Druckanzeige an einer Gasleitung: Das neue Heizungsgesetz könnte sich laut einer Analyse negativ auf die Emissionen auswirken.

Druckanzeige an einer Gasleitung: Das neue Heizungsgesetz könnte sich laut einer Analyse negativ auf die Emissionen auswirken.

© kerkezz/Adobe Stock

Im Schnelldurchlauf haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich in den nächsten Tagen in Kraft treten. Doch was ändert sich dann für Stadtwerke? Ein Überblick:

1. Das Ende der 65-Prozent-Pflicht

Die bisherige Vorgabe, wonach neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen müssen, entfällt. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt damit grundsätzlich möglich.

Für Stadtwerke ist das ein zentraler Punkt, an dem sich ihr Geschäft künftig ausrichten muss: Wo Eigentümer wieder freier zwischen Wärmepumpe, Fernwärme und fossil betriebener Heizung wählen können, verschiebt sich auch die Nachfrage nach Netzanschlüssen und Wärmelieferverträgen. Im Gegenzug für die gestrichene Erneuerbaren-Pflicht müssen die eingesetzten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden, was auch Konsequenzen für Stadtwerke nach sich zieht.

2. Die Biotreppe verpflichtet zu grünen Brennstoffen

Ab 2029 gilt für neue Gas- und Ölheizungen ein verbindlicher Bioanteil, die sogenannte Biotreppe. Spätestens 2045 müssen Brennstoffe im Gebäudesektor vollständig klimaneutral sein. Für Stadtwerke als Gasversorger heißt das: Beschaffung und Portfolioplanung müssen sich auf steigende Anteile von Biomethan oder anderen grünen Gasen einstellen, lange bevor die Übergangsfristen enden.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) lehnte die Biotreppe bereits im Stellungnahmeverfahren ab. "Die Bio-Treppe schafft keinen verlässlichen Markt, sondern neue Komplexität, Nachweisfragen und Abgrenzungsprobleme", heißt es in der BNE-Stellungnahme zum Referentenentwurf. Der Verband warnt zudem vor neuen fossilen "Lock-ins", weil knappe erneuerbare Brennstoffe dort gebunden würden, wo Wärmepumpen oder Wärmenetze eigentlich effizientere Alternativen wären. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bewertete das Gesetz insgesamt als Rückschritt für die Wärmewende.

3. Die Grüngasquote kommt erst noch

Ab 2028 soll zusätzlich eine Grüngas- und Grünheizölquote den Hochlauf von Biomethan und Wasserstoff unterstützen. Die entscheidenden Details dazu fehlen bislang. Die Bundesregierung soll diese bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen. Stadtwerke planen ihre Beschaffung damit vorerst auf Basis einer Regelung, die im Kern noch nicht geschrieben ist. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte bereits im Mai "klare politische Leitplanken für den Hochlauf grüner Gase und einen verlässlichen Rahmen zur Transformation der Gasnetze, um Planungssicherheit zu gewährleisten".

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht noch Nachbesserungsbedarf. Der Verband verlangt klare Regeln für die kommunale Wärmeplanung, die Transformation der Gasnetze sowie verlässliche Förderbedingungen.

Mit Blick auf die Verwendung von Biogasen generell, sieht der VKU die Ausweispflicht als Herausforderung für Stadtwerke. "Ein Ausweisen einzelner Beschaffungsbestandteile ist ein Novum in der Energiebranche und verursacht massiven zusätzlichen Aufwand. Die Bundesregierung kündigt Bürokratieabbau an und beschließt neue Nachweis- und Dokumentationspflichten ohne Mehrwert für Unternehmen und Kunden. Das passt nicht zusammen", äußerte sich Hauptgeschäftsführer Liebing dazu.

4. Parallele Netze werden zum Kostenrisiko

Weil Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden dürfen, könnten Stadtwerke ihre Gasnetze länger betreiben müssen als geplant, während sich der Umstieg auf Fernwärme zugleich verzögert. "Die Regierungspläne, Stromnetz, Fernwärme und Gasnetz gleichzeitig vorzuhalten – letzteres in einen schrumpfenden Absatzmarkt hinein –, werden nicht realistisch sein", sagte Carsten Liedtke, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Krefeld, im Interview mit der ZFK. Er rechnet damit, dass die Fernwärme zurückstehen muss: "Für Krefeld würde das bedeuten, dass die Fernwärme weniger stark ausgebaut wird als ursprünglich vorgesehen."

Bereits im Vorfeld hatten Kommunen und ihre Stadtwerke vor genau dieser Konstellation gewarnt. Der Bund habe die Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, "und wir haben geliefert. Doch mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ändert die Bundesregierung die Spielregeln quasi in der Nachspielzeit. Das verunsichert viele Kommunen und Stadtwerke", erklärten Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, und Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gemeinsam. Unter welchen Bedingungen Stadtwerke ihre Gasnetze künftig stilllegen dürfen, regelt zudem nicht das Heizungsgesetz, sondern das separate Gaspaket, das sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet.

Aus Sicht des VKU bleibt zudem die Fernwärme im neuen Recht benachteiligt – etwa beim sogenannten Primärenergiefaktor im Gebäudemodernisierungsgesetz oder im Mietrecht, wo ein Wechsel zur Fernwärme für Vermieter unattraktiv bleibe, solange Mehrkosten gegenüber der bisherigen Heizung nicht umgelegt werden dürften. Die Fernwärmebranche fordert deshalb eine Reform der Wärmelieferverordnung, die eine Umlage von bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat ermöglichen soll, sie solle vergleichbar mit der bereits geltenden Regelung beim Wechsel zu Wärmepumpen sein.

5. Neue Abrechnungspflichten für Versorger

Biotreppe und Grüngasquote bringen für Stadtwerke nicht nur Beschaffungsfragen, sondern auch neue Informations- und Nachweispflichten mit sich. Der VKU mahnt hier vor allem einheitliche Register an: "Wichtig sind hierbei einheitliche und einfache Bestimmungen", warnte der Verband. "Je weniger Bürokratie für die Versorger, desto günstiger für die Kunden."

Ein zentrales Register für Biomethan-Herkunftsnachweise wäre aus Verbandssicht das kleinere Übel: "Der Aufbau eines einheitlichen Registers würde zusätzlichen administrativen Aufwand begrenzen und wäre besser als das derzeitige Nebeneinander von verschiedenen Registern."

6. Die Heizkostenbremse verändert das Kundengespräch

Teil des Gesetzes ist die sogenannte Heizkostenbremse: Vermieter müssen künftig die Hälfte der Kosten für CO2-Preis und Netzentgelte beim Einbau neuer Gas- und Ölheizungen tragen. Auch bei Biogas müssen sie bis zu einem Beimischungsanteil von 30 Prozent die Hälfte der Kosten übernehmen.

Kritik daran kam von Verbraucher- und Umweltseite: "Nur der Biogasanteil ist aufgeteilt worden, nicht der Anteil von Gas oder Öl. Das ist der größte Kostenpunkt", sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), auf den Energietagen in Berlin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verteidigte die Regelung: Referatsleiter Oliver Bornkamm sagte, man habe "einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern herstellen" wollen, was mit der Einigung gelungen sei.

Für Stadtwerke als Abrechnungsdienstleister und Wärmelieferanten dürfte die praktische Umsetzung dieser Kostenteilung zu einem der aufwendigeren Alltagsthemen der kommenden Monate werden. Die politische Richtungsentscheidung ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gefallen. Viele der für den Alltag entscheidenden Details – von der Grüngasquote bis zur Wärmelieferverordnung – stehen aber noch aus.

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