Nein, der Bundestag will laut SPD-Zeitplan schon im November über das kommunale Wärmeplanungsgesetz final abstimen. Bis das Gesetz aber endgültig durch ist, könnte auch vor dem Hohen Haus dann wieder ein Weihnachtsbaum stehen.

Nein, der Bundestag will laut SPD-Zeitplan schon im November über das kommunale Wärmeplanungsgesetz final abstimen. Bis das Gesetz aber endgültig durch ist, könnte auch vor dem Hohen Haus dann wieder ein Weihnachtsbaum stehen.

Bild: © ArTo/AdobeStock

Die finale Verabschiedung des kommunalen Wärmeplanungsgesetzes könnte sich bis in den Dezember hineinziehen und sozusagen als Weihnachtsgeschenk auf dem Gabentisch der deutschen Kommunen landen.

Nach Willen der Ampel-Koalition soll das Gesetz auf jeden Fall zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Mitte August hatte das Bundeskabinett für den Entwurf des Bauministeriums gestimmt.

Bundesrat wohl am 15. Dezember am Zug

Wie aus einem internen Papier der SPD-Bundestagsfraktion hervorgeht, soll der Gesetzentwurf laut Plan erst im November den Bundestag passieren. Im Anschluss hätte der Bundesrat Gelegenheit, Einspruch zu erheben und die Verabschiedung des Gesetzes gegebenenfalls zu verzögern.

Je nach Bundestagsvotum könnte die Länderkammer darüber bei der Plenarsitzung bereits am 24. November abstimmen. Als wahrscheinlicher gilt aber die darauffolgende Sitzung, die für den 15. Dezember angesetzt ist.

Mehrere Knackpunkte bleiben

Sicher ist, dass der Bundesrat bereits am 29. September zum zweiten großen Wärmewendevorhaben in diesem Jahr Stellung nehmen wird. Er kann dabei eigene Änderungswünsche formulieren. Erst dann wandert der Entwurf zum Bundestag. Mitte Oktober könnte dann die erste Lesung im Hohen Haus stattfinden.

Grundsätzlich begrüßt die Energiebranche den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf, der alle Kommunen in Deutschland zur Aufstellung einer Wärmeplanung bis spätestens Mitte 2028 verpflichtet. Mehrere Knackpunkte aber bleiben.

Finanzierungsfrage umstritten

Da sind die Fristen für die Aufstellung der Wärmeplanung. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 ihre Pläne vorlegen. Für kleinere Städte und Gemeinden läuft die Frist zwei Jahre später ab. Kommunale Spitzenverbände fordern hier eine Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr.

Umstritten ist auch die Finanzierungsfrage. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestelltenb knapp 500 Millionen Euro reichen aus Branchensicht bei weitem nicht aus. Auch für die Umsetzung verlangen Verbände wie der VKU eine deutliche Aufstockung der Fördermittel.

BDEW gegen pauschale Erneuerbaren-Ziele

Kritisch äußerten sich die Spitzenverbände BDEW und VKU auch zu pauschalen Erneuerbaren-Zielen für bestehende Wärmenetze. Netzbetreiber sind laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent und bis zum Jahr 2040 mindestens zu 80 Prozent Wärme einzuspeisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Ausnahmeregelungen sind vorgesehen. (Die ZfK berichtete.)

Der BDEW etwa erklärte in einer Stellungnahme im Juli, dass solche pauschalen Ziele "der Vielfalt und den unterschiedlichen Versorgungsverhältnissen der Fern- und Nahwärmemärkte in Deutschland nicht gerecht" werde.

BDEW-Vorschlag: Soll statt muss

Für viele – speziell größere – Fernwärmenetzbetreiber sei es "sehr ambitioniert", bis 2030 in ihrem Fernwärmenetz einen Anteil von 30 Prozent und bis 2040 von 80 Prozent erneuerbarer Wärme beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme zu erzielen.

Er empfahl deshalb, aus der Muss- eine Soll-Vorgabe zu machen und das 2040er-Ziel von 80 auf 75 Prozent zu senken. (aba)

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