Die niedrigere Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt, soll nach Vorstellung des Bundesfinanzministeriums vorzeitig enden. Bereits zum Jahreswechsel soll der Satz wieder von sieben auf 19 Prozent steigen. Ursprünglich sollte die Maßnahme bis Ende März 2024 laufen.
Auf ZfK-Anfrage antwortete das Bundesfinanzministerium, dass sich die krisenbedingten Preisspitzen auf den Gasmärkten inzwischen gelegt hätten. Zudem seien die Speicherziele der Gasspeicher bereits jetzt überfüllt, die Gasflüsse stabil und die Diversifizierung der Gasimporte weiter vorangeschritten. Ein früheres Auslaufen der Krisenmaßnahme schaffe "Spielräume für die öffentlichen Haushalte".
Strom durchgehend mit 19 Prozent besteuert
Im Rahmen des dritten Entlastungspakets und inmitten stark steigender Gasgroßhandelspreise hatte die Bundesregierung im Sommer vergangenen Jahres die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme zum 1. Oktober 2022 auf sieben Prozent gesenkt.
Die Maßnahme war von Anfang an nur als Kurzfristeingriff und nicht als dauerhafte Subvention von Energiepreisen gedacht. Strom wurde beispielsweise auch danach mit einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent belegt.
Wirtschaftsminister für Preisbremsen-Verlängerung
Laut BDEW-Gaspreisanalyse vom Juli lag der Gas-Durchschnittspreis in diesem Jahr bei 14,81 Cent pro kWh. Mit dem 19-Prozent-Steuersatz würde der Preis auf 16,47 Cent pro kWh steigen. Gaskunden, die zurzeit zehn Cent pro kWh zahlen, müssten dann mit 11,12 Cent pro kWh rechnen.
Davon unabhängig ist die staatliche Energiepreisbremse, die seit Dezember 2022 in Kraft ist und nach jetzigem Stand Ende dieses Jahres ausläuft. Dadurch wird für Haushaltskunden zumindest der Großteil des Gasverbrauchs bei zwölf Cent pro kWh gedeckelt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stellte bereits in Aussicht, die Preisbremsen bis Ostern kommenden Jahres zu verlängern. (Die ZfK berichtete.) (aba)



