Künftig sollen ÜNB mehr Kontrolle über EEG- und KWK-Anlagen im Verteilnetz erhalten. Im Bild, die Netzleitwarte von Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg.

Künftig sollen ÜNB mehr Kontrolle über EEG- und KWK-Anlagen im Verteilnetz erhalten. Im Bild, die Netzleitwarte von Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg.

Bild: © Stromnetz Hamburg

Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (Nabeg-Novelle) zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen möglichst umfassend zu beschleunigen. Neben zahlreichen planungsrechtlichen Erleichterungen soll den Übertragungsnetzbetreibern der vollständige Zugriff auf die in den Stromverteilnetzen angeschlossenen Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gewährt werden. Diese Regelungen waren zunächst von den Regierungsfraktionen aus dem Energiesammelgesetz herausgelöst worden, weil noch Klärungsbedarf bestand. Künftig sind damit alle Erneuerbaren-Energien(EE)- und Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen über 100 kW Anschlussleistung vom Redispatch betroffen – aktuell liegt die Grenze um den Faktor 100 höher, nämlich bei zehn MW. Zudem waren bisher EE-und KWK-Anlagen vom Redispatch nicht betroffen. Diese sind zum weit überwiegenden Teil in den Stromverteilnetzen angeschlossen.
 
Für die im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertretenen kommunalen Stromverteilnetzbetreiber eine falsche Entscheidung zur Unzeit. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche ärgert sich: „Trotz der noch laufenden Gespräche zwischen Wirtschaftsministerium, Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern über zukünftige Redispatch-Regelungen wurden kurzfristig Fakten geschaffen – und zwar zu Lasten der Verteilnetzbetreiber."

VKU macht sich stark für VNB

Für die Verteilnetzbetreiber bliebe damit kaum noch ein Spielraum, in ihrem eigenen Versorgungsgebiet Stromerzeugung und -verbrauch optimal aufeinander abzustimmen. Dies werde Konsequenzen für die Volkswirtschaft sowie für die Netzstabilität haben. Denn nur der Netzbetreiber vor Ort habe umfassende Anlagenkenntnis. Etwa indem er wisse, ob Anlagen gerade gewartet werden oder wie lokale Verbräuche sind, so der VKU.

Durch die Nutzung des Redispatch-Potenzials auf Verteilnetzebene lassen sich nach einem aktuellen Gutachten von Frontier Economics ab 2023 rund 150 Millionen Euro jährlich einsparen. „Damit es zukünftig keine Nutzungskonflikte durch den gemeinsamen Zugriff auf Anlagen in den Verteilnetzen gibt, brauchen wir einen Redispatch-Prozess von unten nach oben mit Verteilnetzbetreibern als Anker. Das schafft Systemsicherheit“, betont Reiche.

Von unten nach oben

"Jeder Stromnetzbetreiber muss für die Steuerung seiner Netzebene verantwortlich sein und so seinen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit leisten können. Gerade die Verteilnetze sind für die neue Energiewelt essenziell, um zukünftig den steigenden Anteil des erneuerbaren Stroms in größeren Regionen bereits vor Ort zu verteilen oder dezentral, beispielsweise in Wärmenetzen, zu speichern. “ Zudem werde im Nabeg nicht geklärt, wie die Kosten, die beim Ausgleich der abgeregelten Energiemengen entstehen, erstattet werden.

Weitere Inhalte des Entwurfes

In dem Gesetzentwurf werden verschiedene Planungsstufen besser miteinander verzahnt, Fristen verschärft, überflüssige Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt. Wenn etwa  eine bereits bestehende Stromleitung einfach nur durch eine neue, leistungsstärkere Leitung an derselben Stelle ersetzt werden soll, sei die großräumige Suche nach geeigneten Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung oftmals überflüssig, so die Pressemitteilung des Bundeskabinetts. Daher habe man den Verzicht auf die Bundesfachplanung eingeführt. Ebenso sollen die Länder in diesen Fällen leichter auf das vorgelagerte Raumordnungsverfahren verzichten können. Die Belange der Bürger werden dann gebündelt und gezielt im Planfeststellungsverfahren geprüft.

Netzbetreiber sollen künftig vorausschauend planen und Leerrohre von vorneherein mitplanen können. Für künftigen Netzausbaubedarf im Zuge der Energiewende können dann einfach Leitungen durch die Rohre gezogen werden. Das spart Zeit und Kosten und schont Umwelt und Anwohner.

Für die Land- und Forstwirtschaft werde durch den Gesetzentwurf ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Entschädigung der Land- und Forstwirte geschaffen. Die Entschädigungsmöglichkeiten sollen moderat angehoben werden. Land- und Forstwirte, die sich innerhalb von acht Wochen gütlich mit dem Netzbetreiber einigen, erhalten außerdem einen erhöhten Beschleunigungszuschlag. Dies diene der Akzeptanzschaffung und der weiteren Beschleunigung des Netzausbaus. Die Entschädigungsregelung gelte jedoch nur für bestimmte, besonders dringliche Ausbauvorhaben. (sg)
 

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