Herr Müller, Ihr Konzern sitzt ja in Baden-Württemberg, das bisher kein Vorbild beim Ausbau der Windkraft ist. Nun hat die Landesregierung angekündigt, zur Aufholjagd anzusetzen. Ein Punkt ist, die Hälfte der Windräder im Staatswald zu errichten. Ist das ein gangbarer Weg?
Ich begrüße das und ich würde mir wünschen, dass es mehr solche Beispiele gibt. Das würde dann nicht nur einen Push-, sondern auch einen Pull-Effekt auslösen. Man sieht doch ganz deutlich: Die Gemeinden, die auf ihren Flächen früh in Windparks eingestiegen sind – gar nicht unbedingt investiv - profitieren als Standort, profitieren über Steuern und Abgaben, z.B. Gewerbesteuern und sie profitieren durch Pachtzahlungen sogar noch mehr, wenn sie auch noch gemeindliche Flächen geöffnet haben. Das erzeugt Mittel, die für freiwillige Leistungen zur Verfügung stehen können.
Um Solardächer voranzubringen, sprach sich jüngst Peter Altmaier für eine PV-Pflicht für öffentliche Gebäude aus. Wie stehen Sie zu einer PV-Pflicht für alle Gebäude, auch Privathäuser, mindestens durch einen Eintrag in einen Kataster?
Ich halte den Weg für richtig, den die neue baden-württembergische Landesregierung beschrieben hat, für alle Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen von Altbauten eine Solar-Pflicht vorzusehen. Eine Katasterregelung ist hingegen eine Pflicht in Anführungszeichen. Dahinter steckt der Gedanke: Wenn wir über einen Kataster-Eintrag deutlich machen, wo solar-geeignete Flächen sind, können Anbieter von entsprechenden Bündel-Produkten mit Solaranlage, Batteriespeicher, Steuerungsintelligenz und Wallboxen, Angebote unterbreiten. Bei einem nordgeneigten Dach muss man dann nicht lange über eine Solar-Pflicht reden. Und vielleicht ist so eine intelligente Lösung, die auf Transparenz setzt, zunächst hilfreicher als eine verengende reine Pflichtendiskussion.
Sie sprachen sich jüngst dafür aus, den Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission für staatliche Förderungen so auszugestalten, dass diese verlässlich zur Verfügung stehen. Was meinen Sie damit genau?
Wir halten es für richtig, dass die novellierten EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen weniger spezifisch formuliert sind. Denn man kann in einem Transformationsprozess – und bei Wärme ist das evident – nicht alles im vor hinein in Einzelheiten beschreiben. Es ist deshalb gut, wenn die Mitgliedstaaten größere Entscheidungsspielräume bekommen. Diese Abstraktheit in den Formulierungen darf jedoch nicht durch Mikromanagement im Einzelfall, sei es auf europäischer, sei es auf deutscher Ebene, konterkariert werden.
Mit welchen Konsequenzen?
Sonst besteht die Gefahr, dass die neue Beihilfeleitlinien dazu führen könnten, dass deutsche Energiegesetze sehr lange unter dem Damoklesschwert der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission stehen. Diese Verzögerungen und Unsicherheiten sind Gift für alle Investitionsprogramme in die Dekarbonisierung der Energiewirtschaft; das können wir uns nicht mehr erlauben vor dem Hintergrund des Zeitplans, den der Europäische Green Deal und das deutsche Klimaschutzgesetz vorsehen. Ein falsch verstandenes europäisches Wettbewerbsrecht darf nicht die Mission Zero Carbon gefährden, da benötigen wir dringend eine politische Diskussion über Prioritäten – in Berlin und Brüssel.
Das Interview führten Klaus Hinkel und Hans-Christoph Neidlein
Mehr zur Einschätzung und den Forderungen von Georg Müller an die Klima- und Energiepolitik sowie zum Umbau der Fernwärme lesen Sie im ausführlichen Interview in der Augustausgabe der ZfK. Zum Abo geht es hier



