Viele Netzbetreiber befinden sich in einer komplizierten Lage. Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien nimmt die Nachfrage nach Netzanschlüssen zu. Folge: Das Stromnetz droht zunehmend an seine Grenzen zu stoßen. Das ist auch bei Westfalen Weser Netz (WWN) so.
"Bei uns zeigt sich besonders durch die gestiegene Anzahl an Batteriespeicheranfragen, dass die angefragte Leistung unsere verfügbaren Kapazitäten perspektivisch übersteigt", sagt Geschäftsführer Jens Viefhues. Erschwerend hinzu komme, dass der Ausbau der vorgelagerten Netze längere Vorlaufzeiten benötigt.
Netzbetreiber zieht Reißleine
Deswegen musste die Reißleine gezogen werden: Anfang 2026 ersetzte WWN das Windhundprinzip – wer zuerst beantragt, bekommt den Zuschlag – durch das Repartierungsverfahren.
Repartierung bedeutet: Anträge werden bis zu einem bestimmten Stichtag gesammelt. Übersteigt die Summe der beantragten Anschlussleistungen die verfügbare Netzkapazität, wird diese auf die Antragsteller verteilt, unabhängig von der beantragten Leistung. Wobei die Mindestleistung bei der Zuteilung jedoch Berücksichtigung findet.
Bis 31. Januar 2026 konnten WWN-Kunden Anträge für Netzanschlüsse mit einem Leistungsbedarf ab 1 Megawatt stellen. Der nächste Stichtag ist der 31. Juli 2026. "Wir haben auf komplexe Aufteilungsschlüssel verzichtet und stattdessen einfache, klare und für alle nachvollziehbare Regeln aufgestellt", so Viefhues.
Wie das Verfahren genau funktioniert
Für den theoretischen Fall, dass einem Kunden mehr Anschlussleistung zugesprochen würde als gewünscht, wird die Differenz gleichmäßig auf die anderen Kunden verteilt. Im Regelwerk sind zudem "Vorsichtsmaßnahmen" implementiert, um zu vermeiden, dass Kapazitäten etwa durch strategische Reservierungen blockiert werden oder langfristig ungenutzt bleiben.
"Wir prüfen nicht nur die Ernsthaftigkeit und Angemessenheit der Anträge genau, sondern fragen vor allem auch die Mindestkapazität ab." Diese Teilleistung können Kunden neben der Wunschleistung festlegen. Damit sind die Chancen auf eine Zuteilung unter Umständen größer, als wenn nur die höhere Wunschleistung angegeben würde.

Wir prüfen nicht nur die Ernsthaftigkeit und Angemessenheit der Anträge genau, sondern fragen vor allem auch die Mindestkapazität ab.
Jens Viefhues
Technischer Geschäftsführer, Westfalen Weser Netz
Im ersten Zuteilungsdurchlauf mit dem Repartierungsverfahren wurde das "Zusatzangebot" gut angenommen. Es kam häufiger vor, dass Unternehmen eine Wunschleistung im Bereich 5 MW angaben und dazu eine Mindestleistung von 2 MW. Diese 2 MW reichten dann zum Beispiel schon aus, um Energieerzeugungsprojekte zu starten.
Hier verweist Viefhues auf einen wichtigen übergeordneten Punkt: Dadurch, dass strategische oder nicht allzu ernsthafte Anfragen vermieden werden, stabilisieren sich die Netzsystemkosten. Das alte Verfahren würde einen kapitalintensiven Netzausbau nach sich ziehen, ohne Garantie, dass die angefragte Leistung zeitnah wertschöpfend genutzt würde.
"Mit der Mindestleistung als Teil der Repartierung passiere das nicht." Und die, die "nur" die Mindestleistung bekommen, haben ja auch die Aussicht auf spätere Leistungserhöhungen im Zuge des Netzausbaus.
Wie der Netzbetreiber mit Bestandskunden umgeht
Es gibt allerdings auch Detailregelungen für Bestandskunden, die den Leistungsbezug erhöhen wollen. Was nicht geht: von zum Beispiel 0,5 MW (vor Einführung der Repartierung) um 0,8 auf 1,3 MW erhöhen. Die gewünschte Anschlussleistung nach dem Verfahrenswechsel ist zu niedrig, weil das Verfahren erst ab einer Gesamtanschlussleistung von 1 MW für Neuanträge gilt.
