Gas, Wärme- und Strompreisbremse sollen rückwirkend ab Januar gelten
![](/fileadmin/_processed_/7/d/csm_Gas_Gasflamme_Adobe_Stock_by-studio_10b5308b45.jpg 320w, /fileadmin/_processed_/7/d/csm_Gas_Gasflamme_Adobe_Stock_by-studio_99d40e1227.jpg 480w, /fileadmin/_processed_/7/d/csm_Gas_Gasflamme_Adobe_Stock_by-studio_f3f95ce0de.jpg 640w, /fileadmin/_processed_/7/d/csm_Gas_Gasflamme_Adobe_Stock_by-studio_656f0ad597.jpg 784w, /fileadmin/_processed_/7/d/csm_Gas_Gasflamme_Adobe_Stock_by-studio_5aae578670.jpg 912w, /fileadmin/_processed_/7/d/csm_Gas_Gasflamme_Adobe_Stock_by-studio_03e2c5d5d6.jpg 1024w, /fileadmin/_processed_/7/d/csm_Gas_Gasflamme_Adobe_Stock_by-studio_23ede9f64a.jpg 1440w)
Die "Winterlücke" bei den Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom soll rückwirkend ab März 2023 geschlossen werden.
Damit möchte die Bundesregierung die oft kritisierte "Winterlücke" bei den Energiepreisbremsen rückwirkend ab März 2023 auch für Januar und Februar schließen. Stadtwerke und Energieversorger hatten in jüngster Zeit deutlich gemacht, dass es IT-technisch praktisch unmöglich ist, die Abrechnungssysteme schon ab Jahresanfang umzustellen. Bundeswirtschaftsminister Habeck hatte versprochen, dies zu berücksichtigen.
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In