Am Mittwoch unterstrich Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der Vorstellung seines Steuerentlastungspakets erneut, dass er die beschlossene Gasbeschaffungsumlage von der Mehrwertsteuer befreien will, um die Verbraucher nicht noch zusätzlich zu belasten.
Doch ist dies europarechtlich schwierig. Denn die Umlage sei ein Entgelt und falle deshalb unter die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, so die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums Katharina Hartmann, auf Nachfrage der ZfK bei der Bundespressekonferenz am Mittwoch.
Gespräche mit der EU-Kommission über Ausnahmemöglichkeit
Derzeit werde jedoch weiter intensiv geprüft, inwieweit die Umlage von der MWSt ausgenommen werden kann, so Hartmann. Man sei auch in Gesprächen mit der EU-Kommission hierzu und arbeite eng mit anderen Ressort wie dem Bundeswirtschaftsministerium zusammen. Auch würden weitere Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung der Unternehmen und Kunden bzw. eine Rückerstattung geprüft, falls die MWSt auf die Umlage erhoben werden müsse.
Auch dem baden-württembergischen Finanzminister Danyal Bayaz zufolge ist eine Befreiung der Gasumlage von der Mehrwertsteuer vermutlich nicht möglich. Neben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ließen dies auch das deutsche Umsatzsteuergesetz sowie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu, twitterte der Grünenpolitiker.
Senkung MWSt auf 7% für Energielieferungen als Alternative?
Als Alternative zur Streichung der MWSt auf die Gasumlage fordert u.a. der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine Senkung der MWSt auf 7 Prozent bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen. (hcn)



