Der niedersächsische Wirtschaftsminister Lies setzt auf die PV-Produktion in dem Bundesland. im Bild die  Inspektion der Solarmodul-Produktion bei Solarwatt in Dresden.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Lies setzt auf die PV-Produktion in dem Bundesland. im Bild die Inspektion der Solarmodul-Produktion bei Solarwatt in Dresden.

Bild: © Sebastian Kahnert/dpa

Das von der Bundesregierung angekündigte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung ("Solarpaket 1") wird wohl als Gesamtes nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet. Lediglich die Fristverlängerung für die Einführung der Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) sowie längere Realisierungsfristen für die Errichtung von Windenergieanlagen und Lockerungen der Direktvermarktungspflicht könnte noch vor Weihnachten beschlossen werden (dazu hier mehr). Das hat die ZfK aus Branchenkreisen erfahren.

Maßnahmen wie der Erweiterung der Flächenkulisse für Solarparks, der Reform des Wegenutzungsrechts und des vereinfachten Netzanschlusses droht damit eine unbestimmte Verzögerung. Unklar ist bislang noch, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ampel-Haushalt den Grund für den Aufschub darstellt. Möglich ist zum jetzigen Zeitpunkt auch eine parteitaktische Blockade einer der Regierungsparteien.

Enttäuschung bei Verbänden

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigt sich enttäuscht von der geplanten Aufteilung des Solarpakets I. "Mit einem geeinten Gesamtpaket hätte die Bundesregierung ihren Handlungswillen in der Haushaltskrise zeigen und einen wichtigen Eckpfeiler für Zukunftsinvestitionen zum Ende des Jahres setzen können", so BEE-Präsidentin Simone Peter.

Es sei absolut notwendig, dass die drei Maßnahmen im Solarpaket "I a" noch in der laufenden Woche beschlossen würden. "Das Solarpaket I b muss dann im Januar 2024 umgehend folgen", so die Verbandsvertreterin.

Perspektive für Bioenergie

Auch Änderungen zum EEG für die Bioenergie gehörten schnell vorgenommen. "Bioenergie-Bestandsanlagen brauchen dringend eine Perspektive, und der Fokus auf Spitzenlastkraftwerke bei den Biomethan-Ausschreibungen muss zugunsten der Kraft-Wärme-Kopplung verschoben werden."

Errichtung von Solarfabriken

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat derweil an den Bundestag appelliert, der deutschen Solarindustrie noch in dieser Woche ein klares Signal zu geben, dass die Errichtung und der Ausbau von Solarfabriken in Deutschland für die Dauer ihres Aufbaus finanziell unterstützt werden. 

"Andernfalls droht der Abbau weiterer Arbeitsplätze und die Stilllegung der letzten Produktionsmaschinen bei deutschen Solarzellen- und Solarmodulherstellern", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Die Nachfrage nach Solaranlagen habe in diesem Jahr einen bespiellosen Boom erfahren. Die Solarindustrie stehe allerdings in einem sehr harten internationalen Verdrängungs- und Standortwettbewerb insbesondere mit Asien und den USA. "Neuen Solarfabriken wird dort der rote Teppich ausgerollt, in Deutschland dürfen sie nicht länger im Regen stehen", so der Verbandsvetreter.

Gerichtsurteil keine Begründung

Körnig bedauerte, dass eine Einigung der Koalitionsfraktionen zum Gesetzesentwurf des Solarpaketes I vor Weihnachten derzeit zu scheitern drohe. Die Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts könne nicht als Begründung dafür herangezogen werden, da mit dem Solarpaket I unter dem Strich keine relevanten Mehrkosten zu erwarten seien.

Der auf Regierungsebene im Sommer bereits weitgehend geeinte Gesetzesentwurf enthalte nach BSW-Einschätzung vielmehr eine ganze Reihe von begrüßenswerten und überfälligen Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die zu jährlichen Einsparungen im mehrstelligen Millionenbereich führen würden. (jk)

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