Die Kosten für das Heizen haben sich nach Angaben des Vergleichsportals Check24 innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt

Die Kosten für das Heizen haben sich nach Angaben des Vergleichsportals Check24 innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt

Bild: © Fabian Sommer/dpa

Vor dem geplanten Bundestagsbeschluss zum sogenannten Heizungsgesetz an diesem Freitag werden den Abgeordneten aus Sicht des CDU-Politikers Thomas Heilmann noch immer Beratungsrechte verwehrt.

«Die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten werden wieder verletzt, wenn zusätzliche Beratungen unterbleiben», sagte Heilmann der «Bild am Sonntag». Heilmann hatte mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor der Sommerpause einen Aufschub des Gesetzgebungsverfahrens wegen zu geringer Beratungszeit erwirkt.

Zusätzliche Beratungszeit kann es für Heilmann allerdings nur mit zusätzlichen Sitzungen des zuständigen Energieausschusses geben. «Die letzte Lesung im Bundestag ist allein nicht ausreichend», sagte Heilmann. Sollte die Regierung nächste Woche nicht nachsteuern, «würde sie ein formell verfassungswidriges Gesetz beschließen», fügte er hinzu.

CDU/CSU-Fraktion schreibt Protestbrief an Habeck

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP widersprechen dem Vorwurf. «In den sitzungsfreien Wochen im Sommer hatten alle Kollegen ausreichend Zeit, sich intensiv damit auseinanderzusetzen, so dass einer informierten Entscheidung bei der Abstimmung im September nichts im Wege steht», sagte etwa FDP-Fraktions-Vize Lukas Köhler der Zeitung.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte zuvor beklagt, die Bundesregierung verletzte das Fragerecht der Abgeordneten. Anlass war eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion zu offenen Punkten im Gebäudeenergiegesetz, wie es offiziell heißt. Diese sei nur unvollständig beantwortet worden.

In einem Protestbrief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU), das Wirtschaftsministerium habe in seiner Antwort «zu zentralen Punkten gegenüber dem Parlament die Auskunft verweigert».

Lindner hält Heizungsgesetz für praxistauglich

Darüber berichtete zunächst die «Süddeutsche Zeitung» (Samstag), das Schreiben liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor. In einem zweiten Brief bat Frei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) um Unterstützung in dieser Sache. Frei schrieb an Habeck und Schmidt, nötig sei «Klarheit über die beabsichtigten Regelungen und deren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Unternehmen».

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält das Heizungsgesetz jetzt für praxistauglich. «Wir haben es grundlegend verändert, indem es mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird», sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Es sei «außerdem technologieoffen, denn nicht jedes Gebäude ist für eine Wärmepumpe geeignet». Es sei nun «kein Gesetz mehr, vor dem die Menschen Angst haben müssten, weil der Staat in ihren Heizungskeller steigt». (dpa/hoe)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper