Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Bild: © emmi/AdobeStock

Während die Ampel noch über das Heizungsgesetz streitet, droht mit dem nun bekannt gewordenen Vorentwurf des „Gesetzes für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ die nächste Belastungsprobe für die Regierungskoalition. Die Länder sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den kommenden Jahren Pläne vorlegen, wie die Wärmewende vor Ort umgesetzt werden soll. Für Großstädte sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben. So steht es in dem Entwurf, der der ZfK vorliegt.

In einer ersten Reaktion betont VKU-Chef Ingbert Liebing, wie wichtig es auch für die Bürger sei, dass die kommunale Wärmeplanung zügig auf den Weg gebracht wird. „Statt Pauschallösungen eröffnen kommunale Wärmepläne mehr Möglichkeiten für die Kommunen bei der klimaneutralen Wärmeversorgung. Das gibt Freiraum für lokale Lösungen, die am besten geeignet und damit die kostengünstigste für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind: Sie können anhand der Pläne ihrer Kommune sehen, ob wirklich nur eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz in Betracht kommt oder die Möglichkeit entstehen wird, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden oder das Gasnetz vor der Tür auf grüne Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff, umgerüstet werden soll.“  

VKU: Fristen für Erstellung sind machbar

Aus VKU-Sicht sind die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne realistisch und machbar. Bereits heute gebe es Regelungen auf Länderebene, so zum Beispiel in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachen und Schleswig-Holstein. Auch bei den Gasnetzen gebe es bereits Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) oder Pläne für effiziente Wärmenetze. Auch die Systematik des Gesetzentwurfes erscheint dem Verband schlüssig: Bestandsanalyse, Potentialanlyse und Zielszenario seien erprobte Vorgehensweisen bei Wärmeplänen.

Allerdings gebe das geplante Wärmeplanungsgesetz nur Sinn mit Technologieoffenheit. „Von ihr leben die Wärmepläne. Deshalb ist es wichtig, GEG (Gebäudeenergiegesetz) und Wärmeplanungsgesetz miteinander zu verzahnen und echte Technologieoffenheit in beiden Gesetzen zu verankern“, so Liebing.  

Nachbesserungsbedarf bei der Fernwärme

Der Verbandschef kritisiert, dass die „unrealistischen GEG-Fristen“ nun auch in diesem Gesetz zu finden sind. „Unsere Kritik bleibt bestehen: Unrealistische Ziele werden nicht besser, wenn man sie von dem einen Gesetz in das andere kopiert. Die Forderung nach einem 50-prozentigen Anteil bei der Fernwärme im Jahr 2035 ist unrealistisch.“

Für möglichst optimale kommunale Wärmepläne seien in der Tat örtliche Daten notwendig, aber ein detailliertes Kataster brauche es sicherlich nicht. Die Wärmepläne müssten weitestgehend auf Basis der bereits vorliegenden Daten erstellt werden können. Die Datenbasis sei von Ort zu Ort unterschiedlich. Ob die Wärmewende gelinge, darf aber keine Frage des Wohnorts sein.

Kommunen und Bürger nicht überfordern

Liebing warnt vor einer Überforderung der Kommunen und Bürger: Auch eine Gemeinde mit 10.000 Einwohnern müsse die Möglichkeit haben, die kommunale Wärmeplanung schnell und einfach umsetzen zu können. „Wir dürfen nicht in die Komplexitätsfalle laufen. Hier sollte das Bauministerium den Gesetzentwurf deutlich abspecken: „Keep it simple“ muss auch hier der Maßstab sein.“

Mit seiner Kritik steht der VKU nicht alleine da. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte, der akute Personalmangel in den Kommunen könne das Vorhaben gefährden. Bis 2035 werde ein Drittel der Beschäftigten ausscheiden, warnte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. «Das wird ein Hemmschuh auch bei der kommunalen Wärmeplanung», sagte er der «Bild».

Parteitaktik vermeiden

BDEW-Chefin Kerstin Andreae wiederum ärgert sich, dass nun wieder einmal über einen Entwurf diskutiert wird. "Die Art und Weise allerdings, wie derzeit Gesetzentwürfe an die Öffentlichkeit gelangen, dienen nicht einer sachlichen Debatte. Statt parteitaktischer Erwägungen brauchen wir wieder einen inhaltlichen Diskurs darüber, wie die Wärmewende zum Erfolg werden kann. Richtig ausgestaltet kann das Gesetz allen Beteiligten vom Hauseigentümer bis zum Netzbetreiber die dringend notwendige Planungssicherheit geben."

Auch ihr geht gegen den Strich, dass die Netzbetreiber gebäudescharfe Daten liefern und damit – ohne Kostenerstattung - eine hoheitliche Aufgabe der Kommune wahrnehmen sollen. "Kritisch sehen wir auch die Fülle von Daten, die im Rahmen der Bestandsanalyse für die kommunale Wärmeplanung erhoben werden sollen. Es ist fraglich, ob diese Detailtiefe notwendig und zweckmäßig ist."

Wärmeplanung mit GEG verzahnen

Wichtig sei nun eine enge Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes mit dem Gebäudeenergiegesetz, einem Rechts- und Regulierungsrahmen für die Transformation der entsprechenden Netzinfrastrukturen und einer effektiven Förderung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Die Wärmewende könne nur gelingen, wenn alle Instrumente und Maßnahmen ineinandergreifen.

"Wir brauchen ein Gesamtkonzept für die Wärmewende. So sollten die Übergangsfristen des GEG an die Wärmeplanung angepasst werden – zum Beispiel durch eine Verlängerung der 3 Jahre auf 5 Jahre. Denn erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, weiß der Hauseigentümer, welche Option für ihn sinnvoll ist. Das vermeidet Fehlinvestitionen.“

CSU spricht vom "Heizpranger"

Gegenwind bekommt die Ampel erwartungsgemäß vor allem von der Opposition, die die Pläne für realitätsfern hält. «Nach dem Heizhammer kommt der grüne Heizpranger», sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Sammeln der Daten über die Heizgewohnheiten von Bürgern wollten die Grünen ein «Bürokratiemonster» schaffen. Federführend bei dem Gesetz ist allerdings das SPD-geführte Bauministerium.

Währenddessen kommt das andere große Konfliktthema der Ampelkoalition - der geplante Austausch von Öl- und Gasheizungen - nicht zur Ruhe. Die Grünen-Politikerin Irene Mihalic warf der FDP am Mittwoch vor, sich «wie eine Opposition mit Ministerämtern» zu verhalten. Die Freidemokraten hatten wegen Bedenken verhindert, dass das Gesetz noch in dieser Woche im Parlament beraten wird. Am Mittwoch sollte im Bundestag eine Aktuelle Stunde zum Thema stattfinden.

FDP stellt sich quer

Uneinigkeit besteht darüber, ob das Gesetz trotzdem vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Mehrere FDP-Politiker halten das angesichts vieler Fragen ihrer Partei für unmöglich. Die SPD-Abgeordnete Katja Mast hingegen sagte im Deutschlandfunk, mit einer «konstruktiven Grundhaltung» der Ampel-Partner sei es zu schaffen.

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf soll von 2024 an möglichst jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer bis zum Alter von 80 Jahren gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben und kaputte repariert werden. Das Gesetz gilt als wichtiger Baustein des Vorhabens, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. (amo/mit Teilen von dpa)

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