Jochen Homann, Präsident der BNetzA, sieht in der Befragung erläutert die Bedeutung der Befragung für die regulatorischen Rahmenbedinungen.

Jochen Homann, Präsident der BNetzA, sieht in der Befragung erläutert die Bedeutung der Befragung für die regulatorischen Rahmenbedinungen.

Bild: © Bundesnetzagentur

„In puncto Versorgungssicherheit besteht auch nach einem Atomausstieg und bei einer Halbierung der Kohlekapazitäten bis 2030 kein Grund zur Sorge“. Dies unterstrich Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (bNetzA), am Mittwochnachmittag bei der Energietagung von Becker Büttner Held (BBH) in Berlin. Dies gelte jedoch unter der Voraussetzung, dass der Netzausbau vorankomme, die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut und neue Gaskraftwerke wie vorgesehen kommen.

Skeptisch sieht Homann allerdings den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausbau des erneuerbaren Stroms auf einen Anteil von 65 Prozent im deutschen Strommix bis 2030. Voraussetzung hierfür sei ein entsprechender Netzausbau, auch um die Redispatchkosten zu begrenzen. Anders sieht dies der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus. Er wies darauf hin, dass der vorgesehene starke Erneuerbaren-Ausbau im Koalitionsvertrag nicht an den Ausbau der Netze, sondern an deren Aufnahmefähigkeit gekoppelt ist. Derzeit seien die Netze nur zu 70 Prozent ausgelastet und es bestehe noch ein erhebliches Potenzial für deren effizientere Nutzung, unterstrich Rimkus. Ähnlich beurteilen dies Johannes Lackmann, Geschäftsführer von Westfalen Wind und Thomas Weber, Geschäftsführer des Verteilnetzbetreibers EAM. „Es geht darum, auch im Netzbereich Reservekapazitäten sinnvoll zu nutzen“, so Weber.

Homann: Neue Technologien meist noch nicht praxisreif

Homann dagegen verwies darauf, dass Maßnahmen zur Netzoptimierung nach dem heutigen Stand der Technik wie das Hochleitungsmonitoring jetzt schon in die Netzplanung integriert seien. „Neue Technologien, die einen übermäßigen Netzausbau ab 2030 reduzieren können“, seien jedoch meist noch im Bereich der Entwicklung und noch nicht praxisreif, so Homann. Jedenfalls werde man nicht leichtfertig die derzeitige N-minus-Eins Sicherheitsphilosophie bei den Netzen aufgeben, bevor nicht erprobte und anwendungsreife neue digitale Techniken zur Verfügung stünden.

In puncto Eigenkapitalzins und Anreizregulierung unterstrich Homann seine bekannten Standpunkte und widersprach der Einschätzung von Rudolf Böck von BBH. Der wies auf eine Unterfinanzierung hin und forderte moderne Finanzierungsmodelle wie Leasing und Contracting zu ermöglichen. Wenig Verständnis zeigte Homann auch für die Sorgen von Weber in puncto Investitionsunsicherheit für Verteilnetzbetreiber angesichts anhängiger Klagen zur Anreizregulierung. Der EAM-Geschäftsführer forderte hier eine gerichtliche Verfahrensbeschleunigung, um so die Investitionsplanung der VNB zu erleichtern.

Weber sieht Vorteile des RWE-Eon-Deals für VNB

Den RWE-Eon-Deal sieht Weber mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Zum einen entstehe hierdurch eine Beschaffungsmacht, die vor allem das Geschäftsfeld der beteiligten Dienstleister verändere. „Der Vorteil ist jedoch, dass, wenn ein größerer Player entsteht, die VNB-Ebene auf der politischen Bühne größeres Gewicht hat“, so Weber. (hcn)

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