Der Bundesrat hat am Freitag das Energiesammelgesetz ohne Einspruch akzeptiert. Damit kann das Gesetzespaket am 1. Januar in Kraft treten. Das Energiesammelgesetz umfasst Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften.
VKU begrüßt Beschlüsse zu KWK
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Gesetz, insbesondere die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: Die KWK-Beschlüsse stärkten die Wärmewende und den Klimaschutz – vor allem in den Städten. Die KWK-Förderung werde nun bis 2025 laufen. Die Verlängerung werde endlich wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, von denen viele derzeit auf Eis lägen.
Kritik äußerte der Vorstandsvorsitzende von N-Ergie, Josef Hasler: Die Regierung fokussiere bei der KWK-Regelung des Energiesammelgesetzes einseitig Neuinvestitionen sowie Umrüstungen von Kohle auf Erdgas. Mit der im Gesetz vorgesehenen massiven Absenkung des KWK-Zuschlags für bestehende mit Erdgas betriebene KWK-Anlagen blende sie deren Bedeutung für die Energiewende völlig aus.
Schwierige Situation für GuD Sandreuth
Für das von N-Ergie betriebene Heizkraftwerk in Nürnberg-Sandreuth, das rund ein Viertel des Raumwärmebedarfes der Stadt Nürnberg abdeckt, bedeutet dieser Beschluss allein für das kommende Jahr eine Einbuße um 66 Prozent. Ab 2020 soll die Förderung dann vollkommen entfallen.
"Die damit einhergehende signifikante Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit wird mittelfristig zulasten der Haushalte in Nürnberg gehen", gibt Hasler zu bedenken. "Dabei leistet die hocheffiziente erdgasbefeuerte Gas- und Dampfturbinen(GuD)-KWK-Anlage in Sandreuth einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und damit für wirksamen Klimaschutz in Nürnberg," sagt Hasler.
KWK-Anlagen können nicht einfach abgestellt werden
Im Gegensatz zu reinen Strom-Kraftwerken können Heizkraftwerke nicht einfach abgestellt werden, wenn der Strompreis für einen wirtschaftlichen Betrieb zu niedrig ist. Denn zur Deckung des Fernwärmebedarfes muss in jedem Fall ausreichend Wärme in die Fernwärmenetze eingespeist werden.
Deshalb schafft die Politik mit der Zuschlagsabsenkung falsche Anreize. Denn wenn der Betrieb von Heizwerken und Reservekesseln auf Heizölbasis wirtschaftlicher ist als der von hocheffizienten GuD-KWK-Anlagen, werden diese auch bevorzugt eingesetzt – um den Preis höherer Emissionen.
KWK erfüllt Doppelfunktion
Dabei erfüllt Kraft-Wärme-Kopplung eine wichtige Doppelfunktion für die Energiewende: KWK bilde eine wichtige Stütze für eine gesicherte Stromversorgung. Zum anderen ermögliche die Fernwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung mit zunehmenden Anteilen aus erneuerbaren Energiequellen bereits heute die dringend erforderliche Wärmewende im Gebäudebestand der Ballungsräume.
"Diese Funktionen macht die KWK zu einem Eckpfeiler der Energiewende. Und dies gilt eben nicht nur für Neuanlagen", sagt Hasler. "Deshalb fordere ich, die Bestandsförderung im Rahmen der für 2019 geplanten KWKG-Novelle zu berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass gerade hocheffiziente und emissionsarme Erzeugungsanlagen aus dem Markt verschwinden." (al)



