Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) kann sich noch nicht ganz sicher sein, dass die Verlängerung der Energiepreisbremsen auch wirklich kommt.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) kann sich noch nicht ganz sicher sein, dass die Verlängerung der Energiepreisbremsen auch wirklich kommt.

Bild: © Christoph Soeder/dpa

Die Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 ist am Mittwoch ein Stück wahrscheinlicher geworden. Ohne Aussprache segnete das Bundeskabinett die Verordnung ab.

Dabei steht das Vorhaben unter einem beihilferechtlichen Vorbehalt. Heißt: Die EU-Kommission muss die Verlängerung erst noch genehmigen. Die Bundesregierung befinde sich dazu "in intensiven Gesprächen", hieß es am Mittwoch aus dem Bundeswirtschaftsministerium. "Die Rechtsverordnung bedarf zudem der Zustimmung des Bundestags." Diese könnte sich bis Mitte Dezember ziehen.

Fokus auf EU-Kommission

Tatsächlich genehmigte die EU-Kommission die Preisbremsen im vergangenen Jahr nur unter der Bedingung, dass "jegliche Beihilfe spätestens am 31. Dezember 2023 gewährt wird" – und nicht darüber hinaus.

Die Brüsseler Beamten dürften genau prüfen, ob vor allem deutsche Unternehmen tatsächlich weiterhin Staatshilfen bekommen sollten. Schon bei Vorstellung der Energiepreisbremsen im Herbst 2022 war das Grummeln in anderen EU-Hauptstädten groß. Denn nicht jedes Land hat so tiefe Taschen wie Deutschland.

Energiekrisenhilfen: Deutschland vor dem Rest der EU

Einer Analyse der Brüsseler Denkfabrik Bruegel zufolge stellte kein anderes EU-Land so viel Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für Energiekrisenhilfen zur Verfügung wie Deutschland: nämlich 7,4 Prozent. Zum Vergleich: In Frankreich waren es 3,7 Prozent und in Dänemark gerade einmal 0,6 Prozent. Als Zeitraum wurden September 2021 bis Januar 2023 herangezogen.

In absoluten Eurobeträgen liegt Deutschland, die größte Volkswirtschaft des Kontinents, noch weiter vorn. 41 Prozent der bereitgestellten Energiekrisenhilfen EU-weit entfallen auf die Bundesrepublik. 265 Milliarden Euro sind es insgesamt. Zum Vergleich: Der Zweitplatzierte Italien kommt demnach bei 93 Milliarden Euro zum Stehen, die Nummer drei, Frankreich, bei 92 Milliarden Euro.

14 Milliarden für Verlängerung

Dabei sei jedoch im deutschen Falle eines angemerkt: Der mit 200 Milliarden Euro ausgestattete Wirtschaftsstabilisierungsfonds, besser bekannt als "Doppelwumms", wurde für mehrere Jahre ausgelegt und bislang deutlich weniger in Anspruch genommen als geplant. Dies gilt insbesondere für die Energiepreisbremsen, für die rund 83 Milliarden Euro eingeplant waren.

Nach Ministeriumsangaben wurden bis September knapp 29 Milliarden Euro ausgezahlt. Für die Monate Januar bis April sind im Verordnungsentwurf weitere 14,1 Milliarden Euro eingeplant. Nach jetzigem Stand gilt es als unwahrscheinlich, dass die Verlängerung Zusatzkosten über die bereits eingeplanten Bremsensummen hinaus verursacht.

Check 24 kommt zu anderem Ergebnis

Ob die Verlängerung tatsächlich 14 Milliarden Euro verschlingt, ist ebenfalls offen. In einer eigenen Schätzung bezifferte das Vergleichsportal Check 24 die Mehrkosten auf nicht einmal eine Milliarde Euro.

Grundsätzlich greifen die Bremsen im Haushaltsbereich erst bei Gaspreisen von mindestens zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei Strom sind es mindestens 40 Cent pro kWh. Für Unternehmen und im Fernwärmebereich gelten eigene Regeln. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Endkundenpreise im Schnitt wieder deutlich gesunken.

"Entscheidung hätte längst getroffen werden müssen"

Kritik am Vorgehen der Bundesregierung gab es auch am Mittwoch reichlich. Mit vorne dabei war Andreas Jung, energiepolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion. Die Verlängerung über den Winter bezeichnete er als "nachvollziehbar". Aber: "Diese Entscheidung hätte längst getroffen werden müssen, statt jetzt kurz vor knapp Fakten zu schaffen."

Leidtragende seien die Energieversorger vor Ort, "die in der Weihnachtszeit auf den letzten Drücker das umsetzen müssen, was die Regierung ohne Not lange herausgezögert hat."

VKU: Rechtzeitige Umsetzung "nicht möglich"

Noch deutlicher positionierte sich Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU. Eine deutschlandweit rechtzeitige Umsetzung zum 1. Januar 2024 sei "nicht möglich", richtete er per Presseaussendung aus. "Dazu hätte die politische Entscheidung für oder gegen eine Verlängerung bis spätestens Mitte Oktober fallen müssen." (aba)

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