Von Andreas Baumer
Das Heizungsgesetz hat es schon immer schwer gehabt. Viel zu früh unfertig durchgestochen, spannen sich schnell Mythen um seine Inhalte, die von so manchem Boulevardbatt immer weiter gesponnen wurden. Dass sich Passagen und Paragrafen im Gesetzgebungsprozess teils gravierend änderten, ging in der hitzigen politischen Debatte mitunter komplett verloren.
Die Union hat früh klar gemacht, was sie von dem Heizungsgesetz, das eigentlich Gebäudeenergiegesetz heißt, hält. Weg muss es. Und so dürften sich Unterhändler aus CDU und CSU auch gefreut haben, als sie in der für Bau und Wohnen zuständigen Arbeitsgruppe genau das festhalten konnten. "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen", hieß es im Abschlusspapier, das am Montag der Spitzenrunde von Union und SPD übergeben wurde. Ein klarer Sieg für die Union, wie es schien. Schließlich hatten sie im Wahlprogramm fast wortgleich gefordert: "Das Heizungsgesetz der Ampel schaffen wir ab."
Der berüchtigte Paragraf 71
Jetzt ist es so, dass – auch das ging in der hitzigen Debatte bisweilen unter – nicht das Bundesbauministerium für das Heizungsgesetz federführend zuständig ist, sondern das Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministerium. Entsprechend beanspruchte in den Koalitionsverhandlungen die Arbeitsgruppe Klima und Energie die Federführung. Und dort gab es trotz Annäherung keine Einigung.
Also alles wieder offen? Lässt man mal außen vor, dass die Union bislang auf einer Abschaffung beharrt und die SPD lieber von einer Novellierung oder Reform sprechen will, sind sich die beiden Parteien eigentlich gar nicht so uneinig. Schlanker und weniger kleinteilig soll das Gesetz werden. Dabei dürfte vor allem der berüchtigte Paragraf 71 ins Visier geraten, der aus Sicht führender Energieverbände für viele Wärmeoptionen allzu oft praxisuntaugliche Kriterien enthält.
CDU-Abgeordnete sieht bei Abschaffung rechtliche Probleme
Ein komplettes Aus des Gebäudeenergiegesetzes, das in erster Fassung von Union und SPD zusammen beschlossen wurde, dürfte auch in der Union eine absolute Minderheitsmeinung sein. Zumal man damit verfassungsrechtliche Probleme bekommen würde.
Mögliche Rückschritte im Klimaschutz seien ein Verstoß gegen geltendes Recht, warnte vor kurzem der scheidende CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, der der CDU-nahen Klimaunion vorsteht. Darin wird auch auf EU-Vorgaben verwiesen. Auch Heilmann fand, dass Detailänderungen natürlich möglich seien, etwa um Regelungen unbürokratischer zu machen. Eine komplette Abschaffung des Gesetzes aber? Nein.
Und so klingen auch die in der für Wohnen und Bauen zuständigen Arbeitsgruppe festgehaltenen inhaltlichen Passagen weit weniger dramatisch, als es eine Abschaffung im wörtlichen Sinne vermuten ließe. Die Unterhändler schlagen einen Paradigmenwechsel bei der Beurteilung vor, wie klimafreundlich ein Gebäude ist. Sie wollen ein neues Recht schaffen, das weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz führt.
Damit dürfte künftig nicht allein die Heizung den Ausschlag geben, sondern auch andere Kriterien wie Dämmung und Baumaterialien. Dabei ginge es um die gesamte Energiebilanz vom Bau über den Betrieb eines Gebäudes.
In diese Richtung hatte SPD-Bundesbauministerin Klara Geywitz argumentiert, die beim Tag der Wohnungswirtschaft vor einigen Monaten von einer grundsätzlichen Reformierung des Gesetzes gesprochen hatte, nicht aber von einer Abschaffung. Bezeichnenderweise leitete Geywitz das SPD-Team in der entsprechenden Arbeitsgruppe.
Heizungsförderung bleibt bestehen
Zugleich hielten die Unterhändler fest, dass die Heizungsförderung fortgesetzt werden soll. Von einer Anpassung oder Kürzung, wie sie beispielsweise der CDU-Spitzenpolitiker Jens Spahn noch im November gefordert hatte, ist keine Rede.
Aus der Heizungsbranche kamen am Dienstag angesichts des Heizungsgesetzwirbels besorgte Stimmen. "Mit allem gebotenen Respekt erinnern wir die drei Parteien daran, dass tagtäglich tausende Menschen in Heizungsindustrie, Handwerksbetrieben, bei Energieversorgern und in vielen weiteren Branchen am Wärmepumpen-Ausbau arbeiten", schrieb Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe. "Besonders Unternehmen, die im letzten Jahr Kurzarbeit anmelden und Menschen entlassen mussten, können zurecht erwarten, dass die neue Koalition Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Heizungsbranche mit höchster Ernsthaftigkeit und Sensibilität trifft."
Besorgt reagierte auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Katrin Uhlig. "Die von den Verhandelnden geplante Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes schafft massive Unsicherheit und würde Chaos für Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen bedeuten", schrieb sie auf ZfK-Anfrage. "Statt Menschen, Kommunen und Unternehmen ins Chaos zu stürzen, sollten die Verhandelnden die dringend notwendige Energiewende im Gebäudesektor weiter vorantreiben und sozial gerechte Lösungen fördern, um sowohl den Menschen als auch dem Klima gerecht zu werden."
Ganz anders reagierte der AfD-Abgeordnete Steffen Kotré, dessen Partei bei der Bundestagswahl hinter der Union die zweitmeisten Stimmen erhalten hatte. "Die Abschaffung des Heizungsgesetzes ist ein Gebot des gesunden Menschenverstandes", schrieb er. Seine Prognose: "Da die Unionsfraktion Spielball links-grüner Interessen ist, wird dieser aktuelle Stand der Verhandlungen wohl nicht Bestand haben."



