Diesen Mittwoch war Schluss. Bis dahin mussten die Verbände ihre Stellungnahmen zum überarbeiteten Wärmeplanungsgesetz abgeben. Dabei ließen sich wie schon beim Gebäudeenergiegesetz in der Energiebranche zwei Lager unterscheiden.
Da waren die großen Verbände VKU und BDEW, die auch die Interessen hunderter Netzbetreiber vertreten. Sie gewannen dem Vorhaben des Bundesbauministeriums viel Positives ab. Sie hatten zuvor auch die enge Verzahnung von Wärmeplanungs- und Gebäudeenergiegesetz gutgeheißen.
"Jeder Monat ist notwendig"
Kritisch bewerteten beide Verbände die im Vergleich zur Erstversion verkürzten Fristen für die Vorlage einer Wärmeplanung. Laut Gesetzentwurf sollen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits Mitte 2026 fertig sein. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. (Die ZfK berichtete.)
"Jeder Monat ist notwendig, damit die Wärmeplanung gelingen kann", teilte der BDEW mit. "Daher sollten die ursprünglichen Fristen bis zum 31. [Dezember] des jeweiligen Jahres beibehalten werden."
Zwischenziele in der Kritik
Die im Referentenentwurf vorgesehenen Fristen für die Erstellung der Wärmepläne würden in unnötiger Weise den Zeitdruck auf die Kommunen erhöhen, schrieb VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Wie erwartet kritisierten beide zudem weiterhin bestehende Zwischenziele bei der Dekarbonisierung. Demnach sollen bestehende Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme gespeist werden, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde.
"Vierklang nicht gefährden"
Neue Wärmenetze sollen im Gleichklang mit den neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent haben. (Die ZfK berichtete.)
"Meilensteine und Zwischenziele dürfen den Vierklang aus Netzausbau, Dekarbonisierung der Wärme, Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz nicht gefährden", schrieb der BDEW. Eine pauschale Formulierung von Zwischenzielen sehe er er kritisch.
Zwischenziel abgeschwächt
Der VKU würdigte, dass das 2030-Zwischenziel zumindest abgeschwächt worden sei. In der Erstversion war noch ein Erneuerbaren-Anteil von mindestens 50 Prozent vorgesehen.
Aus seiner Sicht sollte jedoch auf die nachträgliche Einführung von pauschalen Zwischenzielen bei Erzeugungsanteilen verzichtet werden.
"Schneller Klarheit für Menschen"
Zu einem ganz anderen Schluss kam der Erneuerbaren-Verband BEE. Er begrüßte die verkürzten Fristen für Kommunen zur Vorlage einer Wärmeplanung. "Die Menschen erhalten so schneller Klarheit über die konkrete Wärmeplanung vor Ort", hieß es.
Kritisch äußerte sich der BEE zudem zur Minderung des Erneuerbaren-Anteils in den Wärmenetzen auf 30 Prozent. "Laschere Ziele bei der Wärmewende werden den klima- und energiepolitischen Herausforderungen nicht gerecht", wurde Präsidentin Simone Peter zitiert. Statt die Ziele abzuschwächen, wäre es aus Sicht des Verbands besser, mit vereinzelten Übergangsfristen zu arbeiten.
Drei Werktage Zeit
Einig waren sich BDEW und BEE, dass die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen einmal mehr sehr kurz war. Gut drei Werktage räumte das Bauministerium den Verbänden an Zeit ein, um den am Freitag verschickten Gesetzentwurf zu sichten und bewerten.
"Eine fachgerechte Auseinandersetzung mit den Vorschlägen ist beinahe unmöglich", schrieb der BEE. " Das wird weder der Komplexität noch der Bedeutung der Wärmeplanungsreform gerecht und schwächt den demokratischen Prozess."
"Wichtig, Praxis einzubeziehen"
Jedes Gesetz sei nur so gut wie es auch in der Praxis umgesetzt werden kann, mahnte der BDEW. "Schon das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Praxis eng einzubeziehen." (aba)



