Die Liste der Kritiker am Gebäudemodernisierungsgesetz wird immer länger. Nach Energieverbänden und Normenkontrollrat sehen auch die Ausschüsse des Bundesrats noch viel Nachbesserungsbedarf.
Biotreppe im Fokus der Kritik
Im Zentrum der Kritik steht die sogenannte Biotreppe. Sie sieht vor, dass neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen ab 2029 schrittweise mit Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff betrieben werden. Die Treppe beginnt bei 10 Prozent und steigt bis 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Am weitesten geht der Umweltausschuss. Er empfiehlt, die Biotreppe zu streichen und stattdessen zur 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen zurückzukehren. Die Begründung: Die Ausweitung der Spielräume für fossile Heiztechnologien stehe "im Widerspruch zu den Erfordernissen einer konsequenten und planungssicheren Wärmewende" und drohe klimaschädliche "Lock-in-Effekte" zu zementieren. Die bewährte Systematik aus ordnungsrechtlichen Anforderungen und kommunaler Wärmeplanung solle beibehalten werden, fordert der Ausschuss.
Für den Fall, dass sich der Bundesrat nicht hinter die ganzheitliche Streichung der Biotreppe stellt, hat der Umweltausschuss folgende Anpassung der Quoten innerhalb der Biotreppe vorgeschlagen:
- 2029: 10 %
- 2030: 15 %
- 2031: 20 %
- 2032: 25 %
- 2033: 30 %
- 2034: 35 %
- 2035: 40 %
- 2036: 45 %
- 2037: 50 %
- 2038: 55 %
- 2039: 60 %
- 2040: 65 %
- 2041: 70 %
- 2042: 75 %
- 2043: 80 %
- 2044: 90 %
- 2045: 100 %
Zusammen mit dem Umweltausschuss kritisiert der federführende Wirtschaftsausschuss, dass die Biotreppe "ohne vorangegangene nähere Folgenabschätzung" eingeführt werden soll. Der Bundesrat solle prüfen lassen, welche Folgen die zusätzliche Nachfrage nach Biomethan, Bioöl und Wasserstoff auf die Versorgung der Industrie habe.
Biotreppe: Ausschüsse fordern Einschätzung vor Einführung
Vor dem Quotenstart 2029 fordern die Ausschüsse eine "Markt- und Mengenfolgenabschätzung". Fachinstitute hätten bereits prognostiziert, dass das technisch erschließbare Biomethanpotenzial in Deutschland bereits vor 2040 deutlich überschritten werde, schreibt der Umweltausschuss in seiner Begründung.
Auf der DIHK-Tagung am vergangenen Donnerstag kündigte die Leiterin der Wärmeabteilung im Wirtschaftsministerium, Stephanie von Ahlefeldt, mit Blick auf Biogas an: "Es wird ein Eckpunktepapier aus dem Wirtschaftsministerium auf die Potenziale eingehen. Aber ganz klar hat das Ministerium auch Importe im Blick." Als aussichtsreichstes Lieferland nannte Ahlefeldt die Ukraine. Allerdings kämen auch Nachbarstaaten in Betracht.
Bringt die Biotreppe die Fernwärme in Bedrängnis?
Der Umweltausschuss warnt in seiner Empfehlung davor, dass das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz durch die Biotreppe "den dringend erforderlichen Ausbau der Fernwärme erheblich beeinträchtigt". Gerade in urbanen Räumen verschlechtere das wenig ambitionierte Instrument die Wettbewerbsposition der Wärmenetze gegenüber fossilen Heizsystemen.
In seiner Empfehlung fordert der Ausschuss deshalb unter anderem die Aufhebung des Kumulierungsverbots bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Derzeit ist das Programm nicht mit anderen Förderungen, etwa auf Länderebene, kombinierbar. Außerdem fordert der Ausschuss den Fortbestand des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und kapitalstärkende Finanzierungsinstrumente für Investitionen in Wärmenetze.
Für den Fall, dass die Länderkammer die Biotreppe nicht streichen will, hat der Umweltausschuss einen weiteren Vorschlag in petto. Er fordert, die Biotreppe rückwirkend auf Heizungen anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2024 neu errichtet wurden. Bis zum möglichen Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes würde das rund 900.000 Anlagen betreffen. In seiner Argumentation stützt sich der Ausschuss auf eine Erhebung des Hauptstadtbüros Bioenergie.
Streit um die Länderöffnungsklausel
Ein weiterer Reibungspunkt ist die Länderöffnungsklausel. Ihren Fortbestand begrüßen der Wohnungs- und der Umweltausschuss zwar grundsätzlich. Jedoch entstehe mit der gestrichenen Regelung des bisherigen Paragrafen 72 im aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetz Anpassungsbedarf. Dort war geregelt, dass Heizkessel mit fossilen Brennstoffen längstens bis Ende 2044 betrieben werden dürfen und alte Anlagen nach 30 Jahren getauscht werden müssen.
Die Ausschüsse bitten darum, die Klausel so zu fassen, dass sie eigenständig Stilllegungspflichten, Altersgrenzen und Betriebsverbote für alte, ineffiziente Heizkessel erlassen können, "insbesondere aus Gründen des Klima- und Verbraucher:innenschutzes". Das sei nötig, weil einige Länder Klimaneutralität bereits vor 2045 anstreben – wie etwa die Hansestadt Hamburg. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt ebenfalls eine entsprechende Umgestaltung der Länderöffnungsklausel.
Zudem sollen die Länder die Möglichkeit einer verpflichtenden Beratung vor dem Einbau einer Heizung, über Wärmeplanung, Unwirtschaftlichkeit und die mögliche Gasnetz-Stilllegung bekommen. Das alte Heizungsgesetz hatte eine eben solche Energieberatung zwingend vorgesehen.
Fundamentalkritik: Unklare Paragrafen, ungelöster Vollzug
Bleibt noch der rote Faden, der sich durch die gesamte Kritik zieht: die mangelnde Praxistauglichkeit. Was Normenkontrollratschef Lutz Goebel als "kaum verständlich und häufig nicht nachvollziehbar" geißelte, übersetzt der Bundesrat in einen langen Katalog konkreter Vollzugsfragen. Zusammen mit dem Umweltausschuss teilt der Wirtschaftsausschuss die "Auffassung des Nationalen Normenkontrollrates (…), dass der vorliegende Regelungsentwurf nicht praxistauglich ist". Er sei handwerklich mangelhaft und führe zu mehr Bürokratie.
So bleibe bei der Beweisregelung in Paragraf 96 offen, wie Brennstofflieferanten die Einhaltung der Biotreppe bestätigen sollen – sie könnten gar nicht wissen, welche Heizung in einem Gebäude steht oder ob dort Wohnraum vermietet wird. Bei der Solarnutzungspflicht (Paragraf 106) fehlten Vorgaben zur Größe der Anlage, bei zentralen Begriffen wie "umfassende Sanierung" oder "niedriger Energiebedarf" fehlten Definitionen.
Nicht alle Ausschüsse gehen so hart mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ins Gericht. Weder der Finanz- noch der Rechtsausschuss hat Einwendungen gegen den Entwurf.



