28. Januar 2026, Berlin: Katherina Reiche (CDU)

28. Januar 2026, Berlin: Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Britta Pedersen/dpa

Ein Raunen geht durch die Republik: Am Wochenende ist ein internes Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium durchgesickert. Der "Spiegel" berichtete zuerst. Darin finden sich grundlegende Änderungen der großen Energiegesetze, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Bei dem 34 Seiten langen Entwurf mit dem Titel "Netzanschlusspaket" handelt es sich um ein regierungsinternes Papier.

Wir haben die wichtigsten Punkte des Referentenentwurfs zusammengefasst und bei Branche und Politik Stimmungen eingeholt.

Das vermeintliche Nadelöhr

Es gleicht einem Henne-Ei-Problem. Ist das Nadelöhr der deutschen Stromversorgung das Netz oder das Einspeiseverhalten der erneuerbaren Energien? Bisher muss das Netz den erneuerbaren Energien folgen – geregelt im EEG. Konkret besteht eine Pflicht zum Netzanschluss auch dann, wenn dieses den produzierten Strom bisher noch nicht aufnehmen kann. Ist das Netz in der Folge übersättigt, also an seiner Kapazitätsgrenze, wird die Anlage abgeregelt. Bisher hat der Anlagenbetreiber in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung (Redispatch-Entschädigung). Dem Entwurf des "Netzanschlussplans" zufolge soll dieser Anspruch zukünftig in bestimmten Gebieten entfallen.

Laut dem Papier aus dem Hause von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sollen Verteilnetzbetreiber die Möglichkeiten bekommen, "kapazitätslimitierte Netzgebiete" festzulegen. Die Bereiche sollen bis zu zehn Jahre gelten dürfen. Ausschlaggebend für eine Einführung ist die Auslastung im Netz. Wenn die Abregelung im Vorjahr bei mehr als drei Prozent lag, soll der Netzbetreiber die Limitierung festlegen können. In den "kapazitätslimitierten Netzgebieten" soll nicht nur die Redispatch-Entschädigung entfallen, sondern auch der Anschlussanspruch.

In der Begründung heißt es, man wolle mit der Einführung der limitierten Gebiete das Problem des Netzanschlusses an "volle Netze" für die Verteilnetzbetreiber beherrschbarer machen. "Der Erneuerbaren-Zubau läuft nicht nur ins Leere, sondern wird teuer, weil der erzeugte Strom oft nicht genutzt werden kann und die Anlagen abgeregelt werden müssen", beschrieb Reiche das Redispatchproblem im vergangenen November bei einer Veranstaltung der Eon-Verteilnetzbetreiber.

Erneuerbare sollen zur Kasse gebeten werden

Der Bau neuer Anlagen im Bereich der erneuerbaren Stromerzeugung könnte laut dem Papier deutlich teurer werden. So sollen die Betreiber zukünftig an "Kosten des Netzausbaus und der Netzverstärkung" in Form von Baukostenzuschüssen beteiligt werden können. Die Maßnahme soll zu einem "sparsameren Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten" führen – Netz- und Erzeugungszubau sollen synchronisiert werden. Über die Höhe solcher Zuschüsse steht in dem Entwurf nichts. Die Festlegungskompetenz soll bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) liegen, wie es in dem Papier heißt.

Abkehr vom Windhundprinzip

Vermehrt beklagten Netzbetreiber eine regelrechte Sintflut an Anschlussbegehren. Sogenannte Phantomspeicher wurden im vergangenen Jahr zunehmend zum Problem für die Branche.

In der Begründung des Entwurfs heißt es, dass die "Antragsflut" weiterhin anhalte und zu einer Überlastung der Netzbetreiber sowie zu einer Blockade anderer Netzanschlüsse führe. In der Folge sieht der Entwurf eine Abkehr vom bisherigen Windhundprinzip bei Anschlussbegehren vor.

Konkret sollen Übertragungsnetzbetreiber die Möglichkeit bekommen, Anschlussbegehren zu priorisieren oder zu depriorisieren. Neben anderen Kriterien soll dabei in erster Linie die Versorgungssicherheit herangezogen werden. Die Ausbauziele des EEG sollen ebenfalls als gesetzlicher Rahmen für eine Priorisierung festgelegt werden.

Inwieweit diese Änderung im EnWG mit Paragraf acht des EEG vereinbar sein wird, scheint zunächst unklar. Denn dieser schreibt die grundsätzliche Pflicht zum Netzanschluss von erneuerbaren Anlagen vor. Laut dem vorliegenden Entwurf soll dieser auch weiterhin Bestand haben – außer in "kapazitätslimitierten Netzgebieten". Ministerin Reiche stellte diesen Teil des EEG im vergangenen Jahr zumindest noch infrage: "Im Prinzip sind die Betreiber verpflichtet, jeder Anfrage nachzugehen, die aus dem Erneuerbare-Energien-Bereich kommt." Der Gesetzgeber müsse sich einschalten und es den Betreibern ermöglichen, auszusortieren.

