Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (rechts) und Bundesbauministerin Verena Hubertz beim Pressestatement zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (rechts) und Bundesbauministerin Verena Hubertz beim Pressestatement zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat für das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, scharfe Kritik auf sich gezogen. Ganz vorne dabei: die Boulevardzeitung "Bild". Bereits am Mittwoch zitierte sie den Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), Lutz Goebel. Der Unternehmer nannte das Gesetz eines der "handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben" der vergangenen Jahre. 

Einen Tag später schob das Blatt einen eigenen Kommentar nach. Überschrift: "Dieser Murks der Ministerin muss geändert werden!"

Die "Bild" gehörte 2023 zu den schärfsten Kritikern des Heizungsgesetzes von Robert Habeck, das eigentlich Gebäudeenergiegesetz hieß und nun ersetzt werden soll. Sie prägte das Schlagwort "Heizhammer" und trug wesentlich dazu bei, dass die Zustimmungswerte des damaligen Grünen-Wirtschaftsministers und seines Prestigeprojekts sanken.

Auch CDU und CSU schürten damals die Stimmung gegen Habecks Gesetz. Umso stolzer waren Unionspolitiker, als sie zwei Jahre später die Abschaffung des Heizungsgesetzes in den Koalitionsvertrag hineinverhandelten. Die "Bild" gehörte regelmäßig zu den ersten Medien, die darüber berichteten.

Was ist der Nationale Normenkontrollrat?

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein unabhängiges Expertengremium der Bundesregierung. Es ist beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) angesiedelt. Das Gremium berät die Bundesregierung bei Bürokratieabbau und prüft die Folgekosten von Gesetzesvorhaben. 

"Kaum verständlich und häufig nicht nachvollziehbar" 

Doch zurück zu den Einwänden des Chefs des Nationalen Normenkontrollrats. Dieser bemängelte in der "Bild" und später auf Linkedin fehlende Verständlichkeit, hohe Komplexität und große Umsetzungsprobleme des Gesetzes. Zudem sei der Gesetzentwurf oft nicht nachvollziehbar, diese Art von Gesetzen trage "zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei".

Zusätzlich sei es problematisch, dass das Gesetz nach seiner Einschätzung neue Verwaltungsvorgänge schaffe. Dabei habe es eigentlich Bürokratie abbauen wollen. Als Beispiel nennt Goebel die Regelungen zur Nebenkostenaufteilung beim Einbau einer fossilen Heizung: Diese seien für viele Wohnungseigentümer:innen "nur unter Inanspruchnahme externer Beratung überhaupt umsetzbar". Goebel macht deutlich: "Wer weniger Bürokratie verspricht, darf keine Gesetze vorlegen, die neue Unsicherheit, neue Nachweispflichten und neue Komplexität schaffen." 

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Vier Werktage für hochkomplexes Gesetz 

Verärgert zeigten sich zuletzt auch Verbände. Sie hatten diesmal nur vier Werktage Zeit, um den Gesetzestext im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zu sichten und Stellungnahmen abzugeben.

Der Energieverband BDEW forderte die Bundesregierung auf, "für angemessene Konsultationsfristen zu sorgen und den Dialog mit den betroffenen Stakeholdern ernst zu nehmen". Denn die Beteiligung von Ländern und Verbänden im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sei Teil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. 

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht es kritisch, "eine Anhörung zu einem solch wichtigen, schwierigen und komplexen Thema mit vielen Wechselwirkungen mit wenigen Tagen Frist einzuleiten". Hätte es mehr Zeit gegeben, hätte der Verband die Hinweise seiner Mitglieder besser präsentieren und so einen größeren Beitrag zur Qualität des Gesetzes leisten können. 

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wies die Kritik zurück. Bei der Erarbeitung des Gesetzes seien Hinweise aus allen beteiligten Branchen eingeflossen, sagte sie bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses. Zudem biete das parlamentarische Verfahren die Möglichkeit zu weiteren Änderungen: Die Verbände hätten Übung darin, über die Abgeordneten Einfluss zu nehmen. 

Biotreppe: Grüne Gase könnten teuer werden 

Inhaltlich steht vor allem die Ausgestaltung der Biotreppe in der Kritik. Neu eingebaute Gasheizungen müssen ab 2029 schrittweise mit Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden. So soll der Klimaschutz im Gebäudesektor gestärkt werden, bei gleichzeitiger Technologieoffenheit.  

Nach Ansicht der Energiewirtschaft ist dieser Schritt jedoch nicht ausreichend vorbereitet. Der BDEW stellt fest: "Die mit der so genannten 'Bio-Treppe' verknüpfte allgemeine Grüngasquote, welche ab 2028 wirken soll, ist zunächst nur benannt, aber in keiner Weise ausgestaltet." Es sei unklar, wie ausreichende Mengen der jeweiligen Brennstoffe sichergestellt würden.  

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Der VKU hatte sich mit einem umfassenden Fragenkatalog zu Grüngasen an die Bundesregierung gewandt. Leider schaffe der Gesetzentwurf hierzu keine Klarheit, schrieb er. Diese sei aber für kommunale Unternehmen, Eigentümer:innen und Verbraucher:innen zwingend notwendig. 

Beide Verbände sehen zudem das Risiko von Preissprüngen bei Grüngasen und Biomethan: Es fehle eine nationale Biomasse- und Biomethan-Strategie und verlässliche Importwege seien nicht definiert.

Der VKU warnt zudem vor einem "rasanten Aufholeffekt": Sollten die vorgeschriebenen Bioanteile nicht erreicht werden können, drohe ein sprunghafter und unkalkulierbarer Anstieg beim Einbau von Wärmepumpen in späteren Jahren. Das ziehe entsprechende Folgen für die Stromnetzplanung nach sich. 

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schlägt Alarm. Zwar begrüßt er den Ansatz, mehr Technologieoffenheit zu schaffen. Der Verband mahnt aber auch die unklare Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe an. Das erschwere belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnungen und stelle Handwerksbetriebe vor Probleme bei der Kundenberatung: "Die Verantwortung für Marktverfügbarkeit und Preisentwicklung darf nicht auf das Handwerk verlagert werden." 

Eigentümer: Freiheit ohne Planungssicherheit 

Der Verband Wohneigentum sieht vor allem den Schutz privater Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern gefährdet. Verbandspräsident Peter Wegner erklärt das Dilemma so: "Wahlfreiheit schützt nur dann, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer wissen, was genau sie wählen – das ist aktuell nicht der Fall." 

Wer heute eine neue Gasheizung einbaue, treffe eine Entscheidung für 15 bis 25 Jahre. Ob Grüngase ausreichend verfügbar und bezahlbar sein werden, sei nicht geklärt, sagte Wegner. Der Entwurf gebe keine Orientierung und übertrage die Risiken auf private Haushalte. 

Der Verband fordert deshalb "eine verbindliche Markt-, Preis- und Infrastrukturbeobachtung als Voraussetzung für das Inkrafttreten der ersten Bio-Treppe-Stufe zum 1. Januar 2029".

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Bundestag könnte nachbessern 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt nun ins parlamentarische Verfahren. Dort sind Änderungen möglich und durchaus üblich. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten.

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