"Eine völlig verquere Regelung, die keiner so richtig versteht und von der auch keiner weiß, wie man sie am Ende des Tages umsetzen soll" – so fasste Barbara Metz die Kritik von Mieter- und Umweltverbänden zum geplanten Mieterschutz im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zusammen. Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) diskutierte auf den Energietagen mit Vertreter:innen aus Politik und Verbänden über die neue Regelung.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen. Auf dessen Abschaffung hatten sich Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Der Referentenentwurf liegt seit Dienstag vor.
Dieser enthält die neue sogenannte Biotreppe für die Beimischung von klimafreundlichen Kraftstoffen. Die Mehrkosten für die Biogas-Zugabe soll hälftig von Mieter:innen und Vermieter:innen gezahlt werden. Für bestehende Öl- und Gasheizungen gilt ab 2028 ebenfalls eine Aufteilung der CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte zwischen Eigentümer:innen und Mieter:innen.
Kritik an der gleichmäßigen Kostenteilung
Das neue Heizungsgesetz erlaubt Vermieter:innen künftig wieder, Gas- und Ölheizungen einzubauen. In der vergangenen Woche hatte sich die Bundesregierung eine neue Regelung zum Mieterschutz geeinigt. Diese soll dafür sorgen, dass die Kosten von Öl- und Gasheizungen gerechter verteilt werden.
Oliver Bornkamm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) verteidigte die Übereinkunft: "Wir wollten einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern herstellen. Und wir glauben, dass uns das mit dieser Einigung gelungen ist."
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CO₂-Preis, Biogas-Kosten und Gasnetzentgelte soll zwar zukünftig hälftig zwischen Mieter:in und Vermieter:in aufgeteilt werden. Doch die Grundkosten für Gas oder Öl zahlen weiter nur die Mieter:innen. "Nur der Biogasanteil ist aufgeteilt worden, nicht der Anteil von Gas oder Öl. Das ist der größte Kostenpunkt", stellte DUH-Chefin Metz klar.
Die DUH hatte gemeinsam mit dem Mieterbund gefordert, den CO₂-Preis vollständig von Vermieter:innen zahlen zu lassen. So sollte ein Anreiz geschaffen werden, in effiziente Heizsysteme zu investieren. Metz sieht diesen Impuls nicht mehr im neuen Gesetz: "Es gibt null Anreize, Energieeffizienz im Gebäudebereich durchzusetzen."
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Auch Violetta Bock (Die Linke) kritisierte die Kostenaufteilung: "Es wird einen Teil der Vermieter geben, der genau damit sein Geschäft macht – oder der jetzt vielleicht noch schneller die neue Gasheizung einbaut, weil die Fristen ja erst losgehen." Die Bundestagsabgeordnete bemängelte zudem, dass viele Mieter:innen bereits beim bestehenden CO₂-Preismodell um ihre Anteile kämpfen müssten: "Ganz viele Mieter bekommen nicht das, was ihnen laut Gesetz zustehen würde, sondern sie müssen sich das aktiv vom Vermieter zurückholen."
Widersprüche der Härtefallregelung
Eine Härtefallregelung im neuen Gesetz soll in besonders schlecht sanierten Gebäuden mit niedrigen Mieten Entlastung schaffen. Doch diese gilt nur für die Eigentümer:innen. Bock nannte das "ein bisschen absurd": "Gerade in diesen Gebäuden ist der Verbrauch hoch, weil die Gebäudehülle schlecht ist." Woher die Mittel für diese Entlastung kommen sollen, sei zudem noch nicht geklärt. Im schlimmsten Fall müssten dafür die Mieter:innen aufkommen, befürchtete Bock.
Wer kontrolliert die Abrechnung?
Auf ein praktisches Problem wies Umweltwissenschaftlerin Sibylle Braungardt hin: Das Gesetz erzeuge erheblichen Verwaltungsaufwand bei der Aufteilung und dem Nachweis der verschiedenen Brennstoffanteile. "Diese Notwendigkeit gäbe es nicht, wenn man die 65-Prozent-Regel nicht gekippt hätte."
Weber-Moritz ergänzte, dass auch private Vermieter:innen von der Komplexität der Regelungen überfordert sein dürften. Sie sieht die Verbände von Immobilieneigentümer:innen in der Pflicht: Diese würden "Schulungen machen müssen, damit die Vermieter das eben verstehen. Unkomplizierter wird es nicht".
Braungardt deutete auf eine besonders problematische Konstellation hin: Bei Etagenheizungen oder Einfamilienhäusern liegt der Energieversorgungsvertrag bei den Mieter:innen. Wer in diesem Fall prüfen soll, ob die betroffenen Anteile der Heizkosten korrekt abgerechnet werden, sei unklar.
Laut Referentenentwurf müssten in solchen Fällen die Mieter:innen selbst die anfallenden Kosten ermitteln. Vermieter:innen müssen dann ihren Pflichtanteil an ihre Mietparteien erstatten. Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses der Mieter:innen von ihren Vermieter:innen könnte das zu Konflikten führen.
Rechtliche Schritte und Ausblick
Die DUH kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen. Das neue Heizungsgesetz werde die Klimabilanz der Bundesregierung verschlechtern. Es komme außerdem in einer Zeit, in der die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zunehmend problematischer werde. "Angesichts einer Energiekrise würde ja auch die Möglichkeit bestehen, einen Koalitionsvertrag nochmal infrage zu stellen", sagte Metz. "Vielleicht ist es doch nicht so eine tolle Idee, dass wir die Freiheit haben, wieder Öl und Gas in unseren Keller einzubauen."
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Der Entwurf befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Die Verbändeanhörungen laufen parallel. Am 13. Mai soll der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden. Das neue Gesetz soll im Sommer in Kraft treten.