Anderes Beispiel: Nach Einführung des Verfahrens wurden neu 0,8 MW beantragt. Der Kunde nahm nicht am Verfahren teil, weil die Leistung unter 1 MW lag. Später will er um 0,9 MW ausbauen. Jetzt kann er teilnehmen, da die nach der Einführung des Verfahrens beantragte Gesamtleistung in Summe 1,7 MW beträgt.
Diese Regeln erwiesen sich als sinnvoll, so Viefhues. Sie stellten sicher, dass Bestands- und Neukunden gleichbehandelt werden. "Gleichzeitig verhindert sie, dass sich Kunden über mehrere kleine Schritte zusätzliche Leistung sichern. Das stärkt die Fairness im Verfahren. Und darum geht es ja bei der Repartierung."
Warum es in Berlin eine Klage gibt
WWN ist nicht der erste Netzbetreiber, der vor der Verabschiedung des Netzpakets auf Repartierung umgestellt hat. In Berlin wurde gegen das 2024 eingeführte Verfahren geklagt, weshalb es dort praktisch zu einem Anschlussstopp kam. Beim Missbrauchsverfahren hatte die Bundesnetzagentur zwar zugunsten der Stromnetze Berlin entschieden, jedoch ist die Entscheidung der Regulierungsbehörde noch nicht rechtskräftig.
Im WNN-Gebiet hat niemand gegen das neue Verfahren geklagt. Einige Projektierer, die bereits vor Einführung des Verfahrens Netzanschlussanfragen gestellt hatten, sahen die Umstellung zwar kritisch und fühlten sich um ihren Geschwindigkeitsvorteil gebracht. "Wir haben aber darüber gesprochen und konnten Verständnis für die Repartierung schaffen."
Die meisten Kunden fänden die Fairness-Idee insgesamt jedoch gut. Andere Vergabemechanismen – Planungsreifeprinzip, Stufenmodell, Versteigerungsmodell – hat WWN vorab auch geprüft. Viefhues sieht aber die Repartierung als besten Ersatz für das Windhundprinzip, vor allem wegen der hohen Transparenz und Gerechtigkeit bei der Kapazitätsvergabe – und zwar für alle, ob es nun Speicherprojektierer oder produzierende Unternehmen sind.
Netzbetreibern, die auch umstellen wollen, rät Viefhues zu frühzeitiger und klarer Kommunikation mit den Kunden. Für ihre Betreuung sollte es zudem ausreichende interne Ressourcen geben. Wichtig sei drittens eine schlanke, rechtssichere und verlässliche Ausgestaltung, damit Kunden keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand haben.
Windhundprinzip steht vor dem Abschied
Im kommenden Netzpaket wird das Windhundprinzip bundesweit ersetzt. Was erwartet sich Viefhues davon? Die Qualität der Anträge dürfte flächendeckend steigen. "Wir Netzbetreiber müssen dann weniger unrealistische Anträge bearbeiten. Die Bearbeitungszeit pro Antrag sinkt, sodass Energieerzeugungs- oder Speicherprojekte im ganzen Land schneller umsetzbar sind."
Die kommende Gesetzgebung dürfe den Ausbau der erneuerbaren Energien auf keinen Fall ausbremsen, so Viefhues weiter. Er meint den Redispatch-Vorbehalt, der in der derzeitigen Entwurfsfassung des Netzpakets enthalten ist. Demnach können Netzbetreiber ihr Gebiet, sofern im Vorjahr mehr als drei Prozent der erzeugten Strommenge abgeregelt wurden, für bis zu zehn Jahre als "kapazitätslimitiert" ausweisen. Für Betreiber von EE-Anlagen entfällt dann entweder der bestehende Netzanschlussvorrang oder sie verzichten vollständig auf eine Redispatch-Entschädigung.
"Da niemand vorhersagen kann, wie viele Redispatch-Maßnahmen es in welchem Gebiet geben wird, entsteht für die Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen ein wesentliches, kaum kalkulierbares wirtschaftliches Risiko. Sie bekommen keine oder nur mit erheblichen Risikoaufschlägen versehene Finanzierungen." Dies bedrohe den EE-Hochlauf – nicht nur in den betroffenen Gebieten, sondern bundesweit.


