Als die Fernwärmebranche eine Transparenzplattform ankündigte, um wachsender Kritik an teilweise hohen Fernwärmepreisen und komplexen Preisänderungsklauseln entgegenzuwirken, stellte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, eines klar: "[Das] reicht uns eigentlich noch nicht."
Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium seine Auffassung der Dinge in einen Entwurf gegossen – und die Veröffentlichungspflichten von Fernwärmeversorgern neu gefasst. Aus unter 700 Zeichen werden mehr als 5400. Und was sagt die Wohnungswirtschaft nun?
"Begrüßen die geplanten Verbesserungen"
"Wir begrüßen [...] die geplanten Verbesserungen hinsichtlich der Transparenz für die Kunden, auch wenn diese zum Beispiel in Bezug auf die CO2-Emissionen noch nicht ausreichend sind", schrieb Ingrid Vogler, Leiterin Energie und Technik beim GdW, auf ZfK-Anfrage.
"Allerdings kann die [Fernwärmeverordnung] Transparenzfragen nicht allein lösen." Es seien angesichts der zunehmenden Bedeutung der Fernwärme darüber hinaus Maßnahmen notwendig.
Wohnungswirtschaft für Preisaufsicht und Preiskontrolle
Bereits beim Fernwärmegipfel vor gut einem Jahr hatte die Wohnungswirtschaft zwei Punkte noch für wichtiger gehalten als Preistransparenz: eine Preisaufsicht und eine Preiskontrolle bei Fernwärmeanschlüssen. Anders als etwa von Verbraucherschützern gewünscht sieht die neue Fernwärmeverordnung aber keine Stärkung des Bundeskartellamts oder einer anderen Behörde als Aufsichtsorgan vor. Fernwärmeverbände wie der VKU sind ohnehin der Auffassung, dass es bereits klare gesetzliche Regeln und funktionierende Kontrollmechanismen gebe.
Bei den Preisänderungsklauseln wiederum soll es Änderungen geben. Diese fallen aber weniger einschneidend aus. So dürfen Indizes weiter in Preisänderungsklauseln verwendet werden. Sie müssen jedoch die tatsächlich eingesetzten Energieträger und die jeweilige Beschaffungsstruktur "mit angemessener Genauigkeit" abbilden, heißt es im Entwurf. Ein Preisdeckel ist dagegen nicht vorgesehen.
"Weitere Analysen und Prüfungen notwendig"
Der GdW begrüße die geplanten Konkretisierungen zu den Preisänderungsklauseln sehr, schreibt Energieexpertin Vogler. "Angesichts der Komplexität der Materie können wir in der Kürze der Zeit allerdings noch nicht abschätzen, ob die Lösungen im Referentenentwurf ausreichend sind. Hier sind weitere Analysen und Prüfung notwendig."
Erfreut zeigt sich der GdW deshalb auch darüber, dass das Ministerium den Verbänden drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt habe. Dies sei bei anderen, ebenfalls komplexen Entwürfen sehr oft nicht der Fall. Bis zum 20. August müssen die Stellungnahmen eingereicht werden. (aba)



