Die Europäische Union will die Energiepreisbremsen für Unternehmen verlängern: Laut einer am Montagabend veröffentlichten Pressemitteilung schlägt die EU-Kommission eine begrenzte Verlängerung der Beihilfen zum Ausgleich hoher Energiepreise bis zum 31. März 2024 vor.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat seine Kritik am Zeitplan erneuert und hält eine fristgerechte bundesweite Umsetzung für nicht machbar.
„Die Situation hat sich für die Energieversorger nicht geändert. Das Problem bleibt der Zeitplan, bis wir einen rechtssicheren Zustand erreichen. Der Zeitraum, der den Energieversorgern für die Umsetzung der Preisbremsen dann noch bliebe, ist viel zu kurz“, betonte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Die Anpassung der Abrechnungsprozesse wäre flächendeckend und fristgerecht nicht machbar, weil weder das „Wann“ noch das „Wie“ geklärt seien.
"Prozess der Verlängerung wird bis weit in den Dezember gehen"
Denn erschwerend hinzu kommt, dass der Vorschlag der EU-Kommission viele Fragen offen lasse. „Der Presseinformation der EU-Kommission lässt sich nicht entnehmen, ob und welche inhaltlichen Anpassungen es geben wird“, so Liebing.
Auch die eigentliche Entscheidung für eine Verlängerung stehe noch aus, denn die EU-Kommission wolle diese erst in den kommenden Wochen auf Basis der Rückmeldungen der EU-Mitgliedsstaaten treffen.
Es sei davon auszugehen, dass der Prozess zur Verlängerung der Preisbremsen noch bis weit in den Dezember gehen wird. „So können wir nichts vorbereiten und stochern weiter im Nebel.“
(hoe)



