Beim VKU-Sommerfest gab sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck noch zuversichtlich. Der Drops sei gelutscht, sagte er nach Angaben von Teilnehmern mit Blick auf die Verabschiedung des neugefassten Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als Heizungsgesetz. Dann kam die kalte Dusche. Das Bundesverfassungsgericht stoppt die für Freitag geplante Verabschiedung des Gesetzes in einem Eilverfahren.
Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.
CDU-Abgeordneter klagt erfolgreich
Angestoßen hatte die Klage der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. (Die ZfK berichtete.) Er sah sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Bundestags verletzt. Die Ampel hatte den Bundestagsabgeordneten und Experten nach Veröffentlichung umfassender Änderungsanträge lediglich zwei Tage eingeräumt, ehe eine Sachverständigenanhörung stattfand. Weitere vier Tage später sollte das Hohe Haus dem Gesetz zustimmen.
Auf Twitter schrieb Heilmann nun: "Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus und in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz!"
"Schwere Niederlage für Bundesregierung"
Die Entscheidung löste im politischen Berlin ganz unterschiedliche Reaktionen aus. Unionsfraktionschef Friedrich Merz wertete den Stopp als "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz".
"Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", sagte der CDU-Vorsitzende. "Olaf Scholz und seine Bundesregierung wären gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe zum Innehalten zu nutzen. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen."
"Verdiente Quittung für Grüne"
Noch drastischer formulierte Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef im Bundestag. "Die Ampel sollte jetzt in sich gehen und dieses Murks-Gesetz endlich einstampfen."
Scharfe Kritik kam auch aus den eigenen Ampel-Reihen. Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki wertete den Karlsruher Eilbeschluss als "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben", wie er der Funke-Mediengruppe sagte.
Ampel-Beratung am Donnerstag
Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler, der als Anführer der innerparteilichen Heizungsgesetz-Rebellen gilt, lobte die Entscheidung. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen", schrieb er auf Twitter.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verwies darauf, dass seine Partei mit Grünen und FDP am Donnerstag über das weitere Vorgehen beraten werde. "Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden", sagte er.
Geteilte Meinung in kommunalen Reihen
Grüne Spitzenpolitiker hielten sich am Mittwochabend bedeckt. Weder die Fraktionsvorsitzendinnen noch das Parteiführungsduo noch der verantwortliche Minister Habeck kommentierten die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht unmittelbar.
In den kommunalen Reihen auf dem VKU-Sommerfast waren am Mittwochabend verschiedene Interpretationen zu hören. Mancher bezeichnete die Entscheidung als "Blamage" für Minister Habeck. Andere warnten, dass eine weitere Verzögerung auch der Union auf die Füße fallen könnte. Immerhin sei sie es gewesen, die in 16 Jahren Kanzlerschaft die Wärmewende verschleppt habe.
Einberufung von Sondersitzungen
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit fünf zu zwei Stimmen, dass "unter den besonderen Umständen des Einzelfalls" das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verleitzungsrechte des Antragstellers gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestags überwögen. Der Beschluss des Gesetzes werde damit "lediglich verzögert".
Eigentlich will sich der Bundestag nach diesem Freitag in die Sommerpause verabschieden. Ordnungsgemäß kommt das Hohe Haus erst am 4. September wieder zusammen. Die Ampel könnte jedoch eine Unterbrechung der parlamentarischen Pause erzwingen und sogenannte Sondersitzungen einberufen. Möglicherweise könnte das Gebäudeenergiegesetz dann noch diesen Juli verabschiedet werden. (aba/dpa)



