In zwei Wochen bietet sich für den Bundestag die letzte Chance in dieser Legislatur wichtige energiepolitische Gesetzespakete unter Dach und Fach zu bringen.

In zwei Wochen bietet sich für den Bundestag die letzte Chance in dieser Legislatur wichtige energiepolitische Gesetzespakete unter Dach und Fach zu bringen.

Bild: © Tom Radetzki/unsplash.com

Der Entwurf der Ampel zur Novellierung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Von einer deutlichen Verbesserung zum Status Quo spricht VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Mit der Änderung des EnSiG und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll das Preisanpassungsrecht zur Weitergabe der Mehrkosten aus der Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage an alle Gaskunden und der Gasbeschaffungsumlage in der gasbasierten Fernwärmeversorgung geregelt werden. „Das bedeutet für Stadtwerke mehr Rechtssicherheit, insbesondere durch die neuen Regelungen zu Fristen und Festpreisverträgen. Das ist gut.“

Bislang waren Kunden von (Gas-)Festpreisverträgen und Kunden von aus Gas erzeugter Fernwärme von der Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage ausgenommen, die Umlage wäre also von weniger Kunden geschultert worden, führt Liebing aus. Das hätte die Versorger vor gewaltige finanzielle Probleme gestellt, weil sie selbst die Umlage an die Vorlieferanten hätten bezahlen müssen, ohne sie in ihrer Preisbildung abzubilden.

Was ist mit gasbasierten Stromverträgen?

„Insofern ist die Bereitschaft des in der Sache federführenden Bundeswirtschaftsministeriums, EnSiG und EnWG kurzfristig und sachgerecht anzupassen, sehr zu begrüßen.“ Weiteren Gesprächsbedarf sehen die kommunalen Unternehmen dennoch zu gasbasierten Stromlieferverträgen. Denn für die bereits nach diesen Verträgen über die Börse vermarkteten Strommengen bestehe keine Möglichkeit, die Umlagekosten abzuwälzen. Regelungsbedürftig sei zudem noch die im Entwurf fehlende Weitergabemöglichkeit der Gasspeicherumlage in der gasbasierten Fernwärmeversorgung. 

„Unabhängig hiervon wäre es allemal besser gewesen, von Anfang an die Gaswiederbeschaffungskosten durch den Staat zu finanzieren statt diese Kosten an die Bevölkerung weiter zu reichen und dann dort komplizierte Entlastung zu organisieren“, ist Liebing überzeugt. „Wenn dies aber von der Regierung nicht gewollt ist, bleibt es notwendig, handwerkliche Mängel zu korrigieren. Das geschieht jetzt, das ist gut so.“

Rostek: Baugesetzbuch öffnen

Die zur Anhörung des Bundestagsauschusses für Klimaschutz und Energie am Freitagmorgen geladene Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie Sandra Rostek bezeichnete die beabsichtigte Abschaffung wesentlicher Begrenzungen für die Biogasproduktion als einen wichtigen Schritt in Richtung einer unabhängigeren Energieversorgung im kommenden Winter. Die Änderungsvorschläge der Bundesregierung könnten aber nur der Anfang sein. Allen voran sei es unverzichtbar, auch das Baugesetzbuch zu öffnen. „Die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Million Normkubikmeter Biogas pro Jahr deckelt unnötigerweise eine Vielzahl von Biogasanlagen und muss ausgesetzt werden“, sagte Rostek. Auch müsse es Biogasanlagen in dieser Notsituation erlaubt sein, ihre Gaserzeugung zu erhöhen, ohne ein neues Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. „Und schließlich sollte die Pflicht zur gasdichten Abdeckung von Gärresten im EEG flexibilisiert werden.“ Ohne die Beseitigung dieser Hürden werde es kaum möglich sein tatsächlich mehr Biogas zu produzieren, gab Rostek zu bedenken. Andernfalls würden die beschlossenen Änderungen weitgehend ins Leere laufen.

Zügige Nachbesserungen fordert auch Janet Hochi, die Geschäftsführerin des Biogasrats. Der aktuelle Entwurf reiche bei weitem nicht aus, um die kurz- und mittelfristig verfügbaren Potenziale von Biogas und insbesondere Biomethan und deren Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung in Deutschland zu mobilisieren. Kurzfristig könnte die bestehende Biogas- und Biomethanproduktion allein durch den Abbau bestehender regulatorischer Hemmnisse im EEG und Vereinfachungen des Genehmigungsrechts in Deutschland nachhaltig um 20 Prozent von derzeit rund 100 TWh/a auf mehr als 120 TWh/a gesteigert werden, führte Hochi aus. Notwendig seien dafür lediglich kleine und schnell umsetzbare Änderungen des EEG und die Aufhebung genehmigungs- bzw. baurechtlicher Restriktionen.

Körnig: An kleinste Erzeuger denken

Zu Wort kam auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig betonte, dass weiterhin die Einführung einer Freigrenze für kleinste Erzeuger notwendig sei.

Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft wiederum begrüßte die Regelung, mit der die stromintensivere Industrie die Möglichkeit erhält, Strom flexibel zu verbrauchen. Die Bundesnetzagentur müsse hier schnell aktiv werden. (amo)

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