Reservierungen sollen zukünftig Geld kosten  

Wird die zuvor abgesprochene Kapazität innerhalb von drei Jahren nicht ausgeschöpft, soll es dem Netzbetreiber zukünftig möglich sein, die nicht genutzte Kapazität wieder freizugeben. Das sieht eine Ergänzung des EnWG vor.  

Für die Reservierung von Anschlüssen, die 135 Kilowatt überschreiten, sollen die Verteilnetzbetreiber Vorgaben entwickeln. Darüber hinaus soll es ihnen auch möglich sein, Gebühren für die Netzanschlussreservierungen zu verlangen. Damit gibt das Wirtschaftsministerium einer Branchenforderung nach. Das Reservierungssystem soll außerdem an einen Projektfortschrittsnachweis gekoppelt sein. Netzanschlussbegehren sollen in Zukunft in drei Monaten beantwortet werden. Ab 2028 soll es zudem digital möglich sein, unverbindliche Netzanschlussauskünfte einzuholen.

Stimmen aus Branche und Politik

Auch wenn es sich bei dem Papier aus dem Wirtschaftsministerium lediglich um einen internen Entwurf handelt, der durchgestochen wurde, schlägt dieser hohe Wellen in Branche und Politik.

"Das geplante Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums ist ein Frontalangriff auf die Energiewende", heißt es etwa von der Energiegenossenschaft Green Planet Energy. Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) wurde auf Anfrage sogar noch deutlicher: "Werden diese Pläne wahr, gefährdet das Wirtschaftsministerium die Stabilität unseres Energiesystems."

Es seien keine Lösungen für den Energiesektor erkennbar, mit dem Netzanschlusspaket komme nur noch eine weitere Ankündigung hinzu. "Der jetzige Vorschlag wird den Ausbau der Erneuerbaren abwürgen." Der Redispatch-Vorbehalt sei Gift für die benötigten Investitionen, sagte Heinen-Esser weiter. Seit 2022 seien die Redispatchkosten gefallen, ein kommender Anstieg sei nicht absehbar.

Aus der Solarbranche kommt ebenfalls Gegenwind für das Vorhaben. "Der Gesetzesentwurf sägt an einem tragenden Pfeiler der Energiewende. So sind EE-Anlagen nach EEG unverzüglich und vorrangig anzuschließen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, ihre Netze unverzüglich zu optimieren, zu verstärken oder auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung der Energie zu gewährleisten", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, auf Anfrage. Der geplante Redispatch-Vorbehalt könnte den Netzausbau erheblich verlangsamen, da Druck von den Netzbetreibern genommen würde.

Koalitionspartner zeigt sich wenig erfreut

Vom Verteilnetzbetreiber Avacon heißt es vor dem Hintergrund des bekannt gewordenen Papiers: "Die Überlegungen der Politik, die Energiewende stärker aus der Verbraucherperspektive und damit mit einem stärkeren Schwerpunkt auf Bezahlbarkeit her auszugestalten, ist grundsätzlich zu begrüßen." Auf einzelne Punkte aus dem Papier wollte die Eon-Tochter so kurzfristig jedoch noch nicht eingehen. Ähnlich äußerte sich der Verteilnetzbetreiber Hansewerk, eine weitere Eon-Tochter. Eine Kommentierung sei aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich.

Beim Koalitionspartner SPD stößt der durchgestochene Entwurf nicht gerade auf Gegenliebe. "In dieser Form wäre der Gesetzentwurf jedenfalls nicht einigungsfähig", sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer, auf ZFK-Anfrage.

Scheer stellt jedoch nochmals heraus, dass es sich bei dem Papier lediglich um einen Entwurf handle. "Die veränderte Weltlage, in der Abhängigkeiten von fossilen Rohstoffen bereits als Erpressungsinstrument dienen, verlangt neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien, auch den systemischen Umstieg auf die Erneuerbaren forciert voranzutreiben. Dafür müssen beschleunigt Flexibilitäten und Speicher eingebunden werden." Die Punkte aus dem Wirtschaftsministerium könnten für "massive Hemmnisse" sorgen.

Aus den Reihen der Grünen kommt ebenfalls scharfe Kritik: Der Entwurf würde "Planungsunsicherheit" schaffen, die "fossile Agenda von Frau Reiche" würde sich zeigen und der Entwurf lese sich wie die Forderungen des früheren Arbeitgebers der Wirtschaftsministerin. Gemeint ist die Eon-Tochter Westenergie. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden sagte: "Der Entwurf ist ein unbeschreiblicher Angriff auf das, was die Energiewende bisher ausgemacht hat."

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