Der Streit um die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes dauert an. Am Dienstag gab Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), auf einer Fachtagung der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH), wie schwierig sich die Verhandlungen gestalten. Zurzeit wird das Vorhaben im Bundestag und Bundesrat beraten.
Nach wie vor sei der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf "zu sehr auf Wärmepumpen" ausgerichtet, sagte Liebing. Er habe weiterhin den Eindruck, dass alternative Technologien zu Wärmepumpen und Fernwärme im Wirtschaftsministerium "eigentlich nicht gewollt" seien. Jedenfalls seien die Anforderungen für diese so hoch, "dass sie durch die Netzbetreiber so nicht umgesetzt werden könnten".
Fernwärme: Scharfe Zwischenziele
Liebing nannte die Wärmenetze als Beispiel. Bei Anschlüssen an ein bestehendes Wärmenetz müssten die Betreiber laut Gesetzentwurf ihre Netze bis 2030 auf mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien umstellen. Bis 2035 soll dieser Anteil auf 65 Prozent steigen. Dies müssen Netzbetreiber in Transformationsplänen garantieren, die sie bis Ende 2026 aufgestellt haben müssen.
"Das sind scharfe Zwischenziele, die in ihrer Striktheit auch über die Anforderungen hinausgehen, die der Bund in seinen Bedingungen für das Förderprogramm BEW [Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Anm. d. Red.] selbst definiert hat", sagte der Verbandschef. "Hier werden die Anforderungen noch einmal nachgeschärft."
Netzausbau: Langwierige Verfahren
Dies sei für Fernwärmenetzbetreiber auch deshalb schwierig, weil der Netzausbau immer ein langwieriges Verfahren sei. So sehe ein aktuelles Geothermie-Projekt der Stadtwerke München samt Bohrung, Genehmigung sowie Ausbau von Technik und Netzen einen Zeitraum von zehn Jahren vor.
Angesichts dieser Abläufe passten die im Gesetzentwurf niedergeschriebenen Bedingungen nicht zusammen, sagte Liebing. Ihn ärgere das vor allem deshalb, weil das Ministerium selbst für den Ausbau der Fernwärme sei.
Gas- und Wasserstoffnetze
Trotzdem gab sich der VKU-Chef zuversichtlich, dass er beim Thema Fernwärme mit seinen Argumenten noch durchdringen könne. Nach seinem Eindruck habe das Wirtschaftsministerium ein Interesse daran, "aus der reinen Wärmepumpenecke herauszukommen". "Ich hoffe, dass hier noch etwas geht", sagte er.
Größere Schwierigkeiten sieht Liebing bei Gas- und Wasserstoffnetzen. "Wir wissen, dass die Grünen und diejenigen, die mit ihren Vorstellungen ins Ministerium gekommen sind, von Vornherein dem Wasserstoff in der dezentralen Wärmeversorgung keine Zukunft zumessen und die Gasnetze am liebsten zurückbauen wollen. Das merken wir nun auch in der Beratung über das [Gebäudeenergiegesetz]."
"Welcher Netzbetreiber soll denn das jetzt leisten?"
Zwar stünden nun wasserstofffähige Heizungen als Option im Entwurf. Doch die Anforderungen für Gasnetzbetreiber seien noch einmal schärfer gefasst als die für Wärmenetzbetreiber. Denn die Transformationspläne für die Gasnetze müssten laut Entwurf schon dieses Jahr erstellt werden und im kommenden Jahr vorliegen, damit neue, wasserstofffähige Heizungen eingebaut werden könnten.
Heftige Debatten hatte zudem die im Entwurf festgehaltene Verpflichtung ausgelöst, dass Gasnetzbetreiber in diesem Falle ihre Netzinfrastruktur bis 2035 komplett auf Wasserstoff umstellen müssen, das Gebot der Klimaneutralität für sie also faktisch um zehn Jahre nach vorne geschoben wird. (Die ZfK berichtete.) "Welcher Netzbetreiber soll denn das jetzt leisten?", fragte Liebing rhetorisch. "Das kann niemand garantieren."
Streitpunkt Regresspflichten
Auch Regresspflichten für den Fall, dass Gasnetzbetreiber diese Bedingungen zu den vorgegebenen Fristen nicht erfüllen und Endkunden dann ihre Heizungen austauschen müssten, stießen in der Gasbranche auf Widerstand. Demnach sollten sie für damit verbundene Mehrkosten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn etwa vorgelagerte Netze bis 2035 noch nicht vollständig auf Wasserstoff umgestellt seien.
Tatsächlich wurde diese Passage nach der Verbände- und Länderanhörung aufgeweicht. Jetzt heißt es, dass Regresspflichten nicht anfallen würden, "wenn der Gasverteilnetzbetreiber die Entstehung der Mehrkosten nicht zu vertreten hat".
Aufweichung für Liebing nicht genug
Für Liebing ist das nicht genug. "Das wäre vielleicht ein Konjunkturprogramm für [Anwaltskanzleien wie] BBH", sagte er. "Denn dann werden wir kräftig quer durch die Republik Prozesse führen, wer denn irgendwelche Verzögerungen zu verantworten hat."
Planungs- und Investitionssicherheit böten solche Verfahren jedenfalls überhaupt nicht, urteilte der Verbandschef. Liebings Forderung deshalb: "Das muss alles raus mit diesen verschärften Garantien und dieser Regresspflicht." (aba)



