Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD)

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD)

Bild: © Bernd von Jutrczenka/dpa

Aus dem Gebäudeenergiegesetz sind strenge Erneuerbaren-Zwischenziele für Wärmenetzbetreiber am Ende getilgt worden. Im überarbeiteten Gesetzentwurf des Bauministeriums zur kommunalen Wärmeplanung tauchen sie nun wieder auf – wenn auch in abgemilderter Form.

Demnach sollen bestehende Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme gespeist werden, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Neue Wärmenetze sollen im Gleichklang mit den neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent haben.

Ausnahmen möglich

Die zuständige Landesbehörde soll aber auch eine Verlängerung der Fristen um maximal fünf Jahre gewähren können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine frühere Umsetzung der Erneuerbaren-Pflicht "mit unverhältnismäßigen Kosten" verbunden wäre oder Planungen zur Dekarbonisierung des Wärmenetzes bis spätestens 2045 widerspreche.

In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Version des Gebäudeenergiegesetzes sollten Wärmenetzbetreiber noch dazu verpflichtet werden, bis Ende 2029 die Hälfte der ins Netz eingespeisten Wärme auf erneuerbare Quellen umzustellen.

Kritik an früheren Zwischenzielen

"Das sind scharfe Zwischenziele, die in ihrer Striktheit auch über die Anforderungen hinausgehen, die der Bund in seinen Bedingungen für das Förderprogramm BEW [Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Anm. d. Red.] selbst definiert hat", hatte der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing damals kommentiert. "Hier werden die Anforderungen noch einmal nachgeschärft."

In der vom Energieausschuss bewilligten Fassung wurde die Passage stark überarbeitet. Demnach müssen die Betreiber nun nur noch sicherstellen, dass das Wärmenetz die jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen an das Wärmenetz erfüllt. Der Bundestag muss dem Entwurf im September noch final zustimmen.

Städtetag sieht Fristverkürzung kritisch

Der neue Entwurf sieht auch eine Verkürzung der Fristen für die kommunale Wärmeplanung um ein halbes Jahr vor. (Die ZfK berichtete.) Demnach sollen größere Städte ihre Wärmepläne nun bis Mitte 2026 und kleinere Kommunen bis Mitte 2028 vorlegen. Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes hatte dies bereits vorweggenommen.

Der Deutsche Städtetag erneuerte daraufhin seine Kritik. "Wir setzen darauf, dass die Städte für den Ausbau der Fernwärmenetze die nötige Investitionssicherheit bekommen und bei den Fristen kein zu enges Korsett geschnürt wird", wurde Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, vom Redaktionsnetzwerk Deutschland zitiert. "Wichtig für uns ist, dass die Fristen für die Wärmeplanung bis zum Jahresende 2026, beziehungsweise 2028 verlängert werden und nicht schon zur Jahresmitte enden."

Bisherige Kritik aufgegriffen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hob auf ZfK-Anfrage positiv hervor, dass das Bauministerium bisherige Kritik aufgegriffen habe und sich um pragmatische und flexible Lösungen bemühe.

Zugleich verwies er darauf, dass eine Mitgliederumfrage zum Referentenentwurf laufe. Der Verband werde den Entwurf "gründlich auf Herz und Nieren prüfen" und dann ausführlich Stellung beziehen, teilte Hauptgeschäftsführer Liebing mit. (aba)

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