Gas, Wärme- und Strompreisbremse sollen rückwirkend ab Januar gelten
Die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse soll ab März 2023 greifen, doch rückwirkend für Januar und Februar Haushalte und Unternehmen entlasten. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor.
Damit möchte die Bundesregierung die oft kritisierte "Winterlücke" bei den Energiepreisbremsen rückwirkend ab März 2023 auch für Januar und Februar schließen. Stadtwerke und Energieversorger hatten in jüngster Zeit deutlich gemacht, dass es IT-technisch praktisch unmöglich ist, die Abrechnungssysteme schon ab Jahresanfang umzustellen. Bundeswirtschaftsminister Habeck hatte versprochen, dies zu berücksichtigen.
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