Rainer Baake ist Direktor der Stiftung Klimaneutralität, die im Juli 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat. Zuvor war er unter
anderem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Rainer Baake ist Direktor der Stiftung Klimaneutralität, die im Juli 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat. Zuvor war er unter anderem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Bild: © Stiftung Klimaneutralität

Herr Baake, Sie fordern, dass zur Erreichung der neuen Klimaziele der Bundesregierung ab 2045 kein Transport mehr von Erdgas stattfinden darf. Heißt das in der Konsequenz auch keine Nutzung von Erdgasinfrastruktur mehr, auch für Wasserstoff, und jetzt schon möglichst bald Erdgasnetze zurückzubauen?

Unser Vorschlag, den wir auf der Basis des Rechtsgutachtens der Kanzlei bbh präsentiert haben, stellt nicht auf Anlagen, sondern auf Brennstoffe ab. Das heißt, der Einsatz fossiler Brennstoffe soll auf den 1. Januar 2045 beschränkt werden. Wenn die Betreiber von Erdgasnetzen diese für den Transport von Wasserstoff umrüsten wollen, können sie das selbstverständlich tun. Wir brauchen auf dem Weg zur Klimaneutralität ein Wasserstoffnetz. Viele Unternehmen im Bereich der Stahl- und Chemieindustrie können ihre Produktionsprozesse nicht auf Strom umstellen, sie brauchen klimaneutralen Wasserstoff. Für den Transport zwischen den Elektrolyseanlagen und den Unternehmen brauchen wir ein Netz.

Und wie sieht es mit den Verteilnetzen aus?

Die Nutzung der Verteilnetze für die Versorgung von Haushalten mit Wasserstoff für Heizzwecke sehe ich nicht, weil wir zum Beispiel mit Wärmepumpen deutlich kostengünstigere Alternativen haben. Aber in einer Marktwirtschaft darf jeder mit seinem eigenen Geld auch ineffiziente und entsprechend teure Lösungen verfolgen. Am Ende entscheiden die Kunden.

Bei der Debatte um den Übergang von Gas- zu Wasserstoffnetzen tobt ja in der Branche der Streit darüber, wie künftig die Regulierung aussehen soll. Soll jetzt die Gasnetzregulierung auch für die Wasserstoffnetze gelten? Wie sehen Sie das?

Ich glaube, es geht hier im Kern um die Frage, wer soll den Umbau bezahlen? Der Erdgaswirtschaft muss ja auch klar sein, dass sie 2045 kein fossiles Gas mehr verkaufen wird. In 23 Jahren und sieben Monaten ist Schluss. Im letzten Jahr gab es Rekordinvestitionen in die Erdgasverteilnetze. Der gegenwärtige Regulierungsrahmen erlaubt den Verteilnetzbetreibern aber nur Abschreibungen über einen Zeitraum von 45 bis 65 Jahren. Das war schon ein Widerspruch zum Ziel Klimaneutralität bis 2050; es wird ein noch größerer Widerspruch, wenn der Bundestag im Juni Klimaneutralität bis 2045 beschließen wird. Dass der Bundeswirtschaftsminister die Gasnetzregulierung nicht angepasst hat, zeigt nur, wie wenig ernst er das Ziel Klimaneutralität genommen hat.  

Welche Konsequenzen hat das für die Erdgasverteilnetzbetreiber?

Sie werden ihre Abschreibungen jetzt auf den 1.1.2045 verkürzen müssen. Kürzere Abschreibungszeiten bedeuten höhere Netzentgelte, gleich höhere Erdgaspreise. Ich rate dringend zu einer systematischen Analyse der Erdgasverteilnetze mit dem Ziel der Ausarbeitung eines nationalen Um- und Rückbaukonzepts. 

Das Interview führten Klaus Hinkel und Hans-Christoph Neidlein

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