Die Frist für die Ausstattung von Windrädern mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) wird wohl nochmal verlängert. (Symbolbild)

Die Frist für die Ausstattung von Windrädern mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) wird wohl nochmal verlängert. (Symbolbild)

Bild: © dk-fotowelt/AdobeStock

Die Bundesregierung möchte die Frist für die Einführung der Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) offenbar erneut verlängern. Das geht aus der Formulierungshilfe zur Änderung des Solarpakets vor, welche der ZfK vorliegt. Darüber hinaus sollen längere Realisierungsfristen für die Errichtung von Windenergieanlagen eingeführt und sowie die Direktvermarktungspflicht gelockert werden.

Die Frist für die Ausstattung mit der BNK soll demnach um ein Jahr verlängert werden. Sie galt bisher ab dem 1. Januar 2024.

Verzögerte BNK-Montage

In der Begründung für die geplante Änderung heißt es, dass ein erheblicher Anteil der Anlagenbetreiber die geforderte Frist nicht einhalten könne. Die Antragsverfahren für die nachträgliche Ausstattung von bestehenden Windenergieanlagen sind komplex und erfordern langen zeitlichen Vorlauf. Auch der Arbeitskräftemangel und Lieferkettenprobleme verzögerten demnach die BNK-Montage.

Ausruhen sollten sich Windkraftanlagenbetreiber jedoch nicht. Denn künftig werden die Betreiber zusätzlich verpflichtet, schnellstmöglich den erforderlichen Antrag auf nachträgliche Ausstattung mit einer BNK bei der zuständigen Landesbehörde einzureichen.

Längere Realisierungsfristen

Außerdem will die Bundesregierung offenbar die Realisierungsfristen für Windenergieanlagen an Land um sechs Monate verlängern. Diese Verlängerung erfolgt aufgrund von Lieferkettenproblemen, die eine Realisierung innerhalb von 30 Monaten erschweren, heißt es dazu in der Formulierungshilfe.

Auch soll die Übergangsregelung zur Anwendbarkeit der Pönalregelungen bei Verstößen gegen die Vorgaben der Direktvermarktung sowie bei der Überschreitung einer der Höchstdauern der Ausfallvergütung um weitere sechs Monate verlängert werden.

Direktvermarktungspflicht für kleinere Anlagen

"Das sind äußerst wichtige Maßnahmen für die Windindustrie", sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE).

Insbesondere die längeren Fristen für die Einführung einer BNK sowie der Realisierung von Projekten seien mit Blick auf komplexe Genehmigungsverfahren sowie Verzögerungen in den Lieferketten angemessen. "Damit werden Unsicherheiten beseitigt", so Peter. Die Direktvermarktungspflicht für kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen sollte hingehen vollständig entfallen, die vorgesehene Streichung der Pönalien sei unzureichend.

Enttäuschend sei aber vor allem, dass der größere Teil des Solarpaketes offenbar nicht zeitnah verabschiedet werden könne. (jk)

Dazu mehr: Solarpaket wohl erst nach Weihnachten

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