Eine eigenständige Definition von Energiespeichern, wie sie die EU fordert, bietet auch die Chance das Energierecht zu vereinfachen, sagt Urban Windelen, Geschäftsführer des BVES.

Eine eigenständige Definition von Energiespeichern, wie sie die EU fordert, bietet auch die Chance das Energierecht zu vereinfachen, sagt Urban Windelen, Geschäftsführer des BVES.

© Bild: BVES

Sie zeigten sich jüngst enttäuscht über den Gesetzentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der vergangene Woche vom federführenden Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wurde. Was sind ihre Hauptkritikpunkte?

Energiespeicher werden weiterhin stiefmütterlich behandelt. Dem BMWi fehlt offensichtlich immer noch das Verständnis für die Bedeutung von Speichern zur Umsetzung der Energiewende und der notwendigen Flexibilisierung des Energiesystems sowie zur Stärkung der internationalen Technologieführerschaft Deutschlands. Zudem verstößt die Bundesregierung mit diesem Gesetzesentwurf nicht nur gegen das eigene Klimaschutzprogramm, sondern auch gegen verpflichtende Vorgaben aus EU-Richtlinien, die aktuell in deutsches Recht überführt werden müssen.

Inwiefern?

Es fehlt weiterhin eine eigenständige Definition von Energiespeichern, wie sie die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sowie die EU-Elektrizitätsrichtlinie vorsehen. Die EU schreibt Energiespeichern eine eigenständige Rolle in einem zunehmend dezentralen Energiesystem zu, nämlich der flexiblen zeitlichen Verschiebung von Energie. Das ist ja genau das, was Speicher leisten und was wir brauchen, nämlich die Energieerzeugung vom -verbrauch zu entkoppeln.  Doch der EnWG-Entwurf hält weiterhin an der bisherigen Systematik fest, Speicher gleichzeitig als Erzeuger und Verbraucher einzustufen. In Folge schreibt es deren doppelte Abgaben- und Steuerbelastung fest.

Was ja auch das Klimaschutzprogramm ändern will?

Ja, genau. Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung legt unmissverständlich fest, dass Energiespeicher von bestehenden Doppelbelastungen zu befreien sind, um den notwendigerweise wachsenden Einsatz von Energiespeichern für die Energiewende und den Klimaschutz nicht weiter zu behindern.

Wo klemmt es denn sonst am EnWG-Entwurf?

Die Bundesregierung lässt auch Prosumer weiter in der Ecke stehen. Dagegen hat die EU erkannt, dass aktive Prosumer eine zentrale Schaltstelle in einem erneuerbaren Energiesystem sind. Die RED II-Richtlinie stärkt entsprechend die Rechte von Prosumern, mit der Möglichkeit, an allen Energiemärkten teilzunehmen. Dies fehlt schlicht im EnWG-Entwurf.

Trägt denn der EnWG-Entwurf zumindest zu einer Verschlankung des überbordenden Energierechts bei?

Nein, ganz im Gegenteil. Denn eine eigenständige Definition von Energiespeichern und auch von Prosumer-Rechten bietet ja gerade die Chance, das überkomplexe Energierecht ein ganzes Stück einfacher zu machen und systemisch auf neue Beine zu stellen. Stattdessen möchte die Bundesregierung anscheinend an dem Prinzip festhalten, ständig neue Ausnahmetatbestände zu schaffen und damit bestehende Regelungen noch weiter zu verkomplizieren, obwohl ja jetzt schon praktisch niemand mehr voll im Energierecht durchblickt.

Wie sieht nun der weitere Fahrplan für das EnWG aus?

Die erste Lesung des EnWG-Entwurfs im Bundestag hat stattgefunden und er wird nun in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Erfreulicherweise sprach sich ja vergangene Woche der Bundesrat in einer Stellungnahme für eine Neudefinition der Speicher und aktive Prosumer sowie eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor aus. Doch viel Zeit für eine Überarbeitung bleibt nun nicht mehr. Zwischen Ostern und Pfingsten sollte das Gesetz soweit unter Dach und Fach sein, dass es fristgemäß vor der Sommerpause in Kraft treten kann. Die Bundesregierung hat hier viel Zeit verbummeln lassen, der zeitliche Druck ist nun ähnlich groß wie bei der EEG-Novelle, und das schadet oftmals der Sache.

Haben Sie trotzdem noch Hoffnung, dass sich nun was bewegt oder bleibt dies eine Hausaufgabe für eine neue Bundesregierung?

Wir sind derzeit dabei, mit Hilfe der Stellungnahme des Bundesrats Überzeugungsarbeit gegenüber dem Bundestag und dem BMWi sowie weiteren Ministerium zu leisten und hoffen darauf, dass noch in dieser Legislaturperiode Lösungen gefunden werden können. Wenn das nicht gelingt, ist mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen. Denn Ende Juni endet ja die Umsetzungsfrist für die RED II und die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU.

Das Interview führte Hans-Christoph Neidlein

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper