Deutschland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Jahre hinweg zu wenig gegen die Überdüngung mit Gülle und die Verunreinigung des Grundwassers getan. Der EuGH gab am Donnerstag einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Umweltschützer, aber auch die Wasserwerke werteten das Urteil als Quittung für eine verfehlte Agrarpolitik und forderten Konsequenzen, um mögliche Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.
Das Urteil bezieht sich allerdings auf die Vergangenheit: Die Kommission hatte Versäumnisse in den Jahren vor 2014 moniert und dabei Recht bekommen. Die Bundesregierung hat jedoch 2017 die Düngeregeln verschärft. Ob dies die Lage bessert, ist offen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbands hat das Urteil keine Aussagekraft zur jetzigen Rechtslage. «Es leistet daher keinen nennenswerten Beitrag zur Diskussion über die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung», erklärte Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Nitrat stammt aus der Gülle der Landwirtschaft
Nitrat in Gewässern und im Grundwasser stammt meist aus Gülle der Landwirtschaft. Die EU-Kommission hatte Deutschland 2014 abgemahnt und 2016 geklagt, weil die Bundesregierung über Jahre hinweg nicht strikt genug gegen die Verunreinigung vorgegangen sei. Die Brüsseler Behörde verwies auf teils schlechter werdende Messwerte zwischen 2007 und 2012. Das verstoße eindeutig gegen EU-Recht zum Schutz der Gewässer vor Nitraten aus der Landwirtschaft.
Im Verfahren bestritt die Bundesregierung, dass sich die Lage nachweislich verschlechtert habe und zusätzliche Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen. Allerdings hatte sie noch in ihrem Nitratbericht von 2016 eingeräumt, dass an 28 Prozent der Grundwasser-Messstellen in Landwirtschaftsgebieten die EU-Grenzwerte überschritten werden und sich die Lage kaum verbessert habe. Das Umweltbundesamt berichtete zudem, dass fast überall in Deutschland Nitratwerte gesenkt werden müssen.
Das Aktionsprogramm reicht nicht aus
Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Rügen der EU-Kommission berechtigt seien. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht genügend zusätzliche Maßnahmen getroffen. Die Kommission könnte in einem nächsten Schritt Strafzahlungen erstreiten, falls sich die Lage nicht bessert.
Die Folgen des Urteils gegen Deutschland wegen der zu hohen Nitratbelastung im Grundwasser sind aus Sicht des Bundesumweltministeriums noch nicht abzusehen. Das sei «aus dem Bereich der Spekulation», sagte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth am Donnerstag in Berlin. Entscheidend sei, wie die EU-Kommission das Urteil des Europäischen Gerichtshof auswerte, und ob sie die jüngste Reform des Düngerechts für ausreichend halte. Messdaten dazu gebe es noch nicht, er könne solche Daten auch für das kommende Jahr nicht in Aussicht stellen. Dass das Umweltministerium weitergehende Vorschläge gemacht habe, sei auch in Brüssel bekannt.
VKU: "Nitrat-Einträge endlich reduzieren"
Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Auf Grundlage dieser Aussagen ist es aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft notwendig, auch die aktuellen Regelungen des Düngerechts noch einmal zu überprüfen." Es spreche einiges dafür, dass die deutschen Regelungen, beispielsweise zu Sperrzeiten und zu Flächen, die für das Düngen ungeeignet sind (wie das Düngen auf gefrorenen Böden) noch nicht ausreichend sind, um die von der Nitratrichtlinie getroffenen Vorgaben einzuhalten. "Für die kommunale Wasserwirtschaft ist es wichtiger, dass übermäßige Nitrat-Einträge in unsere Gewässer endlich konsequent reduziert werden. Wir werden nicht müde, das Augenmerk auf das „Vorher“ und damit das Verursachen von Verunreinigungen der Ressourcen für die Trinkwassergewinnung zu lenken, statt uns mit der für den Wasserkunden teurere Reinigung „hinterher“ zu begnügen."
Die Verurscher hat auch der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) im Blick: „Die Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof ist eine Ohrfeige mit Ansage für die deutsche Landwirtschaftspolitik", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Das Urteil bestätige die bisherigen Einschätzungen der Wasserwirtschaft. Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten sei die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland auch 25 Jahre nach Inkrafttreten nicht umgesetzt worden. "Auf den permanenten Bruch europäischen Rechts kann in Deutschland niemand stolz sein“, so Weyand.
Hofreiter: Quittung für die verantwortungslose Agrarpolitik
„Wer auf EU-Recht pfeift, muss zur Verantwortung gezogen werden", befindet Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen. Dieses Urteil sei die Quittung für die verantwortungslose Agrarpolitik der Bundesregierung. Die letzten Bundeslandwirtschaftsminister haben nichts gegen die Dünger- und Gülle-Flutung unserer Felder durch die Agroindustrie getan. "Agrarministerin Julia Klöckner darf nicht länger nur mit schön klingenden Worten über Agrarpolitik fabulieren", so Hofreiter. Der Europäische Gerichtshof habe ihr eine klare Aufgabe übertragen: Grundwasser und Böden schützen, die Dünger- und Gülleflut konsequent eindämmen.
Umweltverbände fordern jetzt Konsequenzen und nochmalige Korrekturen an den Düngeregeln, die aus ihrer Sicht immer noch zu lasch sind. «Schlimmstenfalls muss die Bevölkerung die Kosten für diese Versäumnisse doppelt tragen: mit steigenden Wasserkosten für die Trinkwasseraufbereitung sowie Strafzahlungen an die EU», sagte der Generalsekretär des Deutschen Naturschutzrings, Florian Schöne.
Bauernverband: Deutschland hat gehandelt
Der Bauernverband sieht das ganz anders. «Deutschland hat gehandelt und neue weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits umgesetzt werden», erklärte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. Die EU-Kommission werde die weitreichenden Änderungen im Sinne des Gewässerschutzes nicht ignorieren. (dpa/al)



