So verweist Helfrich darauf, dass Industrie und Privatkunden eine Verdreifachung des Gaspreises im Vergleich zum Vorjahr stemmen müssen. Nach der Umlage für die Gasspeicherung komme jetzt auch die Umlage für die Gasimporteure.
"Dass die Ampel angesichts dieser Kostenexplosion auch noch 19% Mehrwertsteuer auf die Umlage zu erheben gedenkt, ist niemandem vermittelbar und muss unbedingt unterbleiben“, so Helfrich gegenüber der ZfK. Derzeit würden Preisniveaus erreicht, die existenzielle Folgen für Privathaushalte und Unternehmen hätten, dem Staat aber volle Kassen bescherten.
"Stümperhafte und gedankenlose Umsetzung"
"Die Mehrwertsteuer auf die Umlage muss gestrichen werden und für Strom- , Gas- und Wärmelieferungen umgehend für die nächsten zwei Jahre auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gesenkt werden", fordert Helfrich. Das wäre eine spürbare und dringend notwendige Entlastung, die die Union bereits im Winter dieses Jahres im Bundestag von der Ampel gefordert habe.
"Die stümperhafte und gedankenlose Umsetzung der Gasumlage im Energiesicherungsgesetz unmittelbar vor der Sommerpause bzw. aktuell in der Verordnung machen nicht nur bei der MWSt Nachbesserungen erforderlich", unterstreicht Helfrich.
Fernwärme und Festpreisverträge einbeziehen - praxistaugliche Fristen
Die Ampel müsse nun auch zeitnah dafür Sorge tragen, dass Fernwärmekunden und Kunden mit Festpreisverträgen in die handwerklich unzulängliche Regelung zur Gasumlage mit einbezogen werden. Auch brauche es praxistaugliche Fristen für die Energieversorger, damit sie ihre Kunden fristgemäß und rechtssicher über die Preisanpassungen informieren könnten.
Diplomatischer äußert sich Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. "Die Forderung nach einer MWSt-Befreiung steht für das Ziel, weitere vermeidbare Belastungen zu unterlassen; hierfür gilt es nun einen auch rechtlich gangbaren Weg zu finden", erklärte sie gegenüber der Zfk.
Scheer: Gesetzlich verankerte Kaskade einhalten
Zur Forderung u.a. des VKU für ein Recht der Weitergabe der Umlage an Fernwärmekunden und Kunden mit Festpreisverträgen für Stadtwerke und Energieversorger, verweist Scheer auf den Grundsatz: Je mehr Schultern die gestiegenen Preise tragen, desto leichter werde das Gewicht für jeden einzelnen.
Für diesen Weg müssten jedoch nach Energiesicherungsgesetz (EnSiG) zudem zwei Dinge erfüllt sein: zum einen müsse die gesetzlich verankerte Kaskade eingehalten werden, wonach zunächst die Direkthilfen an Unternehmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz greifen - dies gelte nicht nur in Bezug auf Uniper.
Möglichkeiten §29 EnSiG voll ausschöpfen
"Es steht für mich nach wie vor in Frage, ob die Möglichkeiten nach § 29 ausgeschöpft wurden. Es kann nicht Aufgabe von Endkunden sein, Notsituationen von Unternehmen, wie sie der gegenwärtigen Gesamtlage geschuldet sind, aufzufangen", so Scheer.
Zum zweiten sei immer klar gewesen: wenn weitere Belastungen auf Endkunden zukommen, brauche es zugleich auch Entlastungen - und zwar zeitgleich. "Ohne weitere Entlastungen darf es auch keine weiteren Belastungen geben", so Scheer.
Pro und contra Absenkung MWSt auf Energielieferungen
Eine Absenkung der MWSt auf Energielieferungen auf 7% sieht Scheer allerdings aus sozialen Aspekten kritisch. "Wir sollten zielgenauer insbesondere kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Bei einer Mehrwertsteuersenkung würde das Geld für solche zielgenauen Entlastungen fehlen", argumentiert sie.
Für eine Absenkung der MWSt auf Strom-, Gas- und Wärmelieferungen auf 7 Prozent spricht sich die renommierte Energierechtlerin Ines Zenke, Gesellschafterin bei Becker Büttner Held ((BBH) und Präsidentin des Wirtschaftsforums der SPD aus. "Dies kann, wie in der Zeit der Corona-Krise gesehen, temporär erfolgen", so Zenke gegenüber der ZfK.
Zenke: Doppelbelastungen vermeiden
Die Ausgestaltung der neuen Gasbeschaffungsumlage werfe eine ganze Reihe praktischer Fragen auf. "Eine Nachbesserung ist daher dringend erforderlich, insbesondere auch um Doppelbelastungen zu vermeiden", fordert Zenke.
Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich allerdings auf ZfK-Anfrage nicht näher zum Stand von Nachbesserungen der Gasumlage äußern. "Zu internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung und Zwischenständen äußern wir uns grundsätzlich nicht", erklärte das BMWK. (hcn)



