Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bild: © Jonas Walzberg/dpa

Die Versorgung Deutschlands mit Wasserstoff soll künftig im "überragenden öffentlichen Interesse" liegen. Das geht aus einem aktuellen Referentenentwurf des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums (BMWK) zum sogenannten Wasserstoffbeschleunigungsgesetz hervor, welcher der ZfK vorliegt. Damit sollen Wasserstoffvorhaben eine ähnliche Privilegierung erhalten wie Erneuerbaren-Anlagen oder der Netzausbau. Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft soll dann nur noch in Ausnahmefällen gegenüber Belangen aus dem Naturschutz oder dem Bau- und Straßenrecht zurückstehen.

Das BMWK will zudem schnellere und einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Vergabeverfahren für die Erzeugung, die Speicherung und den Import von Wasserstoff errreichen. Derzeit sind die Planungs- und Genehmigungsverfahren von langer Dauer und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Auch Gerichtsverfahren hemmen den Wasserstoffhochlauf. Hier will das Ministerium nun den Turbo zünden.

Besserstellung im Immissionsschutzrecht

Dies soll durch die Digitalisierung von Verfahrensschritten gelingen. Behörden erhalten zudem Fristen bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen. Wo es diese bereits gibt, werden sie verkürzt. Zudem können laut Entwurf künftig bestehende Gasleitungen und -speicher leichter in Wasserstoffleitungen und -speicher umgerüstet werden.

Dazu sieht der Entwurf eine Änderung des Immissionsschutzrechtes, des Wasserrechtes und des Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Auch im Immissionsschutz sollen Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher künftig wie etwa Wind- und PV-Anlagen auch bevorzugt behandelt werden. Ähnliches gilt für die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Schnellere Verfahren für Elektrolyseure

Auch sollen gerichtliche Verfahren zur künftigen Wasserstoffinfrastruktur beschleunigt werden. So sind bei Klagen gegen Elektrolyseure von über 30 Megawatt (MW) künftig sofort die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe zuständig, wodurch eine Tatsacheninstanz entfällt. Das BMWK rechnet derzeit mit einer zweistelligen Anzahl solcher Großelektrolyseure.

Zudem sollen die Vergabe- und Nachprüfungsverfahren für Vorhaben im Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes beschleunigt werden, heißt es in dem Entwurf. Im Bundesfernstraßengesetz findet für Anlagen zur Herstellung und Speicherung von Wasserstoff eine Angleichung an die Regelungen für Windenergieanlagen und Solarenergieanlagen an Bundesfernstraßen statt. Das heißt: Komponenten können künftig auch leichter transportiert werden.

Wasserrechtliche Prüfung bleibt

Die Belange des Wasserhaushalts und der öffentlichen Wasserversorgung sind jedoch bei der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung von Vorhaben weiterhin umfassend zu berücksichtigen, heißt es. So bleibe etwa der Maßstab der wasserrechtlichen Prüfung erhalten. Auch sind weiterhin Belange des Wasserhaushalts und der öffentlichen Wasserversorgung zu berücksichtigen.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz flankiert die Pläne für das Wasserstoff-Kernnetz, über dessen Finanzierungsrahmen der Bundestag bereits abgestimmt hat. Der Referentenentwurf ist noch nicht zwischen den betroffenen Ministerien abgestimmt. Die Verbände haben nun bis zum 30. April Zeit, um Stellung zu nehmen. (jk)

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