Blick auf das Trianel-Gaskraftwerk in Hamm, Nordrhein-Westfalen

Blick auf das Trianel-Gaskraftwerk in Hamm, Nordrhein-Westfalen

Bild: © Ralf Urner/AdobeStock

Das grün geführte Bundeswirtschaftsministerium hat in einem Bericht an den Energieausschuss des Bundestags konkretisiert, wie es neue auf Wasserstoff umrüstbare Gaskraftwerke im Zuge der Kraftwerksstrategie fördern will. Das Dokument liegt der ZfK vor. Der Bau der Kraftwerke soll mit einer wettbewerblich zu ermittelnden Investitionskostenprämie bezuschusst werden. Für den Betrieb mit Erdgas soll es demnach keine Förderung geben.

Erst mit der Umstellung auf den Wasserstoffbetrieb will das Ministerium Geld in die Hand nehmen, um die Differenzkosten zwischen Erdgas inklusive CO2-Aufschlag und Wasserstoff auszugleichen. Die Kraftwerke sollen bei den Brennstoffkosten Erdgaskraftwerken gleichgestellt werden. "Damit wird sichergestellt, dass CO2-intensivere Kraftwerke verdrängt werden und gleichzeitig der Strompreis nicht steigt."

Förderdeckel bei 800 Betriebsstunden

Das Ministerium will diese Förderung spätestens 2040 beenden. Die Förderung des Wasserstoffbetriebs soll zudem auf 800 Vollbenutzungsstunden pro Jahr begrenzt werden.

Im Bericht sind auch Prognosen zu den Gesamtkosten der Förderung zu finden. Nach vorläufigen Berechnungen sei davon auszugehen, dass mit schrittweiser Inbetriebnahme der umrüstbaren Wasserstoffkraftwerke der jährliche Förderbedarf ab 2028 einsetze, heißt es. Mit der Umstellung auf Wasserstoff werde er zwischen 2035 und 2040 steigen.

15 bis 20 Mrd. Euro Kosten

Nach Schätzungen des Ministeriums könnte der Gesamtförderbedarf etwa 15 bis 20 Mrd. Euro betragen – verteilt über 15 Jahre. Die Kosten für die Förderung des Betriebs der Kraftwerke seien jedoch mit großer Unsicherheit behaftet, heißt es im Bericht. "Sie hängen stark von der zukünftigen Entwicklung insbesondere der Erdgas- und Wasserstoffpreise ab."

Im Bericht wird des Weiteren aufgeschlüsselt, was aus den alten Konzepten Hybrid- und Sprinterkraftwerk wurde. Die Details dazu finden Sie hier. (aba)

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