Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verfolgte am Freitag die Bundestagsdebatte zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verfolgte am Freitag die Bundestagsdebatte zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Wenn das Gebäudemodernisierungsgesetz der "Korken auf der Flasche" war, wie BDEW-Chefin Kerstin Andreae zu sagen pflegt, kann sich die Fernwärme-Branche nun auf einen Schwall an neuen Gesetzen und Verordnungen einstellen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz passierte am Freitag Bundestag und Bundesrat, die Flasche wurde also entkorkt.

Nun wollen Union und SPD die Fernwärme trotz neuer Spielräume für die Öl- und Gasheizungsbranche stärken. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Wärmeverordnungen, das Wärmeplanungsgesetz und das KWK-Gesetz.

Entschließungsantrag mit Signalwirkung

Die Chancen für eine grundlegende Überarbeitung der Fernwärme-Regulierung stehen gut. Während Union und SPD unterschiedlich viel Potenzial für Grüngas im Gebäudebereich sehen, stehen sie beide fest hinter der Fernwärme.

Die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen ließen daran am Freitag keinen Zweifel. Sie stimmten einem Entschließungsantrag zu, der mehrere zentrale Forderungen der Branche enthielt.

Die Bundesregierung wurde beispielsweise aufgefordert, "einen geeigneten Rahmen zur angemessenen Weitergabe" von Investitionskosten in die Fernwärme zu schaffen. Ausdrücklich nannten Union und SPD Paragraf drei der AVB Fernwärmeverordnung. Das bestehende voraussetzungslose Leistungsanpassungsrecht des Kunden sei zu ändern, unter anderem um "Planungssicherheit für den Wärmenetzbetreiber zu gewährleisten".

Eine angemessene Weitergabe von Investitionskosten hatte Robert Habeck (Grüne) aus Sicht der Fernwärmebranche nicht geliefert, als der damalige Wirtschaftsminister im zweiten Halbjahr 2024 seine Fernwärmepläne vorlegte – und am Ende scheiterte. Mancher Branchenvertreter warnte damals sogar vor dem Tod des Fernwärmeausbaus.

Schmerzpunkt Wärmelieferverordnung

Die Bundesregierung solle auch das sogenannte Kostenneutralitätsgebot in der Wärmelieferverordnung moderat anpassen, forderten die Abgeordneten. Das Gebot verhindert in jetziger Fassung die Umstellung vermieteter Bestandsgebäude auf Fernwärme vielerorts und wird von der Branche als "größte Hürde" beim Ausbau der Fernwärme gesehen. Auch hier hatte die Ampel nie geliefert.

Blockieren könnte das traditionell mieterfreundliche und SPD-geführte Bundesjustizministerium. Es hat bei der Wärmelieferverordnung die Federführung. Allerdings zeigten Justizministerin Stefanie Hubig und Reiche bereits bei der Ausgestaltung des Mieterschutzes im Gebäudemodernisierungsgesetz, dass sie recht geräuschlos zusammenarbeiten können.

Der Wille ist jedenfalls da. Die Diskussion mit Verbänden wurde in der Branche gelobt. Dem Wirtschaftsministerium sei es gelungen, alle relevanten Stakeholder und Ministerien zu einem Dialog zusammenzubringen, sagte BDEW-Chefin Andreae. "Der Austausch war sehr, sehr gut."

Schon bald Eckpunkte für neues Wärmenetzgesetz?

Schon in wenigen Tagen könnte das Bundeswirtschaftsministerium Eckpunkte zu einem neuen Wärmenetzgesetz vorlegen. Laut neuer Kabinettzeitplanung soll es am 22. Juli so weit sein. Man sei auf einem guten Weg, hieß es aus Regierungskreisen.

Wenn es um AVB Fernwärmeverordnung und Wärmelieferverordnung geht, ist auch das Bundesbauministerium am Beratungsprozess beteiligt. "Änderungen in diesem Bereich sollen im Laufe des Jahres 2027 in Kraft treten", schrieb Ministerin Verena Hubertz (SPD) auf ZFK-Anfrage.

Außerdem verriet sie, dass ihr Haus zusammen mit dem Wirtschaftsministerium prüfe, "ob zukünftig weitere Änderungen des Wärmeplanungsgesetzes erforderlich sind." Aus Sicht führender Kommunal- und Energieverbände führt daran kein Weg vorbei. Sie fordern eine größere Verbindlichkeit kommunaler Wärmepläne, um teure Parallelinfrastrukturen zu vermeiden.

"Ich kann diese Sorge nachvollziehen", antwortete Hubertz. "Dauerhaft drei Infrastrukturen parallel zu finanzieren – Strom-, Gas- und Wärmenetze – wäre für die Gesellschaft schlicht zu teuer."

KWK-Gesetz: Rückenwind vom EuGH

Größere Dringlichkeit hat aber die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Nach derzeitigem Stand läuft die Förderung nämlich Ende dieses Jahres aus.

Der Gerichtshof der Europäischen Union dürfte dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium die Überarbeitung des Gesetzes deutlich erleichtert haben. Es entschied, dass die KWK-Förderung keine staatlichen Beihilfen im Sinne des EU-Rechts bedeutet – und damit für diese Förderlogik keine beihilferechtliche Genehmigungspflicht auslöst.

Mehr Zeit in der Stromabteilung

Nach aktuellem Zeitplan soll das neue KWK-Gesetz im Herbst ins parlamentarische Verfahren gehen. Das würde voraussetzen, dass das Wirtschaftsministerium noch im Sommer einen Entwurf vorlegt.

Die gute Nachricht: Die fachlich zuständige Stromabteilung im Wirtschaftsministerium könnte bald wieder mehr Ressourcen frei haben, wenn nach dem mittlerweile beschlossenen Kraftwerksgesetz auch Kompromisse beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Netzpaket gefunden werden. Die letzten beiden Vorhaben sollen ebenfalls am 22. Juli beschlossen werden.

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