Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat noch eine Reihe von Wärmevorhaben vor sich.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat noch eine Reihe von Wärmevorhaben vor sich.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Den wohl schwierigsten Teil ihres Wärmepakets hat die schwarz-rote Bundesregierung vorerst hinter sich gebracht. Das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren. Bis zum Sommer soll das Gesetz in Kraft treten.

Die Koalition kann damit bislang liegengebliebene Wärmevorhaben angehen. Gemeint sind vor allem die Wärmelieferverordnung und die AVB Fernwärmeverordnung, die für den Ausbau und die Vergrünung der Fernwärme eine große Rolle spielen. Beide Verordnungen schafften es im Frühjahr 2025 in den schwarz-roten Koalitionsvertrag und im Februar 2026 ins Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Beide Vorhaben bringen aber auch ihre eigene Brisanz mit, da mehrfach Versorger- und Verbraucherinteressen aufeinanderprallen.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte, hat der Dialog mit Marktakteuren zur Umsetzung des Markt- und Rechtsrahmens für Wärmenetze begonnen. Vor der Sommerpause will das Ministerium Eckpunkte präsentieren. Das soll im Anschluss ein möglichst zügiges Anpassen von AVB Fernwärmeverordnung und Wärmelieferverordnung ermöglichen.

Wärmeverordnungen: Zentrale Rolle für Justizministerium

Bei der Neufassung der Verordnungen spielt neben dem Wirtschaftsministerium das Justiz- und Verbraucherministerium eine zentrale Rolle. Bei der Wärmelieferverordnung liegt die Federführung sogar im SPD-geführten Haus. Während das Wirtschaftsministerium traditionell die Interessen der Wärmewirtschaft im Blick hat, vertritt das Justizministerium üblicherweise die Interessen der Verbraucher, insbesondere der Mieter.

Auf Anfrage bestätigte das Justizministerium, dass auch ihm die Neufassung der Wärmelieferverordnung ein "wichtiges Anliegen" sei. Es prüfe derzeit, wie das Eckpunktepapier vom Februar am besten umgesetzt werden könne.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spielt bei der Anpassung der AVB Fernwärmeverordnung und der Wärmelieferverordnung eine zentrale Rolle.Bild: © Markus Lenhardt/dpa

Fernwärme: Wärmelieferverordnung "größte Hürde"

Die Ungeduld in der Energiebranche ist groß. Die Wärmelieferverordnung sei aktuell die "größte Hürde" beim Ausbau der Fernwärme, sagte Susanne Huneke, Strategie-Chefin beim Berliner Wärmeversorger BEW, bei den Berliner Energietagen. Denn derzeit dürfen die Wärmelieferkosten für Mieter bei einem Wechsel zur Fernwärme nicht höher sein als die bisherigen Heizkosten. Mehrkosten müssen also Vermieter tragen, was einen Wechsel für sie unattraktiv macht.

Der Umgang mit dieser Regelung sei die "Gretchenfrage für die Wärmewende in den Großstädten", sagte Huneke. Ihr Vorschlag: Beim Wechsel zur gewerblichen Wärmelieferung soll eine Umlage von bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat möglich sein. Eine solche Regelung gibt es bereits beim Wechsel zu Wärmepumpen.

Werde die Wärmelieferverordnung nicht geändert, werde die Fernwärmewirtschaft den Gebäudebestand nicht erschließen können, warnte auch Stefan Lochmüller, Energiepolitik-Referent des Nürnberger Versorgers N-Ergie. Dann würden Kommunen ihre Wärmewende-Ziele verfehlen.

Bedarf für neues Wärmegesetz offen

Laut Eckpunktepapier wollen Union und SPD die Regelung "moderat anpassen". Im Gegenzug will die Koalition die Fernwärme-Preisaufsicht zugunsten der Verbraucher stärken und eine Schlichtungsstelle einrichten. Außerdem sollen Fernwärmeunternehmen zur Teilnahme an einer Preistransparenzplattform verpflichtet werden. Ob das Wirtschaftsministerium dafür ein neues Wärmegesetz plant, ließ es auf Anfrage offen.

Ausdrücklich will das Ministerium die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze gesetzlich regeln. Dies sei auch Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2026, teilte eine Sprecherin mit. Die Bundesförderung subventioniert den Ausbau und die Vergrünung der Fernwärme. Einen konkreten Zeitplan gibt es aber noch nicht. "Optionen zur Umsetzung werden derzeit geprüft", teilte das Ministerium mit. Dabei müsste in jedem Fall die EU-Kommission eingebunden werden. Die aktuelle Förderung ist nur bis 2028 europarechtlich genehmigt.

KWK-Gesetz soll im zweiten Halbjahr kommen

Schneller will die Koalition das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) überarbeiten. Im zweiten Halbjahr soll ein Gesetzentwurf an das Parlament gehen. Die Förderung läuft nach aktuellem Stand zum Jahresende aus.

Das KWKG hat eine Besonderheit: Anders als bei den Wärmeverordnungen ist nicht die Wärmeabteilung des Wirtschaftsministeriums zuständig, sondern die Stromabteilung. Auch daher rührt der Vorwurf aus Teilen der Wärmebranche, dass die Bedeutung der Förderung für den Ausbau der Fernwärme im Ministerium unterschätzt werde.

Unsicherheit über KWK-Förderung: Fadenriss droht

Tatsächlich werden über das Gesetz nicht nur KWK-Anlagen bezuschusst, sondern auch Wärmenetze. Im Gegensatz zum großen Kraftwerksgesetz, das zunächst vor allem den Bau neuer großer Gaskraftwerke anreizen dürfte, gilt das KWKG als Fördergesetz für das typische Vor-Ort-Stadtwerk.

"Das klassische Massengeschäft läuft über das KWKG", sagte Verena Faber, die das Berliner Hauptstadtbüro der Hamburger Energiewerke leitet. "Das können (bei den Energiewerken, Anm. d. Red.) 100, 150 oder 200 Hausanschlüsse im Jahr sein." Werde die Förderung nicht über 2026 hinaus verlängert, drohe ein Fadenriss.

Auch das KWKG will die EU-Kommission vorab genehmigen, obwohl das Fördergeld nicht vom Bundeshaushalt getragen, sondern auf Stromverbraucher umgelegt wird. Die Bundesregierung ist anderer Auffassung.

Der Fall liegt derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Noch steht nicht fest, wann das Höchstgericht eine Entscheidung treffen wird.

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