Die Regierungskoalition hat sich bei der geplanten Strom- und Gaspreisbremse in einer Streitfrage geeinigt. Bei den Preisbremsen wird eine Regelung für Boni und Dividenden der betreffenden Unternehmen eingeführt, wie Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
"Wer mehr als 25 Millionen Euro staatliche Unterstützung bekommt, darf bisher vereinbarte Höhen von Boni oder Dividenden nicht mehr erhöhen. Bekommt ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro, verbieten wir die Auszahlung ganz." Unternehmen könnten aber freiwillig auf Hilfen verzichten und seien dann diesen Regelungen nicht unterworfen, erläuterte Rohde. "Dieser Kompromiss ist das klare Signal: Man kann in diesen Zeiten nicht gleichzeitig unbegrenzt staatliche Hilfen beziehen und nebenbei mit Gewinnen Großaktionäre und Spitzenmanager belohnen."
Empfehlung des Bundestags-Haushaltsausschusses
Zuvort hatte der "Spiegel" über die Einigung berichtet. Im Entwurf der Bundesregierung war kein Boni- und Dividendenverbot geplant. Allerdings gab es einen Beschluss des Haushaltsausschusses, der das vorsieht.
Zudem einigten sich die Ampel-Fraktionen auf Entlastungen auch für Menschen, die zum Beispiel mit Öl oder Pellets heizen. "Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen", sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, der dpa.
Auch Härtefallfonds für andere Heizarten wie Pellets oder Öl
Für Gas- und Stromkunden waren bereits Preisbremsen geplant, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. Nun soll auch ein Härtefallfonds für andere Heizarten kommen. "Ein Grundbedarf von Energie bleibt bezahlbar", erklärte Miersch.
Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit so genannten "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" heizen wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen.
Regelung von Details in einer Bund-Länder-Vereinbarung
Voraussetzung sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen - in absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100 Euro oder mehr liegen. Welche Referenzpreise gelten, ist aber laut SPD noch nicht endgültig geklärt. Auch wer einen Kaminofen mit Holzscheiten oder Kohle betreibt, kann auf Unterstützung hoffen. Details sollen in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden.
Grundlage für die Auszahlung ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben. "Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet", erklärte Miersch. "Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert." Die Länder würden das Geld vom Bund erhalten und müssten sich um die Auszahlung kümmern.
Erleichterungen für Biogas-Anlagen
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler zeigte sich "hochzufrieden" über Verbesserungen für den Betrieb von Biogas-Anlagen. "Denn mit einem steigenden Anteil von Erneuerbaren Energien im Stromsystem werden flexible Biogas-Anlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielen, um die Versorgungssicherheit auch dann sicherzustellen, wenn witterungsbedingt nur wenig Strom aus Wind und Sonne produziert werden kann."
Bei erneuerbaren Energien soll ein wichtiger Bestandteil der Erlöse abgeschöpft werden. Um dennoch einen wirtschaftlichen Betrieb zu sichern, bekommen Betreiber für ihre Anlagen einen so genannten Sicherheitszuschlag. Für Biogas-Anlagen soll dieser nun bei 9 statt wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen 7 Cent pro Kilowattstunde liegen. Das ist laut FDP wegen im Vergleich zu Wind- und Solaranlagen höherer laufender Kosten besonders wichtig.
Attraktivere Bedingungen für Energie aus Wind und Sonne
Die Grünen begrüßten insbesondere die Einigung auf geänderte Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien. "Das war auch dringend notwendig", sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge der dpa. "Denn die gestiegenen Inflationskosten behindern massiv den Ausbau der Erneuerbaren Energien."
Wer in Deutschland Wind- oder Solarparks mit staatlicher Förderung bauen will, kann in Ausschreibungen Gebote abgeben. Bieter geben dabei an, welche Mindestvergütung sie für eine bestimmte Stromleistung erwarten. Die Bundesnetzagentur soll den Vergütungsrahmen für diese Gebote nun um 25 Prozent anheben können.
Bundestag und Bundesrat entscheiden abschließend diese Woche
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) zeigte sich ebenfalls zufrieden und sprach von verbesserten Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien. "So richtig es ist, die sehr hohen Zufallsgewinne abzuschöpfen, so entscheidend ist es auch, Investitionen in den Umbau unserer Energieversorgung anzureizen."
Bundestag und Bundesrat sollen die Gas- und Strompreisbremse Ende dieser Woche beschließen. Für private Haushalte und kleine und mittlere Firmen sollen die Preisbremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant. Für große Industrieverbraucher soll die Gaspreisbremse ab Januar greifen. (dpa/hcn)



