"Ich halte von allen Werten, die gehandelt werden, 4,59 nicht für den Wert, der mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit am Ende herauskommen wird“, sagte Franke in Bezug auf Berichte zu der jüngsten Beiratssitzung der Bundesnetzagentur am Montag dieser Woche.
Denn es gebe noch "Stellschrauben" im System, die genutzt werden könnten. Hierauf hätten auch die Autoren des weitgehend finalisierten Entwurfs eines Gutachtens zum EK-Zins für die kommende Regulierungsperiode hingewiesen.
Mitte Juli Konsultation über das EKZ-Gutachten
Mitte Juli möchte die BNetzA laut Franke eine Konsultation einleiten, in welche die bisherigen Ergebnisse des Gutachtens vorgestellt werden sollen. Die Konsultationsergebnisse würden dann ausgewertet, bevor die Regulierungsbehörde zu einem Entscheidungsentwurf komme, der dann nochmals konsultiert werden soll.
Bei planmäßigem Verlauf wolle die BNetzA dann im frühen Herbst über die künftige EKZ-Festlegung für die kommende Regulierungsperiode entscheiden. Gleichzeitig stellte Franke klar, dass er wenig von diskutierten Energiewendezuschlägen bei der Festlegung des EKZ hält. Dies sei rechtspolitisch eher problematisch zu beurteilen.
"Sachgerechte Aufgabenerfüllung" der Netzbetreiber gewährleisten
Erneut unterstrich der BNetzA-Vize, dass die Regulierungsbehörde angesichts der Prognoseproblemen der Zinslandschaft, den dann im Herbst festgelegten EKZ künftig dynamisch im Sinne der Branche anpassen wolle. Man stehe in der Pflicht, "auch von der Verzinsungsseite her Bedingungen zu gewährleisten, die eine sachgerechte Aufgabenerfüllung" für die Netzbetreiber gewährleiste, so Franke.
"Unsere Aufgabe ist für Bedingungen zu sorgen, die die Netzbetreiber in die Lage versetzen ihre Aufgaben effizient, aber auch unter Beibehaltung der bisherigen Qualität zu erfüllen", betonte der BNetzA-Vizepräsident. Klar sei für ihn jedenfalls, dass angesichts der verschärften klimapolitischen Aufgaben und der Energiewende die Bedeutung und die Anforderungen an die Netze steigen würden.
EuGH-Urteil kommt am 2. September
Mittlerweile steht laut Franke auch der Termin für die Bekanntgabe des endgültige EuGH-Urteil zur Frage der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde fest, nämlich der 2. September diesen Jahres. Man bereite sich in verschiedenen Planspielen auf eine Entscheidung sowie eine folgende Übergangszeit vor.
"Möglicherweise neu entstehende Entscheidungsbefugnisse werden wir sicherlich im Geiste der Kontinuität nutzen, weil wir unseren gegenwärtigen Ordnungsrahmen insgesamt jedenfalls für sachgerecht halten und in dem Geist werden wir auch in die Umsetzung des EUGH-Urteils herangehen", betonte Franke. (hcn)



