Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bild: © Jan Woitas/dpa

Der Bundestag tagt nach Winter- und Faschingsferien wieder. Und weil er sich offenbar mit den in der Zwischenzeit veröffentlichten Eckpunkten der Bundesregierung zur Kraftwerksstrategie nicht abspeisen wollte, lud er sogleich einen Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums zu sich in den Energie- und Klimaschutzausschuss.

Und tatsächlich wurden weitere Details bekannt, die sich in der dürren Presseaussendung Anfang des Monats noch nicht in dieser Deutlichkeit herauslesen ließen.

Nähere Erläuterung zu "Systemdienlichkeit"

So sollen die Ausschreibungen für neu zu bauende und Wasserstoff-bereite Gaskraftwerke im Umfang von insgesamt zehn Gigawatt (GW) "möglichst noch in diesem Jahr" beginnen, wie aus einem Ministeriumsschreiben hervorgeht, das dem Ausschuss zuging und der ZfK vorliegt.

Bekannt war bereits, dass die Kraftwerke "systemdienlich" zugebaut werden sollen. Im Bericht wird dies nun näher erläutert. Berücksichtigt werden sollen insbesondere der von den Übertragungsnetzbetreibern identifizierte, regionale Bedarf für gesicherte Erzeugungsleistung aus Netz- und Systemsicht sowie bestehende Kraftwerksstandorte. "Zudem ist die räumliche und zeitliche Dimensionierung des Wasserstoffnetzes zu berücksichtigen." Nicht näher wird hingegen auf die Hürde EU-Kommission eingegangen, die Bevorzugungen einzelner Netzgebiete innerhalb einer einheitlichen Strompreiszone bekanntlich kritisch sieht.

500 MW reine Wasserstoffkraftwerke

Im  Bericht wurde zudem klarer ausgeführt, was aus den sogenannten Sprinterkraftwerken werden soll, die im Sommer 2023 mit einem Ausschreibungsvolumen von 4,4 GW veranschlagt wurden und von Beginn an nur Wasserstoff verbrennen sollten.

Bekannt war, dass nur noch bis zu 500 Megawatt (MW) gefördert werden sollen. Die Förderung, so wird nun erläutert, soll sowohl Investitions- als auch Betriebskosten umfassen. Und: "Diese Kraftwerke dürfen zwar ebenfalls Erdgas einsetzen, aber sie müssen von Beginn an zu einem substanziellen Teil mit 100 [Prozent] Wasserstoff betrieben werden." Somit bestehe ein Anreiz für die Erprobung und Errichtung von Kraftwerken, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben würden.

Hybridkraftwerke werden zu Langzeitspeichern

Die im Sommerplan verankerten und dann beim Update ebenfalls verschwundenen Hybridkraftwerke – gemeint sind Kraftwerke mit einer Gesamtförderleistung von 4,4 GW, die erst spät an das Wasserstoffnetz angeschlossen und deren Betrieb mit Wasserstoff gefördert werden sollten – tauchen wieder auf. Dieses alte Konzept solle in eine technologieoffene Ausschreibung für Langzeitspeicher überführt werden, heißt es nun.

"An den Ausschreibungen können sowohl wasserstoffbasierte Stromspeicher als auch andere Technologien für die Langzeitspeicherung von Strom teilnehmen." Die genaueren Modalitäten würden derzeit noch geprüft.

15 bis 20 Milliarden Euro Kosten

Genauer führt das Bundeswirtschaftsministerium überdies aus, wie es den Fördebedarf der auszuschreibenden Wasserstoff-bereiten Gaskraftwerke einschätzt. Nach vorläufigen Berechnungen sei davon auszugehen, dass mit sukzessiver Inbetriebnahme der jährliche Förderbedarf ab 2028 einsetze und mit der Umstellung auf Wasserstoff zwischen 2035 und 2040 steige.

Demnach schätzt das Wirtschaftsministerium den Gesamtförderbedarf auf etwa 15 bis 20 Mrd. Euro verteilt über 15 Jahre. Diese Summe kursierte in Regierungskreisen bereits bei Vorstellung der Strategie-Eckpunkte.

Ausschussmitglieder enttäuscht bis "frustriert"

Ausschussmitglieder zeigten sich im Nachgang enttäuscht bis "frustriert", dass Staatssekretär Stefan Wenzel, der das Ministerium vertrat, ansonsten nur wenig Konkretes zu berichten hatte.

Unklar blieb beispielsweise, wie die von der Branche befürchtete Kapazitätslücke von schätzungsweise rund 10 GW geschlossen werden soll. Auch in Koalitionskreisen geht man von einem benötigten Zubau von weiteren 10 bis 13 GW aus. Man habe von 3 zusätzlichen GW Biomasse gesprochen, berichtete ein Teilnehmer. 5 GW könnten zudem über die Modernisierung bestehender Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen kommen.

Fragen rund um KWK

Die Opposition überzeugte das offenbar nicht. Der Abgeordnete Ralph Lenkert von der Gruppe Die Linke wandte nach eigener Aussage ein, dass seines Wissens die elektrische Leistung nach einer Modernisierung von KWK-Anlagen im Sinne der sogenannten innovativen KWK stetig gesunken sei. Zum Hintergrund: Die innovative KWK  stellt hohe Anforderungen an die Wärmeauskopplung.

Geht es nach Lenkert, sollten KWK-Anlagen auf wenige Betriebsstunden im Jahr umgestellt und zwingend stromgesteuert gefahren werden, um beispielsweise auch im Sommer bei knappem Stromangebot aushelfen zu können.

KWK-Gesetz bis Ende 2026 befristet

Wann das in Aussicht gestellte neue KWK-Gesetz komme, habe der Ministeriumsvertreter nicht gewusst, sagte der Linken-Politiker im Gespräch mit der ZfK. Bei einer Infotagung des Fernwärmeverbands AGFW hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck Anfang Februar versprochen, bis zum Sommer erste Eckpunkte vorlegen zu wollen. Offen hatte er dagegen gelassen, ob eine Neufassung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode gelinge.

Nach jetzigem Stand ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, kurz KWKG genannt, bis Ende 2026 befristet. Aus Branchensicht müsste es aber "zwingend" bis 2035 verlängert werden. Wie das neue KWK-Gesetz auch bei der Kraftwerksstrategie helfen könnte, zeigte der Verband BDEW just diesen Mittwoch in einem frisch veröffentlichten Positionspapier auf. Mehr dazu lesen Sie hier. (aba)

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