Preisbremsen-Verlängerung: Warum die EU-Genehmigung kein Selbstläufer ist

Die vom Bundeskabinett verabschiedete Verordnung steht unter Vorbehalt. Der Bundestag muss zustimmen. Und dann hat auch noch Brüssel ein Wörtchen mitzureden.
01.11.2023

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) kann sich noch nicht ganz sicher sein, dass die Verlängerung der Energiepreisbremsen auch wirklich kommt.

Die Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 ist am Mittwoch ein Stück wahrscheinlicher geworden. Ohne Aussprache segnete das Bundeskabinett die Verordnung ab.

Dabei steht das Vorhaben unter einem beihilferechtlichen Vorbehalt. Heißt: Die EU-Kommission muss die Verlängerung erst noch genehmigen. Die Bundesregierung befinde sich dazu "in intensiven Gesprächen", hieß es am Mittwoch aus dem Bundeswirtschaftsministerium. "Die Rechtsverordnung bedarf zudem der Zustimmung des Bundestags." Diese könnte sich bis Mitte Dezember ziehen.

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In