Die Biogasanlage in Leizen

Die Biogasanlage in Leizen

Bild: © Städtische Werke AG

Das Plenum des Bundestags folgte mit der Verabschiedung des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften" in zweiter und dritter Lesung inhaltlich einer Empfehlung seines federführenden Ausschusses für Klimaschutz und Energie von diesem Mittwoch. Dies beinhaltet auch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie weiteren Gesetzen wie dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und dem LNG-Beschleunigungsgesetz.

Wichtige Neuerungen sind der Wegfall des Repowering-Verbots für große Solarparks ab Januar 2023. Vorhandene Solarparks können so ihre Leistung schon in wenigen Monaten erhöhen. Weil moderne Solarmodule deutlich mehr Erträge als ältere bringen, kann dadurch schnell viel zusätzlicher erneuerbarer Strom erzeugt werden.

Maximale Gebotsgrenze von Solarparks bei Ausschreibungen auf 100 MW angehoben

Zudem wurde für die EEG-Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen in 2023 die maximale Gebotsgrenze von 20 Megawatt (MW) auf 100 MW angehoben. Beides hatte auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vorgeschlagen.

Weitere Erleichterungen für die Nutzung und Erzeugung von Solarstrom sind u.a. eine Aussetzung der Zertifizierungspflichten für Solaranlagen, eine Reduzierung der Mindestabstände von PV-Anlagen sowie eine Aufhebung der Begrenzung auf 70 Prozent der Leistung.

Verbesserungen für Biogas - Erleichterung für innovative KWK

Enthalten sind auch neue Regelungen, um die Produktion von Biogas kurzfristig zu steigern. Verabschiedet wurden Korrekturen für die EEG-Förderung von Biogasanlagen für die Jahre 2022 bis 2024. Die Deckelung, die Beschränkung der Bemessungsleistung sowie die bestehende Beschränkung für die Produktion von Biogas für bauplanungsrechtlich privilegierte Biogasanlagen werden ausgesetzt.

Zudem wird der Güllebonus flexibilisiert. Es wird erwartet, dass bestehende Biogasanlagen so ohne bauliche Veränderungen kurzfristig bis zu 20 Prozent mehr produzieren können. Auch wurde eine Regelung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geändert, um die unterjährige Inbetriebnahme von innovativen KWK-Projekten zu erleichtern.

Beschränkungen Nachtbetrieb Windkraft temporär ausgesetzt

Auch Beschränkungen für den Nachtbetrieb für Windkraftanlagen werden temporär ausgesetzt und  eine Sondervorschrift für Windenergieanlagen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird geändert. Über Anpassungen im EnWG soll kurz- und mittelfristig eine bessere Auslastung von Offshore-Anbindungsleitungen erreicht werden.

Durch Änderungen im EnWG wurde zudem die Möglichkeit geschaffen werden, eine temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf.

Weitere Verfahrenserleichterungen für schwimmende LNG-Terminals

Beschlossen wurden zudem Änderungen im LNG-Beschleunigungsgesetz für weitere Verfahrenserleichterungen und Beschleunigungen für die schwimmenden LNG-Terminals. Ermöglicht werden soll ein vorzeitiger Baubeginn auch bei unvollständigen Planungsunterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein weiteres Terminal am Standort Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) zu genehmigen.

Auch wurde die Kohlebevorratungspflicht durch Änderungen im EnWG entschärft. Außerdem besteht künftig die Möglichkeit, Schienentransporte von Betriebs- und Hilfsstoffe für Kraftwerke zu priorisieren.

Positive Reaktion von VKU und BDEW

Der VKU und der BDEW reagierten positiv auf die beschlossenen Änderungen. Der VKU begrüßt dies "als wichtigen Baustein zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit". "Mit den Änderungen an EEG und EnSiG räumt die Bundesregierung viele kleine Steine aus dem Weg, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien aktuell bremsen", erklärte Kerstin Andreae, Chefin des BDEW. (hcn)

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