützen zu können.

Stand jetzt würden die Energiepreisbremsen zum Jahresende auslaufen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich jedoch Ende Juli dafür ausgesprochen, den Entlastungsmechanismus bis Ostern 2024 zu verlängern. (Die ZfK berichtete.)

Entlastung für Privatkunden und Unternehmen

Durch die staatliche Energiepreisbremse werden Strom-, Gas- und Wärmepreise für einen Großteil des Verbrauchs bei Privathaushalten gedeckelt. Bei Strom liegt die Obergrenze bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei Gas sind es zwölf Cent pro kWh. Auch für Großgewerbe- und Industriekunden wurden zeitlich begrenzte Entlastungsinstrumente eingeführt. (aba)

Hinweis: Den vollständigen Bericht der Bundesregierung zur Wirkung der Energiepreisbremsen finden Sie unter diesem Link.

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