Bundesminister Robert Habeck hat wichtige Personalentscheidungen im Wirtschafts- und Klimaministerium getroffen.

Bundesminister Robert Habeck hat wichtige Personalentscheidungen im Wirtschafts- und Klimaministerium getroffen.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Am Dienstag (15.11.) war ein erster "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung anderer Vorschriften" des Bundeswirtschaftsministeriums durchgesickert, welcher der ZfK vorliegt. Demnach ist noch nicht ganz klar, ob die Gaspreisbremse auch für Haushalte und Gewerbe doch schon vor dem 1. März 2023 kommt.

Zwar heißt es einerseits, dass Haushalts- und Gewerbekunden wie von der Gas-Kommission vorgeschlagen ab dem 1. März 2023 beim Gas- und Wärmepreis entlastet werden sollen, Industrie und andere Großverbraucher ab dem 1. Januar 2023. Doch ist in Paragraph 3, Absatz 3 des Gesetzentwurfs eine "Sonderregelung für Erstreckung auf Januar und Februar" als Platzhalter genannt, die nicht weiter konkretisiert ist.

Kabinettsbeschluss nicht schon diese Woche

Über die Frage, wann die Preisbremse für Haushalte und Gewerbe frühestens greifen kann, wird heftig gestritten. Unter anderem die Länder machen Druck für Entlastungen schon ab Januar. Stadtwerke und Energieversorger warnen, die Regelungen ließen sich nicht vor dem 1. März umsetzen.

Robert Habeck zeigte bei einer Pressekonferenz beim Wärmepumpengipfel am Mittwoch in Berlin Verständnis für die Bedenken der Versorger. Deshalb werde das Bundeskabinett auch nicht wie geplant schon diesen Freitag (18. November) zur Gas- und Strompreisbremsengesetzgebung beschließen, sondern erst "in den Tagen danach" im Umlaufverfahren.

Gesetz "so schreiben, dass es umsetzbar ist"

"Die Gas- und Strompreisbremse ist technisch anspruchsvoll (…) was vor allem in der Abwicklung begründet liegt", sagte Habeck. „Die Stadtwerke, die Verteilnetzbetreiber, alle müssen ihre Daten dann auch klar haben und wir brauchen eben manchmal ein paar Stunden länger, um mit ihnen zu bereden, dass wir gesetzlich nichts reinschreiben, was sie nicht erreichen können (…) bzw. das auch so schreiben, dass es umsetzbar ist“, so der Bundeswirtschaftsminister.

"Deswegen brauchen wir ein paar Tage mehr", ergänzte Habeck. "Das ändert aber nichts daran, dass wir den Durchlauf und die Abstimmung mit den Parlamenten so machen werden, dass wir Mitte Dezember fertig sind und alle Gesetze wirksam werden zum 1. Januar".

Liebing: Kontingent-Modell für Strom, Gas und Wärme nicht vor März

"Wir verstehen und unterstützen Pläne zur finanziellen Entlastung von Kundinnen und Kunden. Aber: Das organisatorisch anspruchsvolle Kontingent-Modell ist weder für Strom noch für Gas und Wärme früher als im März für Stadtwerke und kommunale Energieversorger umsetzbar. Das heißt auch: Die Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 ist nicht machbar", erklärte Ingbert Liebing, Chef des VKU. "Falls eine rückwirkende Entlastung gewünscht ist, hängt die Umsetzbarkeit von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes ab“, so Liebing. Dazu sei der VKU im ständigen Austausch und Gesprächen mit der Bundesregierung.

Eine gegebenenfalls anteilige Wiederholung der Dezember-Lösung wäre im Februar für Gas und Fernwärme möglich. Das gelte nicht für die Strompreisbremse, weil es hier noch keine Dezemberlösung gibt. Für eine frühere Entlastung von Haushaltskunden sollte der Mehrwertsteuersatz für Strom und Wärme runter – auf 7 oder sogar auf europarechtlich mögliche 5 Prozent. Zudem sollte der Bund die Stromsteuer (derzeit 20,50 Euro pro Megawattstunde) überdenken und auf das zulässige europäische Mindestmaß absenken (für Gewerbekunden wären beispielsweise 50 Cent pro Megawattstunde möglich, für Haushalte 1 EUR), fordert Liebing. 

Komplexe IT-Abläufe

"Auch diese Maßnahme müsste dann aber sehr zeitnah beschlossen werden, um den Unternehmen eine möglichst reibungslose Umsetzung zu ermöglichen". Denn Januar und Februar seien für alle Energieversorger sehr arbeitsintensive Monate: Jedes Jahr seien sie in dieser Zeit mit den Jahresverbrauchsabrechnungen und Jahresabschlüssen beschäftigt. Die Umsetzung der nun geplanten Preisbremse erfordere bei den Energieversorgern massive Eingriffe in komplexe IT-Abläufe.

Dafür seien Experten und spezialisierte IT-Dienstleister notwendig. Und die benötigten dann auch freie Kapazitäten. In Zeiten mit erhöhtem Fachkräftebedarf eine zusätzliche Herausforderung, vor allem für kleinere Unternehmen. "Mehrere Millionen Kundinnen und Kunden müssen richtig abgerechnet werden. Die Umstellung der IT-Abläufe benötigt Zeit und ist nicht über Nacht machbar. Das gilt sowohl für die Gaspreis- als auch die Strompreisbremse", so Liebing. (hcn)

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