Die geplante Umlage für alle Gaskunden soll voraussichtlich ab dem 1. Oktober gelten. Wie stark der Gaspreis für die Verbraucher damit zusätzlich steigt, steht noch nicht fest. Die genaue Höhe der Umlage solle bis Mitte oder Ende August im Internet veröffentlicht werden, verlautete am Donnerstag aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie hänge davon ab, welche Ausgleichsansprüche die Gasimporteure geltend machten.
Kanzler Olaf Scholz hatte in der vergangenen Woche eine Erhöhung der Gaspreise um zwei Cent pro Kilowattstunde genannt und von zusätzlichen Belastungen von jährlich 200 oder 300 Euro für eine vierköpfige Familie gesprochen. Das Vergleichsportal Check24 hat bei einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden und zwei Cent Umlage Mehrkosten von 476 Euro vorgerechnet. Darin ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Umlage soll eineinhalb Jahre, also bis Ende März 2024, gelten. Etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas beheizt.
Habeck: Kosten von mehreren Hundert Euro pro Haushalt
Wirtschaftsminister Robert Habeck rechnet damit, dass wegen der Gas-Umlage Kosten von mehreren Hundert Euro pro Haushalt auf die Verbraucher zukommen. Bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr lande man so in einem mittleren Hundert-Euro-Bereich.
Die Umlage sei nötig, um die Energieversorgung zu sichern. Die Unternehmen können damit einen Teil ihrer erhöhten Beschaffungskosten an die Endverbraucher weitergeben. Zugleich werde es Entlastungen für jene Bürger geben, die deswegen an die Armutsgrenze rutschten, betonte Habeck. «Das ist kein guter Schritt, aber ein notwendiger Schritt.» Tragbar werde er durch soziale Ausgleichsmaßnahmen. Details dazu nannte er nicht.
Habeck rief Bürger und Unternehmen in der Gaskrise zu einem gemeinsamen Kraftakt auf. «Wir alle können einen Beitrag leisten und wir alle leisten ja einen Beitrag, außer wir verschließen die Ohren und die Augen», sagte er nach einem Besuch des Energieparks Bad Lauchstädt auf die Frage, wann er die Notfallstufe im Notfallplan Gas mit einer die Rationierung von Gas ausrufen müsse. Wenn die Gasverbräuche runtergebracht würden und Energie gespart werde, werde mehr Freiraum dafür geschaffen, dass «unangenehmere Schritte» vermieden werden, so Habeck. «Und außerdem sparen wir Geld, jeder Einzelne von uns.»
Firmen und Privathaushalte müssen zahlen
Über die Umlage sollen Versorger die stark gestiegenen Einkaufspreise wegen der Drosselung russischer Lieferungen an alle Gasverbraucher weitergeben können. Geplant ist nach früheren Angaben, dass Importeure 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten über die Umlage weitergeben können. Bis Ende September müssen die Importeure ihre Kosten noch selbst tragen. Zahlen müssen die Umlage Firmen wie Privathaushalte. Sie kommt zu den normalen Preiserhöhungen dazu, die nach und nach greifen.
Die Umlage sei angesichts der angespannten Lage auf dem Gasmarkt notwendig, um die Gasversorgung auch im kommenden Winter aufrechtzuerhalten. «Ohne sie wären Gasversorgungsunternehmen in der gesamten Lieferkette gefährdet», hieß es aus dem Ministerium. Die Umlage soll für alle Lieferanten gleich hoch sein. Damit gebe es eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern.
Neue Aufgabe für den Marktgebietsverantwortlichen
Die Einzelheiten sollen in einer Rechtsverordung auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes geregelt werden. Die Verordnung soll in Kürze vom Kabinett verabschiedet werden. Organisiert werden sollen die Erstattungen für die Importeure durch den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe. Das Unternehmen ist für die Organisation des deutschen Gasmarktes zuständig. Die Importeure sind dabei verpflichtet, ihre Mehrkosten genau dazulegen. Die Mehrkosten werden über die Versorger dann auf die Endkunden umgelegt.
Der VKU begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung. Damit werde ein notwendiger Mechanismus geschaffen, um die Wiederbeschaffungskosten für die von Russland zurückgehaltenen Gaslieferungen gerechter verteilen zu können, sagte ein Sprecher.
VKU: Zweck der Umlage im Blick behalten
Allerdings sei es bei der Ausgestaltung zwingend erforderlich, den Zweck der Umlage im Blick zu behalten. "Sie dient dem Schutz der energiewirtschaftlichen Lieferkette und soll die Endkunden nicht überlasten. Das erfordert ausreichend Zeit zur Weitergabe durch die Stadtwerke, den Einbezug aller Endkunden von Energie sowie die Möglichkeit, die Belastung zeitlich zu strecken und notfalls mit Steuermitteln zu dämpfen", so der Sprecher weiter. "Passiert das nicht, droht mit der Umlage Energieversorgern und Stadtwerken die gleiche Gefahr explodierender Ausfall- und Wiederbeschaffungskosten, die der Bund bei Uniper mit seiner völlig richtigen Rettungsaktion abgewandt hat. Das Problem würde lediglich nach unten verlagert."
Stadtwerke und Energieversorger bräuchten daher ausreichend Zeit für die Erhebung der Umlage, mindestens 8 bis 10 Wochen ab Festlegung ihrer Höhe, mahnt der Verband. "Besser noch wäre eine ledigliche Veröffentlichung der Umlage im Internet, damit sie ohne umständliche Formalitäten kurzfristig gegenüber aller Endkunden wirksam wird. Andernfalls müssen Stadtwerke vorübergehend für ihre Kunden die Umlage bezahlen, was die wenigsten auch nur kurze Zeit durchhalten können. Außerdem müssen ausnahmslos alle Verträge und Lieferverhältnisse in die Preisanpassung einbezogen werden, also auch solche für Fernwärmekunden und mit Festpreisen."
Hohe Belastungen für die Endkunden
Die Politik müsse die Belastung der Endkunden im Auge behalten. Ihnen drohe nicht nur die, angesichts russischer Interventionen schwer kalkulierbare Umlage. In jedem Fall zu zahlen seien erhöhte Gas- und Strompreise aufgrund der schon seit einem Jahr stark steigenden Beschaffungskosten. "Deren Auswirkung wird durch die konservative Terminbeschaffung der Stadtwerke bislang noch gedämpft, wird sich aber bei fortbestehender Hochpreisphase schrittweise bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern bemerkbar machen. Deshalb sollte die Umlage mindestens zeitlich gestreckt oder auch später erhoben werden können. Und es sollte wie früher bei der EEG-Umlage und anderen Transfersystemen ein steuerfinanzierter Zuschuss zumindest als Option vorgesehen werden", stellt der VKU klar.
Bei den genannten Punkten handele es sich um notwendige Sicherungen, ohne die die Umlage im Zweifel das befördere, was sie eigentlich verhindern soll: die Stabilisierung der Versorgungssicherheit und eine faire und tragfähige Lastenverteilung.
Kommt ein neues Entlastungspaket?
Verbraucherschützer fordern angesichts der Gas-Umlage ein rasches zusätzliches Entlastungspaket. «Wenn die Umlage zum 1. Oktober kommt, muss das Hilfspaket der Bundesregierung für die Verbraucherinnen und Verbraucher stehen», sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, am Donnerstag. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten mit erheblichen Mehrkosten rechnen und könnten nicht bis zum kommenden Jahr auf Unterstützung warten. Finanzminister Christian Lindner (FDP) will weitere Entlastungen frühestens 2023 gewähren und verweist auf mangelnde Spielräume im Bundeshaushalt. (amo)



